Jörg Deppmeyer (Der Grüne Punkt): Mit Trusted Shops konnten wir die Kaufabbruchraten deutlich senken.

Wie stellt Der Grüne Punkt im Shop Vertrauen her? Wie sehr helfen Bewertungen? Jörg Deppmeyer, Geschäftsführer von Der Grüne Punkt, gibt die Antworten.

Warum haben Sie sich als Online-Händler für Trusted Shops entschieden?

Unsere Kunden schenken uns seit über 30 Jahren ihr Vertrauen. Ein solch hohes Gut verspielt man nicht, da müssen Partner passen. Trusted Shops ist unabhängig, anerkannt und vertrauenswürdig. Das schätzen wir und unsere Kunden gleichermaßen.

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Wie erleben Sie als Mitgliedsshop den Kontakt zu Trusted Shops?

Die Zusammenarbeit mit Trusted Shops verläuft immer sehr professionell und serviceorientiert.

Wie stellen Sie in Ihrem Online-Shop Vertrauen her?

Unser Online-Shop setzt nicht nur auf Verkauf - der übrigens einfach, schnell und sicher läuft -, sondern er spiegelt auch unsere Werte wider, unser Engagement für Kreislaufwirtschaft und Kunden-Vorteile. Transparent und glaubwürdig. Unsere Kunden kennen das Trusted Shops Gütesiegel und vertrauen ihm. In der Folge unterstützt es den Kaufimpuls und damit die Entscheidung für das duale System mit dem Grünen Punkt. Übrigens: Das Vertrauen ist tatsächlich messbar: Mit Einführung des Trusted Shops Gütesiegels mit Käuferschutz in unserem Shop konnten wir die Kaufabbruchraten deutlich senken. 

Wie sind Ihre Erfahrungen mit Kundenbewertungen für Ihren Online-Shop?

Jedes Unternehmen sollte wissen, was seine Kunden und Kundinnen wirklich denken. Nur dann lassen sich Rückschlüsse auf die Qualität seiner Services ziehen. Trusted Shops und seine echten Kundenbewertungen sind uns dabei sehr hilfreich. Trusted Shops motiviert unsere KundInnen – die Anzahl der Bewertungen hat sich signifikant erhöht. Zu unserer Freude ist das Feedback fast durchgängig positiv. Und zufriedene Kunden schaffen neue.

Wie gehen Sie mit negativen Bewertungen um?

Negative Rückmeldungen sind bei uns erfreulicherweise nicht an der Tagesordnung. Wenn uns aber eine solche erreicht, nehmen wir sie ernst, analysieren den Sachverhalt, um mögliche Schwachstellen schnellstmöglich zu beseitigen.


Weitere Infos:

Änderungen in der deutschen Verpackungsgesetzgebung zum 1.7.2022:

  • Elektronische Marktplätze wie Amazon und Fulfillment-Dienstleister dürfen das Anbieten von Waren nicht mehr zulassen und/oder Dienstleistungen nicht mehr erbringen, wenn die ordnungsgemäße Registrierung und Systembeteiligung von ihren Kunden nicht nachgewiesen wurde, d.h. Elektronische Marktplätze wie Amazon obliegen dann Prüfpflichten. Onlinehändler müssen sich also auf entsprechende Nachfragen einrichten und sollten vorbereitet sein.

  • Fulfillment-Dienstleister (z.B. Nutzung von FBA) sind für systembeteiligungspflichtige Versandverpackungen, die sie mit Ware befüllen, nicht mehr Hersteller im Sinne des VerpackG. Vielmehr gilt der Vertreiber, für den der Fulfillment-Dienstleister tätig wird, hinsichtlich der Versandverpackungen als Hersteller, der die Registrierung und Systembeteiligung vorzunehmen hat. Die dazu benötigten Informationen wie Mengen und Materialarten sind dann notwendiger Weise beim Fulfillment-Dienstleister zu erfragen.

Ausführliche Informationen hierzu finden sich im Themenpapier „5. Themen und Fallkonstellationen Versand- und Onlinehändler“ der ZSVR unter Themenpapiere (verpackungsregister.org). Und im „Herausfinder“ auf dem Lizenzrechner (gruener-punkt.de) gibt es wichtige Infos rund um die Beteiligung von Verpackungen.

15.03.22
Mustafa Uçar

Mustafa Uçar

E-Commerce-Redakteur bei Trusted Shops.

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