Verpackungslizenz schon eingetütet? Warum Online-Händler jetzt handeln sollten

Der E-Commerce boomt. Doch die ganze Ware muss auch verschickt werden und eines der Hauptziele des seit 1. Januar 2019 geltenden Verpackungsgesetzes ist es, die Quote der recycelten Verpackungsmaterialien zu erhöhen. Wer empfindliche Strafen vermeiden will und seine Verpackungen noch nicht lizenziert, sollte sich deshalb jetzt die „Lizenz zum Verpacken“ besorgen. Und das geht inzwischen ganz unkompliziert.

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Update vom 13.05.2019: Inzwischen ist das Verpackungsgesetz bereits gut vier Monate in Kraft – erste Auswirkungen bestehen mitunter in wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.

Am 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Es nimmt verstärkt diejenigen in die Pflicht, die Verpackungen in Umlauf bringen – also auch Online-Händler.

Wer Produkte versendet und unnötige Strafen vermeiden will, sollte sich so schnell wie möglich um eine Verpackungslizenz kümmern. Das ist zum Glück einfacher als gedacht und funktioniert inzwischen ganz unkompliziert, z. B. über Lizenzero, den Online-Shop des Dualen Systems Interseroh.

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Diese Pflichten bringt das Verpackungsgesetz (VerpackG) mit sich:

Jeder, der gewerbsmäßig mit Ware befüllte Verpackungen erstmalig in Verkehr bringt, muss durch die Beteiligung an einem dualen System für die Entsorgung und das Recycling der Verpackungen aufkommen.

Eine solche Systembeteiligung erfolgt über ein so genanntes „Lizenzentgelt“, das sich nach der in Verkehr gebrachten Menge an Verpackungen richtet. Grundsätzlich gilt die Lizenzierungspflicht jedoch unabhängig von Verpackungsart und -menge und somit ab der ersten befüllten Verpackung.

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Zusätzlich müssen Sie als vom VerpackG Betroffener eine Registrierung bei LUCID, der Datenbank der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), vornehmen.

Die ZSVR wurde als Kontrollorgan des Verpackungsgesetzes eingerichtet und führt ein öffentlich einsehbares Register über alle registrierten Unternehmen, das für Transparenz und faire Regeln auf dem Markt sorgen soll.

Sind Sie betroffen?

Unabhängig von Gewerbegröße, Verpackungsmenge oder -art muss sich gemäß des Verpackungsgesetzes jeder Händler, der verpackte Produkte an private Endkonsumenten vertreibt, mittels einer Verpackungslizenzierung an einem dualen System beteiligen.

Keine Rolle spielt hierbei, ob Sie beispielsweise mit dem eigenen Online-Shop oder über Plattformen wie Amazon, eBay oder Etsy tätig sind: Die Beteiligungspflicht betrifft jeden.

Welche Verpackungen müssen Sie lizenzieren?

Alle – ohne Ausnahme.

Ob Versandkarton, Packband, Styropor, Luftpolsterfolie oder Seidenpapier: Das Verpackungsgesetz schließt alle Verpackungsmaterialien mit ein, die typischerweise beim privaten Endkonsumenten zu Hause als Müll anfallen.

Das durch Sie im Rahmen Ihrer Produktverantwortung geleistete Systembeteiligungsentgelt gewährleistet die zuverlässige Rücknahme, Sortierung und Verwertung dieser Verpackungen durch die dualen Systeme.

Was passiert, wenn Sie das Gesetz missachten?

Mit Missachtung Ihrer Lizenzierungspflicht oder dem Melden falscher Mengen begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und laufen Gefahr, mit einem Bußgeld von bis zu 200.000 Euro und/oder einem Verkaufsverbot belegt zu werden. Die durch das öffentlich einsehbare Register der Zentralen Stelle geschaffene Transparenz kann zudem zu Abmahnungen durch Wettbewerber führen.

Die Checkliste – Verpackungsgesetz kurz und knapp:

Ab sofort müssen sich Online-Händler

  • über LUCID bei der Zentralen Stelle registrieren,

  • bei einem dualen System wie Interseroh über den Online-Shop Lizenzero anmelden und an beiden Stellen ihre in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen melden.

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06.05.19

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