Was, wenn beim Transport etwas schiefgeht?
Wer haftet bei Transportverlust und Schäden? Was, wenn das Paket nicht ankommt? Diese und weitere für Händler wichtige Fragen beantworten wir im Beitrag.
1. Welche rechtlichen Neuerungen bringt das revDSG?
2. Das klingt ja alles nach DSGVO?!
3. Wie lauten die Grundsätze für die Datenverarbeitung nach dem revDSG?
4. Was muss ich wegen meiner Datenschutzerklärung beachten?
5. Unser Tipp
Seit dem 1. September 2023 ist in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) in Kraft.
Vor dem Hintergrund der „immer weiter fortschreitenden Nutzung und Fortentwicklung des Internets“ war die Schweizer Regierung der Ansicht, dass eine vollständige Überarbeitung des Datenschutzgesetzes unverzichtbar war, um der Bevölkerung einen angemessenen und an die technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen der Zeit angepassten Datenschutz zu garantieren.
Weiter war die Kompatibilität des Schweizer Rechts mit dem EU-Recht, insbesondere mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das zweite große Anliegen des neuen Gesetzes. Das revDSG soll bewirken, dass der freie Datenverkehr mit der Europäischen Union erhalten werden kann, sodass betroffene Unternehmen nicht an Wettbewerbsfähigkeit einbüßen.
In diesem Rechtstipp der Woche möchten wir Ihnen die wichtigsten Änderungen des revDSG für den Online-Handel mit Bezug zur Schweiz aufzeigen.
Das revDSG führt einige wesentliche Veränderungen für Unternehmen ein:
Ja, und das ist kein Zufall. Eines der Hauptziele der Gesetzesänderungen war, wie bereits eingangs erwähnt, die Kompatibilität der neuen Regelungen zur bereits bestehenden DSGVO. Das hat für den Online-Handel, der sich bereits auf die DSGVO eingestellt hat, einen entscheidenden Vorteil: Wer sich bereits an die DSGVO hält, wird in der Praxis keine oder nur wenige Änderungen vornehmen müssen, um sich rechtskonform zu verhalten.
In einem Interview mit dem Online-Magazin netzwoche.ch hat der Schweizer Datenschutzbeauftragte (EDÖB) Adrian Lobsinger sich diesbezüglich unter anderem wie folgt geäußert:
„Generell kann man sagen, dass sich [die] beiden Erlasse nicht widersprechen und Bearbeitungsverantwortliche, welche die DSGVO beachten, auch das neue DSG erfüllen.“
Und weiter:
„Dennoch gibt es inhaltliche Unterschiede. So geht z.B. das nDSG vom Grundsatz aus, dass Private personenbezogene Daten bearbeiten dürfen, während die DSGVO dies Privaten nur zugesteht, wenn besondere Rechtsfertigungsgründe dies erlauben.“
Das revDSG hat also sehr viele Ähnlichkeiten zur DSGVO, an einigen entscheidenden Stellen ist es jedoch deutlich weniger streng ausgestaltet.
Die neuen Grundsätze für die Datenverarbeitung nach dem revDSG sind dort in Art. 6 normiert und lauten wie folgt:
a. die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten;
b. ein Profiling mit hohem Risiko durch eine private Person; oder
c. ein Profiling durch ein Bundesorgan.
Hier lässt sich also sagen, dass im Vergleich zur DSGVO deutlich weniger strenge formale Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bestehen.
Eine der größten Änderungen des revDSG für den Online-Handel sind die bereits genannten neuen Informationspflichten hinsichtlich der Datenverarbeitung. Für die Umsetzung dieser Pflichten ist eine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung für den Online-Shop erforderlich. In Art. 19 revDSG sind hierzu die folgenden Regelungen in das neue Gesetz geflossen:
a. die Identität und die Kontaktdaten des Verantwortlichen;
b. den Bearbeitungszweck;
c. gegebenenfalls die Empfängerinnen und Empfänger oder die Kategorien von Empfängerinnen und Empfängern, denen Personendaten bekanntgegeben werden.
An dieser Stelle wurde das Schweizer Recht also eng an die bereits im Geltungsbereich der DSGVO bestehende Rechtslage angepasst.
Nutzen Sie den Trusted Shops Rechtstexter, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.
Bei der Entwicklung der Bausteine für die Datenschutzerklärung mit Bezug zur Schweiz haben wir uns so weit wie möglich sowohl an den strengen Vorgaben der DSGVO, als auch den neuen Vorstellungen des Schweizer Gesetzgebers orientiert.
Mit der Datenschutzerklärung aus dem Trusted Shops Rechtstexter werden die betroffenen Personen umfassend und transparent über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert.
Nikola Sarac ist Legal Consultant bei Trusted Shops und Rechtsanwalt bei FÖHLISCH. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln mit einer Zusatzausbildung im Fach „Legal English“ absolvierte er das Rechtsreferendariat in Köln und Aachen. Er ist seit 2016 als Rechtsanwalt zugelassen. Von April 2017 bis Mai 2021 war er in der auf den Gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzlei Strömer Rechtsanwälte in Düsseldorf tätig. Seit Juni 2020 ist er Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
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Wann brauchen Sie eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten? Welche Aufgaben sind zu erfüllen? Alle Antworten dazu in diesem Artikel.