E-Commerce kompakt #2

Achtung: Infopflichten!

In der zweiten Ausgabe des Formates "E-Commerce kompakt" erfahren Sie, welche rechtliche Änderung für Online-Shops seit dem 1. Februar Pflicht wird, was sich bei Google getan hat und warum 92% der Online-Shopper bei dem ersten Besuch gar nichts kaufen.

92% der Online-Shopper wollen bei ihrem ersten Besuch gar nichts kaufen

Das Phänomen Schaufensterbummeln ist eigentlich allen Offline-Händlern bekannt, aber einer neuen Studie von Episerver nach sind auch Online-Händler davon betroffen.

In der Umfrage mit über 1000 Teilnehmern wurde herausgefunden, dass 92% der Besucher eines Online-Shops, trotz Kaufabsicht, nicht zu Kunden des Shops werden.

Das zeigt, wie wichtig es ist, dass Sie Ihren Online-Shop nicht nur auf Konversionen optimieren.

Relevanter und interessanter Content kann dafür sorgen, dass der potentielle Kunde Ihren Shop beim nächsten Online-Shopping-Trip im Gedächtnis hat und nun doch bei Ihnen kauft.

Google hat in 2016 doppelt so viele Werbeanzeigen gelöscht wie in 2015

Google Werbeplattform wird nicht nur von Shopbetreibern und Unternehmen genutzt, um den Umsatz zu erhöhen, sondern auch von Menschen, die auf ihrer Webseite Malware verteilen, illegale Produkte anbieten oder generell eher fragwürdige Absichten haben.

Rund 7 Millionen dieser zwielichtigen Werbeanzeigen wurden in 2016 kurzerhand gelöscht. Ebenso wurden ca. 80 Millionen Anzeigen entfernt, die Clickbait waren oder mit falschen Informationen versuchten, die Suchenden auf ihre Webseite zu leiten.

Im Laufe des letzten Jahres traten bei Google neue Werberichtlinien in Kraft, was dazu geführt hat, dass 2016 ungefähr 1,7 Milliarden „Bad Ads“ entfernt wurden. In 2015 war es nur die Hälfte.

Ab dem 01.02.2017 gelten neue Infopflichten für Online-Händler

Ab dem 1. Februar, also Mittwoch, gelten neuen Infopflichten für alle Online-Händler, die auch an Verbraucher verkaufen. Es geht dabei um das Thema Streitschlichtung. Verpassen Sie nicht den Stichtag, um Abmahnungen zu vermeiden.

Zum 1. Februar 2017 tritt der restliche Teil des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes in Kraft. Dieser Teil (§§ 36 und 37 VSBG) schafft neue Informationspflichten für alle Online-Händler.

(1) Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, hat den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich
1. in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und
2. auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er auf Grund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist; der Hinweis muss Angaben zu Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten.

Unser Rechtsexperte Martin Rätze hat hier einen ausführlichen Artikel zu dem Thema geschrieben.

Google+ wird (wieder) aufgefrischt

Manchmal gibt es Projekte, die einfach nicht so funktionieren, wie man es gerne hätte. Googles Social Media Plattform ist eins dieser Projekte.

Google+ ist einfach nicht bei der Internetgemeinde angekommen, es gab keinen Anreiz von Facebook & Co überzusiedeln und seine Status-Updates stattdessen auf der Google Plattform zu teilen. Auch YouTube-Nutzer zu zwingen ein Google+ Profil zu haben führte nicht zu Erfolg.

Aber Google will sein eigenes Soziales Netzwerk einfach nicht aufgeben und hat ein paar neue Features implementiert, sowie das Design angepasst.

Nachdem das alte Layout verschwunden ist und Google+ in einem neuen Aussehen erstrahlt, können Sie sich über folgende Änderungen freuen:

  • Kommentare mit niedriger Qualität werden weniger prominent gezeigt
  • es werde mehr Posts angezeigt
  • es ist weniger Leerraum zu sehen
  • Nutzer können an Events teilnehmen oder eigene erstellen
  • es gibt eine Zoom-Funktion für Fotos

Ebenso wurde angekündigt auf das Feedback der Nutzer einzugehen und stetige weitere Verbesserungen einzubauen.

Ob es reichen wird, die wenigen aktiven Nutzer auf der Plattform zu halten oder sogar neue, begeisterte Nutzer zu gewinnen, wird die Zukunft zeigen. Zweifel daran sind trotzdem berechtigt. Sorry Google.

Das waren also die wichtigsten E-Commerce-Neuigkeiten aus dieser Woche. Zum Ende noch etwas in eigener Sache:

Haben Sie sich schon für einen persönlichen Beratungstermin auf dem OMR Event angemeldet? Falls nicht, sollten Sie das schnellstmöglich nachholen. Hier geht es zum passenden Beitrag.

Content Seeding Kampagne

02.02.17

Dan Heller

Dan Heller schreibt über Online Marketing, Social Media, SEO und wichtige Neuerungen im E-Commerce-Bereich. Er ist studierter Kommunikationsdesigner und Online Marketing Enthusiast.

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