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Datenschutz beim App Tracking: Das zählt

Person nutzt Smartphone neben Laptop, eingeblendete App-Berechtigungen wie Kamera, Standort und Datenschutz symbolisieren App Tracking und Privatsphäre.

Viele Unternehmen ergänzen ihren OnlineShop inzwischen durch eine eigene App und bieten ihren Kund*innen damit ein bequemes Einkaufserlebnis direkt auf dem Smartphone. PushBenachrichtigungen, personalisierte Angebote und eine einfache Navigation sollen die Kundenbindung stärken und den Umsatz steigern. Auch hier spielt Marketing eine wichtige Rolle, etwa durch die Analyse des Nutzerverhaltens.

In diesem Beitrag erklären wir, worauf es beim datenschutzkonformen App Tracking ankommt und warum technische Einstellungen wie Apple ATT allein dafür nicht ausreichen.

Warum ist App Tracking datenschutzrechtlich relevant?

Apps verarbeiten regelmäßig Daten, mit denen Nutzerinnen und Nutzer wiedererkennbar gemacht werden können, auch dann, wenn kein Name oder Nutzerkonto hinterlegt ist. Dazu zählen unter anderem IPAdressen, das Nutzungsverhalten innerhalb der App sowie Geräte und WerbeIDs. Solche Informationen gelten datenschutzrechtlich als personenbezogen, sobald sie einem bestimmten Gerät oder Nutzer zugeordnet werden können.

Für OnlineShops bedeutet das: Wer in einer App Tracking oder MarketingTools einsetzt, bewegt sich im Anwendungsbereich der DSGVO.

 

Wichtige Begrifflichkeiten rund um das App Tracking

Rund um das App Tracking werden viele technische Begriffe verwendet. Im Folgenden schlüsseln wir die wichtigsten auf, um die datenschutzrechtlichen Anforderungen besser einordnen zu können.

  • App Tracking Transparency (ATT)
    ATT ist ein von Apple 2021 eingeführtes Framework, das Nutzern die Kontrolle darüber gibt, ob ihr Verhalten Appübergreifend zu Werbezwecken verfolgt werden darf. Ohne aktive Einwilligung ist IDFAbasiertes CrossAppTracking nicht erlaubt.
  • Identifier for Advertisers (IDFA)
    Die IDFA ist eine zufällige GeräteWerbeID auf AppleGeräten, die es ermöglicht, Nutzer*innen über mehrere Apps hinweg wiederzuerkennen. Sie kann vom User gelöscht oder zurückgesetzt werden.
  • Google Advertising ID (GAID)
    Die GAID ist die entsprechende WerbeID auf AndroidGeräten und funktional mit der IDFA vergleichbar.
  • Software Development Kits (SDKs)
    SDKs sind SoftwareBausteine, die Apps z.B. für Analyse, Marketing oder Werbezwecke nutzen. Da sie häufig eigenständig Daten erfassen und an Drittanbieter übermitteln, dürfen sie nur nach einer Appbezogenen Einwilligung aktiviert werden.

ATTZustimmung und ihre Folgen für das Tracking

Wenn Nutzerinnen und Nutzer eine App auf einem iPhone erstmals öffnen, erscheint in der Regel ein von Apple vorgegebenes Hinweisfenster zur App Tracking Transparency (ATT). Darin wird gefragt, ob die App den Nutzer über andere Apps und Websites hinweg zu Werbezwecken verfolgen darf.

Erlaubt der Nutzer ATT, darf die App technisch auf die WerbeID des Geräts (IDFA) zugreifen und diese für personalisierte Werbung nutzen. Lehnt der Nutzer ATT ab, blockiert Apple den Zugriff auf die IDFA. Damit ist insbesondere das CrossAppTracking untersagt.

Die App bleibt auch ohne ATT-Zustimmung nutzbar und kann interne, pseudonyme Statistiken erfassen, solange kein IDFA-Zugriff, keine Profilbildung und kein App-übergreifendes Tracking erfolgt.

Getrennte Einwilligungen für Website und App

Website und App sind technisch und rechtlich getrennte Systeme. Eine Einwilligung, die für Cookies auf der Website eingeholt wird, gilt nicht automatisch für die Datenverarbeitung in einer App.

In der Praxis bedeutet das:

  • WebTracking benötigt einen eigenen WebConsent
  • AppTracking benötigt einen separaten AppConsent

Besonderheit Webview

Eine Webview ist ein in eine App integrierter Browserbereich, über den Inhalte von Websites direkt innerhalb der App angezeigt werden. Auch wenn der User die App nicht verlässt, handelt es sich um einen WebsiteAufruf. Hier müssen die Datenschutzvorgaben der DSGVO und die Regelungen des TDDDG, sowie die Einbindung eines CookieBanners beachtet werden.

Eine CookieZustimmung darf jedoch nicht genutzt werden, um AppTracking oder SDKs zu aktivieren. Umgekehrt gilt ebenso: Eine Zustimmung zu ATT erlaubt kein Tracking auf der Website. Beides muss getrennt betrachtet werden.

Wie wird der Consent in der App richtig eingeholt?

Damit App Tracking DSGVOkonform erfolgt, braucht es eine transparente Einwilligung direkt in der App. Üblich sind ConsentScreens beim ersten Start oder InAppBanner, die erklären, welche Daten verarbeitet werden, zu welchen Zwecken und welche Drittanbieter eingebunden sind.

ATT regelt dabei nur die technische Freigabe für IDFAbasiertes CrossAppTracking. Die rechtliche Grundlage für das Tracking innerhalb der App bildet stets der AppConsent nach der DSGVO.

Zu beachten ist ebenfalls eine Appspezifische Datenschutzerklärung bereitzustellen. Nutzerinnen und Nutzer müssen klar nachvollziehen können, was genau in der App geschieht. Allgemeine Hinweise aus der WebsiteDatenschutzerklärung reichen hierfür nicht aus. Vielmehr sollte die Datenschutzerklärung ausdrücklich die innerhalb der App stattfindenden Verarbeitungen, eingesetzten TrackingTechnologien und Empfänger der Daten beschreiben.

Unser Tipp

Apple ATT hat die Kontrolle der Nutzerinnen und Nutzer im App Tracking gestärkt. Für Unternehmen bleibt jedoch die Verantwortung, Tracking DSGVOkonform umzusetzen. Entscheidend ist vor allem, App und WebTracking sauber voneinander zu trennen und Einwilligungen dort einzuholen, wo die Daten tatsächlich verarbeitet werden.

 

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23.04.26
Alica Neumann

Alica Neumann

Alica Neumann, LL.M., ist als Legal Consultant und zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV) bei Trusted Shops tätig und berät Shopbetreiber*innen zu datenschutzrechtlichen Herausforderungen.

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