5 Tipps für einen erfolgreichen Instagram-Post
Mit Instagram können Online-Shops Ihre Reichweite und Markenbekanntheit steigern. Wir verraten Ihnen 5 Tipps für einen erfolgreichen Post.
Grenzüberschreitender B2C-Handel ist heutzutage keine Besonderheit mehr: Gerade Onlinehändler*innen bieten ihre Produkte zunehmend an Kundschaft aus verschiedenen (europäischen) Ländern an.
Aber Vorsicht! Neben den deutschen Regularien und Gesetzen für den Inlandsversand müssen Händler*innen, die ins europäische Ausland versenden, auch die jeweiligen Richtlinien der Zielländer beachten.
Was bedeutet das für Händler*innen, die ihre Produkte europaweit vertreiben? Ida Schlösser von Lizenzero klärt auf.
Vorschriften, Richtlinien, Gesetzgebungen: Jedes Zielland in Europa hat andere Vorgaben und Bestimmungen für die Verpackungslizenzierung.
In Deutschland gilt beispielsweise seit Januar 2019 das Verpackungsgesetz. Es verpflichtet alle Händler*innen und Unternehmen, die Verpackungen an Endverbraucher*innen abgeben, zur behördlichen Registrierung und Lizenzierung ihrer Verpackungsmengen. Weitere Infos zum Verpackungsgesetz finden Sie in diesem Beitrag.
Dabei handelt es sich allerdings nur um die deutsche Herangehensweise. Ob eine Händler*in wiederum von den jeweiligen Verpackungsrichtlinien in die jeweiligen Exportländern betroffen ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Es kommt immer auf die genaue Gesetzgebung des einzelnen Ziellandes an. Die jeweiligen Regularien und To Do‘s lassen sich zudem nur in den seltensten Fällen in deutscher Sprache vorfinden und müssen oft mühselig zusammengesucht werden.
Das erschwert die Recherche und kostet viel Zeit. Je mehr Zielländer Händler*innen also bedienen, desto komplexer, fehleranfälliger und zeitaufwendiger kann sich der Lizenzierungsprozess gestalten.
Genau wie bei Verstößen gegen das deutsche Verpackungsgesetz hat jedes europäische Land Sanktionen festgelegt, die bei einer Missachtung der jeweiligen Regelwerke auf das nichteinhaltende Unternehmen zukommen können. Abmahnungen, hohe Bußgelder bis in den sechsstelligen Bereich und Vertriebsverbote zählen in den meisten Fällen dazu.
Angesichts dieses Sanktionenkatalogs empfiehlt es sich für Händler, die Produkte ins europäische Ausland vertreiben, herauszufinden, ob die länderspezifischen Regelwerke für Sie gelten und demnach ihre Verpackungen in den jeweiligen Zielländern zu lizenzieren.
Dazu gibt es drei Optionen:
1. Vertreiben Sie nur wenige Produkte in eines oder mehrere Exportländer?
Dann sind Sie eventuell gar nicht von den Verpackungsrichtlinien betroffen: In einigen Ländern gelten Freigrenzen, sodass Händler*innen mit kleineren Mengen ihre Verpackungen oft nicht lizenzieren müssen. Dies sollte also für jedes einzelne Exportland geklärt werden, denn eventuell hat sich damit die Problematik schnell geklärt.
2. Haben Sie Niederlassungen in Ihren Exportländern?
In manchen Ländern greifen die Verpackungsrichtlinien nur, wenn Unternehmen eine Niederlassung im Land selbst haben. Auch gibt es in manchen Ländern bestimmte Umsatzgrenzen: Werden diese nicht überschritten, so muss das betroffene Unternehmen auch keine Verpackungslizenz erwerben.
3. Verkaufen Sie lediglich Produkte an andere Unternehmen in ein Exportland?
Die meisten Richtlinien greifen für Verpackungen, die an Privatkund*innen vertrieben werden. Klären Sie vorab, ob die sogenannten Transportverpackungen, die im Handel verbleiben, in Ihrem Zielland von der Lizenzierung befreit sind.
4. Kooperieren Sie mit einem Unternehmen im Exportland?
Klären Sie mit Ihren Ansprechpartner*innen, welche Verpackungsrichtlinien Ihr Partnerunternehmen erfüllen muss. Oftmals kann dieser Ihnen bereits einen ersten Überblick über die Richtlinien geben.
5. Wie bereits angemerkt, gibt es für jedes Land eine eigene Anlaufstelle für die Informationen. Durch einfaches Ergooglen lassen sich aber erste Infos finden. Hilfreich sind dabei die Suchbegriffe „packaging licensing + Land“ und/oder „Verpackungen lizenzieren + Land“. So können je nach Exportland auch schon das entsprechende duale System gefunden und erste Fragen geklärt werden.
09.02.21
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