Wann sind Incentives für Bewertungen legal?

Der Kunde wird zur kostenlosen Qualitätskontrolle. Aldi Süd macht es vor.

Seit dem 1. Mai 2016 ist es möglich, das Einkaufserlebnis zu bewerten - online. Die Zugangsdaten für den Fragebogen finden sich auf jedem Kassenzettel. Ein monatlich wechselnder Gewinn lockt dabei die Kunden - zum Beispiel ein Tablet PC. Der Discounter hat somit eine bequeme Möglichkeit geschaffen, den Zustand seiner Fillialen noch genauer im Blick zu haben. Mit Hilfe der Kunden, die er dafür belohnt. Ist das legal?

Die Idee ist verständlich: Durch das Versprechen von Gewinnen und Rabatten soll die Zahl von Bewertungen insgesamt und natürlich erst recht die Zahl positiver Bewertungen erhöht werden. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Urteil des OLG Hamm

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil aus dem Jahr 2011 klargestellt, dass dies unzulässig ist, wenn man bei der Werbung mit der Bewertung nicht auf den Umstand hinweist, dass die Bewertungen auch durch Incentives zustande gekommen sind. Aber wer macht das in der Praxis, wer schreibt neben die Sterne so etwas wie z.B.: "...durch Rabattaktionen wurden diese 5 Sterne erreicht"?

Wenn Sie als Shop-Betreiber auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie diese drei Punkte berücksichtigen:

  • Bewertungen nur für interne Zwecke einsetzen und nicht damit werben, wenn Bewertungen z.B. durch einen Gutschein incentiviert wurden.
  • Wenn man werben möchte, nicht dem Kunden sagen, er erhalte nur Incentives, wenn er positiv bewertet.
  • Bei den Bewertungssternen muss in unmittelbarer Nachbarschaft visuell kenntlich gemacht werden, dass diese Sterne teils durch Incentives erst möglich gemacht worden sind.
Trusted Shops Rechtsexperte Dr. Carsten Föhlisch: "Meine Empfehlung ist, den Kunden nicht schon vor der Bewertung mit Incentives zu locken. Nicht groß damit werben, sondern den Kunden damit überraschen, nach der Bewertung belohnen." 

So könne man darauf setzen, dass sich das herumspricht, erklärt Föhlisch.

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23.07.16

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