Zahlarten & Gebühren - Die wichtigsten Fragen zum Verbraucherrecht

Gibt es Toleranzgrenzen für die Berechnung von Zahlartgebühren? Und ist Vorkasse als kostenfreie Zahlungsart zumutbar? Weitere Fragen aus der Reihe "Die wichtigsten Fragen zum Verbraucherrecht".

Ist Vorkasse als kostenfreie Zahlungsart zumutbar?

Diese Frage ist umstritten. Bei Zahlung per Vorkasse trägt der Verbraucher nämlich das Insolvenzrisiko des Unternehmers.

Diese Zahlungsart wird jedoch für zulässig gehalten, wenn der Kaufpreis durch Dritte abgesichert ist und diese Garantie für den Verbraucher kostenlos ist, wie bei unserem Trusted Shops Classic-Modell. Rechtsprechung hierzu gibt es aber noch nicht.

Gibt es Toleranzgrenzen für die Berechnung von Zahlartgebühren?

Teilweise sind diese im Voraus nicht genau zu berechnen. Sie sollen lediglich die Kosten, die Ihnen selbst entstehen, weitergeben dürfen. Damit sind in erster Linie die Händlerkosten gemeint und keine sonstigen Kosten, die nur indirekt mit der Zahlung in Verbindung stehen wie z.B. Kosten für die Einrichtung bestimmter Geräte oder Verwaltungskosten.

Damit sollen zugleich auch die Verbraucher vor überhöhten Kosten geschützt werden. Oft wird zwischen Unternehmer und dem Anbieter des Zahlungsmittels aber keine einzelfallbezogene Vergütung vereinbart, sondern Pauschalen, z. B. für eine bestimmte Anzahl von Transaktionen. Eine Unterscheidung, warum die Kosten in dem einen Fall auf den Verbraucher umgelegt werden können, in dem anderen aber nicht, ist nicht verständlich.

Kosten pauschalieren und nachweisen

So gibt es Stimmen in der Literatur, die dem Unternehmer bei der Berechnung einen gewissen Spielraum und gewisse Abweichungen zugestehen wollen (vgl. Schirmbacher/Freytag, ITRB 2014, 144, 145). Sie könnten die Kosten also pauschalieren, aber im Zweifel müssen Sie die angefallenen Kosten nachweisen. Für die Zahlung mit Kreditkarte wurde angenommen, dass eine Zahlartgebühr von 9, 90 € zu hoch sei. Der Unternehmer hat nicht nachgewiesen, dass diese Kosten tatsächlich entstanden seien, obwohl er hierfür die Beweislast trage (LG Leipzig, Urteil vom 14.7.2015, 05 O 3326/14). Jedoch halte ich das Risiko, bei Cent-Beträgen abgemahnt zu werden, eher für gering.

Verbot von Zahlartgebühren

 Ab 13. Januar 2018 ist es allerdings verboten, für die Zahlungsarten Überweisung, Lastschrift und Kartenzahlung (also in erster Linie Kreditkartenzahlung) zu verlangen. Das betrifft auch die Bezahlung über Dienstleister wie PayPal, Sofortüberweisung, Klarna und ähnliche.

Einen ausführlichen Bericht über diese Rechtsänderung finden Sie bei unseren Kollegen im Shopbetreiber-Blog.

 

Preise & Versand

 

Weitere Teile dieser Reihe:

Teil 1: Lieferzeit: Sind Angaben zur Lieferzeit wie „voraussichtlich“ oder „in der Regel“ zulässig?

Teil 2: Preisinformationen: Reicht es aus, Angaben zu Zöllen und Gebühren zu verlinken?

Teil 3: Widerrufsrecht: Gilt das Widerrufsrecht auch für gewerbliche Kunden und kann ich es auf Verbraucher beschränken?

Teil 4: Widerrufsrecht: Was gilt, wenn der Kunde eine Ware mit Montage bestellt?

Teil 5: Widerrufsrecht: Besteht eine Ausnahme vom Widerrufsrecht für Heimtextilien?

Teil 7: Teilretouren: Muss ich als Shopbetreiber auch bei Teilretouren die Hinsendekosten erstatten?

Teil 8: Printwerbung: Ist auch in der Printwerbung eine Widerrufsbelehrung erforderlich?

 

23.08.16

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