Diese Gesetzesänderungen erwarten dich 2026!
Widerrufsbutton, KI-Verordnung & Co: Welche Gesetze ab 2026 gelten und was das für deinen Online-Shop bedeutet, erfährst du in diesem Beitrag.
Auch wenn das Jahr 2025 noch nicht ganz vorbei ist, lohnt sich ein Blick über die Jahresgrenze hinaus und darauf, was sich zukünftig für den Online-Handel ändern wird. Denn auch das Jahr 2026 hält wieder eine Reihe von rechtlichen Neuerungen parat, die Händler*innen bei ihrer Jahresplanung berücksichtigen sollten.
In diesem Beitrag erfährst Du, welche Gesetze ab 2026 gelten und was das für deinen Online-Shop bedeutet.
Bereits Anfang 2025 trat die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) in Kraft. Viele zentrale Verpflichtungen gelten jedoch erst schrittweise ab dem 12.08.2026 oder sogar erst ab 2028 oder 2030.
So müssen Händler*innen ab dem 12.08.2026 gewisse Stoffbeschränkungen einhalten. Die Summe der Konzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf dann einen Wert von 100mg pro Kilogramm bei Verpackungen nicht überschreiten. Besondere Regeln gelten auch für Lebensmittelkontaktverpackungen.
Außerdem werden neue Pflichtkennzeichnungen eingeführt. So müssen Verpackungen eine gut lesbare Kennzeichnung zur Materialzusammensetzung in Form von Piktogrammen vorhalten. Zum Teil werden auch Angaben zur Kompostierbarkeit oder Recycling verpflichtend. Dies soll das Sortieren von Verpackungen für Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtern. Bei wiederverwendbaren Verpackungen ist zudem eine digitale Information erforderlich, z. B. mittels QR-Code.
Ferner werden neue Regeln für die Registrierung gelten. Künftig werden sich nur Hersteller*innen registrieren müssen. Als Hersteller*in gilt jedoch auch, wer Verpackungen oder verpackte Produkte grenzüberschreitend vertreibt, ohne dort eine Niederlassung zu haben. In diesem Fall wird im Rahmen der EPR eine neue Pflicht zur Bestellung eines*einer Bevollmächtigten im jeweiligen Mitgliedstaat bestehen.
Die Ökodesign-Verordnung soll die bisher bestehende Ökodesign-Richtlinie ersetzen, die seit 2005 gilt. Auch wenn die Verordnung bereits seit 2024 in Kraft ist, erwarten uns in Zukunft noch Rechtsakte zu einzelnen Produktgruppen zur Konkretisierung der Anforderungen.
Die Verordnung erweitert den Anwendungsbereich von bislang energieverbrauchsrelevanten Produkten (z. B. Leuchtmittel oder Kühlschränke) auf nahezu alle Produktarten, die in der EU in Verkehr gebracht werden (z. B. Textilien oder Möbel).
Für viele Produktgruppen wird ein sog. digitaler Produktpass ab 2027 verpflichtend eingeführt. Der digitale Produktpass enthält online abrufbare Informationen zu Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit, Ersatzteilen, CO2-Fußabdruck und weiteren Umweltaspekten. Mittels eines QR-Codes sollen die im Pass enthaltenen Daten abgerufen werden können.
Hersteller*innen von betroffenen Produkten sind demnach verpflichtet, die vom Gesetzgeber geforderten Informationen zum Produkt und dessen Eigenschaften bereitzustellen. Welche Informationen tatsächlich erforderlich sind, hängt von der Produktart ab. Möglich sind Angaben zu den Komponenten, Inhaltsstoffen und weiteren Eigenschaften von Produkten.
Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) bringt ab 2026 strengere Vorgaben für Umwelt- und Sozialaussagen im Online-Handel. Ziel ist es, Verbraucher*innen vor Greenwashing zu schützen und echte Nachhaltigkeit transparenter zu machen.
Unspezifische Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ sind künftig nur erlaubt, wenn sie klar belegt und nachvollziehbar sind. Auch selbst erstellte Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung werden weitgehend untersagt. Online-Händler*innen müssen zudem transparenter über Reparierbarkeit, das gesetzliche Gewährleistungsrecht und Garantiebedingungen informieren.
Die EmpCo-Richtlinie muss bis zum 27.03.2026 noch in nationales Recht umgesetzt werden. Die neuen Regeln gelten jedoch erst ab dem 27.09.2026.
Ab dem 19. Juni 2026 wird der „Widerrufsbutton“ Pflicht für alle Fernabsatzverträge. Verbraucher*innen sollen dann Verträge unkompliziert widerrufen können – und das durch eine klar erkennbare und leicht zugängliche Widerrufsfunktion.
Die Widerrufsfunktion muss während der gesamten Widerrufsfrist auf der Website verfügbar, gut sichtbar und leicht zugänglich platziert sowie klar und unmissverständlich beschriftet sein, z. B. mit „Vertrag widerrufen“.
Dabei wird der Widerrufsprozess in zwei Stufen ablaufen: Zuerst wird die Widerrufsfunktion aktiviert (Stufe 1), danach muss die Erklärung durch eine Bestätigungsfunktion übermittelt werden (Stufe 2).
Die Nichtbereitstellung oder fehlerhafte Integration der Widerrufsfunktion kann neben behördlichen Bußgeldern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände nach sich ziehen.
Der Einsatzrate von KI-Chatbots und anderen KI-gestützten Systemen hat sich im Jahr 2025 wohl exponentiell gesteigert. Jedoch sollten bei der Auswahl und dem Einsatz von KI die Regeln der KI-Verordnung (KI-VO) unbedingt berücksichtigt werden. Ab dem 02.08.2026 gelten die meisten Regelungen der KI-VO unmittelbar.
Die Verordnung soll einen Ausgleich zwischen Chancen und Risiken von KI schaffen. Sie verfolgt dabei einen risikobasierten Ansatz. KI-Praktiken, die mit fundamentalen Werten der EU nicht vereinbar sind, werden verboten. Darunter fällt beispielsweise das sogenannte „Social Scoring“, die Bewertung natürlicher Personen auf Grundlage ihres Sozialverhaltens.
Neben weiteren Regelungen werden zudem Transparenzanforderungen an verschiedene KI-generierte Inhalte gestellt. Beispielswese sollen Inhalte, die wirklichen Personen ähnlich sehen, als solche gekennzeichnet werden. Zudem sollen KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit Menschen bestimmt sind, so konzipiert und entwickelt werden, dass die betreffenden natürlichen Personen informiert werden, dass sie mit einem KI‑System interagieren. Eine Ausnahme gilt nur, wenn aufgrund der Umstände und des Kontexts der Nutzung offensichtlich ist, dass es sich bei den Inhalten und Erzeugnisse um solche handelt, die künstlich generiert wurden.
Wer KI-Systeme in eigener Verantwortung beruflich verwendet, muss nach Art. 4 KI-VO eine gewisse KI-Kompetenz im Unternehmen sicherstellen.
Das Jahr 2026 bringt für den Online-Handel wieder zahlreiche neue Pflichten und Anpassungen mit sich. Von strengeren Verpackungsvorgaben über Transparenzanforderungen bei Umweltversprechen bis hin zur verpflichtenden Widerrufsfunktion – als Händler*in solltest du die anstehenden Änderungen frühzeitig in deine Prozesse integrieren.
Wir unterstützen dich selbstverständlich gerne mit unserer Expertise beim Umgang mit den neuen Anforderung sowie mit der Umsetzung. Wir freuen uns darauf, das Jahr 2026 gemeinsam mit dir erfolgreich zu gestalten!
Widerrufsbutton, KI-Verordnung & Co: Welche Gesetze ab 2026 gelten und was das für deinen Online-Shop bedeutet, erfährst du in diesem Beitrag.
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