Verpackungslizenzierung – Rechte und Pflichten von Versandhändlern

Verpackungslizensierung

Als Versandhändler bzw. Online-Shop liefern Sie einen Großteil Ihrer Produkte in Verpackungen an den privaten oder gewerblichen Endverbraucher. Damit sind Sie in Deutschland gemäß Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, die Rücknahme und Verwertung des eingesetzten Verpackungsmaterials sicherzustellen.

Diese so genannte Lizenzierungspflicht gilt auch für Produktverpackungen, die Sie aus dem Ausland importieren und in Deutschland in Verkehr setzen. Da es Ihnen jedoch nicht zumutbar wäre, Ihre Verpackungen persönlich bei Ihren Kunden einzusammeln und einer anschließenden Verwertung zuzuführen, sieht die Verpackungsverordnung die Beauftragung eines dualen Systems vor, das diese Pflichten für Sie übernimmt (sogenannte Verpackungslizenzierung).

Als Hersteller zahlen Sie für diese Dienstleistung ein Lizenzentgelt an das duale System. Dieses Entgelt bemisst sich an Gewicht, Materialart und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Das duale System stellt anschließend die Sammlung, Sortierung und Verwertung Ihrer Verpackungen sicher. Im Gegenzug erhalten Sie einen Nachweis für alle von Ihnen beteiligten Verkaufsverpackungen in Form einer Mengenbescheinigung.

Keine Frei- oder Mindestmengen

Bitte beachten Sie: Es gibt keine Frei- oder Mindestmengen – auch kleinste Mengen an Verkaufsverpackungen müssen an einem dualen System beteiligt werden. Wer seine Verkaufsverpackungen nicht ordnungsgemäß lizenziert, verstößt gegen die Verpackungsverordnung. Als Folge kann es zu Abmahnungen und/oder Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro sowie einem bundesweiten Verbot, Verkaufsverpackungen an private Endverbraucher abzugeben, kommen.

So funktioniert die Lizenzierung

  1. Zunächst müssen Sie die Materialien Ihrer Verkaufsverpackungen (z. B. Papier, Kunststoff, Aluminium) und deren Gewichte bestimmen.
  2. Anschließend muss die Jahresmenge je Materialfraktion errechnet werden. Diese ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelgewicht je Material multipliziert mit der geplanten Jahresmenge an Verpackungen. Auf dieser Basis kann ein Angebot bei einem dualen System eingeholt werden.
  3. Nach Vertragsabschluss übernimmt das duale System die Sammlung und Verwertung der Verkaufsverpackungen. Als Hersteller bzw. Vertreiber kommen Sie dadurch Ihren rechtlichen Pflichten nach.

Online-Portal für die einfache Verpackungslizenzierung

Insbesondere für E-Commerce-Händler mit geringeren Verpackungsmengen ist die Verpackungslizenzierung oftmals ein notwendiges Übel. Hier schafft das Online-Portal activate – by Reclay Abhilfe. Activate bietet Verpflichteten eine einfache und schnelle Möglichkeit, um in nur wenigen Schritten den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung nachzukommen:

Nach einer kurzen Registrierung folgt die Angabe der Verpackungsmengen je Materialfraktion, anhand derer das Portal den Preis für die Rücknahme und Verwertung berechnet. Unmittelbar nach dem Bezahlvorgang erhalten Sie als Kunde Ihre Mengenbescheinigung und Ihre Rechnung.

Sie können dabei selbst entscheiden, ob Sie Ihre gesamten Jahresmengen auf einmal lizenzieren oder den Vorgang unterjährig wiederholen. Die Lizenzierung ist bereits für kleinste Mengen ab einem Kilogramm im Jahr möglich, ohne an Pauschalpreise gebunden zu sein.

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15.12.16
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