EPR-Regelungen in Frankreich 2025: Beachte diese Neuerungen

Einkaufswagen mit Paketen auf einer französischen Flagge

Ab 2025 ändern sich die Spielregeln für französische Unternehmen: Die berühmte „erweiterte Herstellerverantwortung“ (Extended Producer Responsibility   EPR) betrifft nicht mehr nur Haushaltsverpackungen, sondern auch Verpackungen aus dem gewerblichen Bereich. Kartons, Paletten, Plastikfolien ... alles wird nun unter die Lupe der Vorschriften genommen.

Was bedeutet das konkret für die Unternehmen? Zwischen neuen Verpflichtungen, verstärkten Kontrollen und Möglichkeiten für umweltfreundliches Design gibt dieser Rechtstipp der Woche einen Überblick darüber, was sich in der EPR-Landschaft tut und welche Gesetze diese Entwicklung regeln.

Was ist die wichtigste Neuerung im Jahr 2025 in Frankreich?

Am 1. Januar 2025 hat Frankreich das EPR-Prinzip auf Industrie- und Gewerbeverpackungen (emballages industriels et commerciaux  EIC) ausgeweitet, zusätzlich zu den bereits bestehenden Branchen wie Haushalts- oder Gastronomieverpackungen. Damit fallen nun auch Verpackungen, die im beruflichen Umfeld verwendet werden – Kartons, Paletten, Kunststofffolien, Fässer usw. – unter die EPR-Verpflichtung. Generell unterliegen in Frankreich neben den „klassischen“ Meldeverfahren für Elektrogeräte (WEEE) und Batterien zahlreiche Bereiche einer Erweiterten Herstellerverantwortung, wie zum Beispiel Textilien, Druckerzeugnisse und Möbel.

Frankreich verzeichnet aktuell zwölf EPR-Meldeverfahren und zählt somit zu den Ländern mit den meisten Produktbereichen, die einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen können. Daher ist es für Unternehmen, die auf dem französischen Markt agieren, besonders wichtig, Entwicklungen und Veränderungen diesbezüglich im Auge zu behalten.

Die betroffenen Unternehmen müssen entweder einer zugelassenen Umweltorganisation beitreten oder ein individuelles Managementsystem einrichten.

Im ersten Halbjahr 2025 fand eine öffentliche Konsultation zu den Spezifikationen statt, gefolgt von der Vorbereitung der Anträge durch die Umweltorganisationen im Sommer, einer Zulassung im Herbst 2025 und einer anschließenden operativen Umsetzung.

Parallel dazu gibt es eine Beobachtungsstelle für die Wiederverwendung von gewerblichen Verpackungen: Hersteller, die Verpackungen verwenden, die nicht in den Zuständigkeitsbereich einer zugelassenen Öko-Organisation fallen, müssen über diese Beobachtungsstelle eine jährliche Erklärung abgeben. Die Datenerhebung für 2024 (Erklärung im Jahr 2025) ist im Gange, und die Ergebnisse werden im Oktober 2025 veröffentlicht.

Welche Verpflichtungen für Unternehmen gibt es und stehen mögliche Sanktionen im Raum?

Betroffene Unternehmen müssen Öko-Beiträge an ein Kollektiv, eine sogenannte Product Responsibility Organization (PRO), entrichten oder das Ende der Lebensdauer ihrer Verpackungen über ein individuelles System verwalten.

Sie sind außerdem verpflichtet, die auf den Markt gebrachten Mengen zu melden und der PRO oder über das Register Système déclaratif des filières de responsabilité élargie du producteur (SYDEREP) für individuelle Systeme Bericht zu erstatten.

Das französische System sieht einen gestaffelten Tarif vor. Prämien oder Strafen fördern demnach das Ökodesign, je nach Recyclingfähigkeit oder Umweltverträglichkeit des Produkts.

Welche Rechtsnormen sind anwendbar, auch im Hinblick auf das kommende Jahr?

Im nationalen Rechtsrahmen gilt zum einen die Europäische Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG).

Als Grundlage des EPR-Prinzips verpflichtet sie die Mitgliedstaaten zur Anwendung einer Abfallhierarchie (Priorität für Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling usw.).

Das französische Umweltgesetzbuch (Code de l’environnement) bildet insbesondere in den Artikeln L. 541-10-1 ff. die Rechtsgrundlage für die EPR für Verpackungen, einschließlich EIC und wurde durch das AGEC-Gesetz eingeführt.

Das Gesetz „gegen Verschwendung für eine Kreislaufwirtschaft” (AGEC, Gesetz Nr. 2020-105 vom 10. Februar 2020) stärkt die EPR, legt die Pflichten der Hersteller fest und schafft die Direktion für die Überwachung der EPR-Branchen (DSREP) innerhalb der zuständigen Behörde Agence de l’Environnement et de la Maîtrise de l’Energie (ADEME). Es wirkt sich auf Prämien/Strafen, Reparatur- und Wiederverwendungsfonds sowie Fünfjahrespläne für Ökodesign aus und verbietet die Vernichtung von unverkauften Non-Food-Produkten.

Schließlich legen die Durchführungsbestimmungen (z. B. Dekret Nr. 2022-507 vom 8. April 2022) die konkreten Modalitäten fest, wie z. B. die jährlichen Wiederverwendungsquoten und die Meldepflichten.

Zudem sind künftig neue europäische Vorschriften zu beachten, wie die Verordnung VO (EU) 2025/40 „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR). Diese trat am 11. Februar 2025 in Kraft, gilt jedoch erst ab August 2026. Sie führt Anforderungen an die Recyclingfähigkeit, Ziele für den Anteil an recycelten Inhaltsstoffen und Maßnahmen zur Reduzierung von Verpackungsabfällen ein. Beispielsweise gelten Verpackungen ab dem 12. August 2026, als wiederverwendbar, wenn sie mehrfach verwendet werden können und dabei bestimmte Anforderungen erfüllen – etwa hinsichtlich Gestaltung, Hygiene, Sicherheit, Wiederbefüllbarkeit sowie Recyclingfähigkeit am Ende ihrer Lebensdauer (Art. 11 Abs. 1 VO (EU) 2025/40).

Fazit

Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt für die EPR in Frankreich, da sie auf industrielle und gewerbliche Verpackungen ausgeweitet wird.

Unternehmen müssen jetzt handeln: Beitritt zu einer Öko-Organisation, Einrichtung eines Managementsystems, jährliche Erklärung, Anpassung von Verpackungen ...

Der rechtliche Rahmen ist solide und stützt sich auf die nationalen Bestimmungen des Umweltgesetzbuchs und des AGEC-Gesetzes, ergänzt durch Verordnungen sowie die neue europäische PPWR-Verordnung, die bald vollständig in Kraft treten wird.

Unser Tipp

Verkaufst du verpackte Ware über einen Online-Shop in Frankreich, gibt es allein schon bei der Verpackung zahlreiche Pflichten zu beachten. Wir empfehlen dir, dich bei einem kollektiven Abfallrücknahmesystem anzumelden und dich beraten zu lassen. Auf jeden Fall musst du deine IDU-Nummer (identifiant unique) in das Impressum und die AGB aufnehmen.

Nutzt du bereits unsere Produkte Legal Premium, Enterprise oder Ultimate? Dann bist du auf der sicheren Seite, denn diese Informationen werden dort bei der Erstellung von französischen AGB und Impressen im Rechtstexter abgefragt.

Zudem erscheint im kommenden Oktober im Trusted Shops Legal Account ein Whitepaper zum Thema EPR, in dem auch die EPR-Regelungen in weiteren Mitgliedstaaten beleuchtet werden.

02.09.25
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