5 Tipps für einen erfolgreichen Instagram-Post
Mit Instagram können Online-Shops Ihre Reichweite und Markenbekanntheit steigern. Wir verraten Ihnen 5 Tipps für einen erfolgreichen Post.
Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung soll zum 01. Juli die Mehrwertsteuer gesenkt werden. Zu diesem Thema gibt es viele offene Fragen, was die konkrete Umsetzung im Online-Shop angeht. Wir geben Antwort auf die wichtigsten Fragen.
Was Verbraucherinnen und Verbraucher freut, bedeutet für Online-Händlerinnen und -Händler eine große Umstellung: Zum 01. Juli sinkt die Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 %, bzw. der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 %. Das gilt für ein halbes Jahr, also bis einschließlich 31. Dezember 2020.
Was die Umstellung rechtlich gesehen bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag. Darüber hinaus haben uns in den vergangenen Tagen einige Anfragen von Mitgliedern erreicht, was die Umsetzung der neuen Regelung im Online-Shop betrifft. Diese Fragen möchten wir hier nun beantworten.
Gibt es eine Übergangsfrist für die Umstellung der Preise?
Nein, die gibt es nicht. Die Preise müssen ab dem 01. Juli korrekt angezeigt werden. Allerdings reicht eine allgemeine Angabe wie „inklusive Mehrwertsteuer“ aus. Es ist nicht zwingend notwendig, im Shop einen konkreten Satz anzugeben. Wichtig ist nur, dass der Steuersatz auf der Rechnung korrekt angegeben wird.
Behalten Sie außerdem den Jahreswechsel im Auge, damit Sie während des Weihnachtsgeschäfts nicht vergessen, die Mehrwertsteuer wieder anzupassen.
Dürfen Händlerinnen und Händler aktiv damit werben, dass sie die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kundschaft weitergeben?
Ja, das ist erlaubt, solange dies tatsächlich der Fall ist. Andernfalls würde es sich um eine irreführende Werbung handeln.
Erfolgt die Umstellung in Shopsoftware-Systemen automatisch?
Das hängt vom jeweiligen Shopsoftware-Anbieter ab. Selbstverständlich ist den Anbietern das Thema bekannt und sie setzen sich damit auseinander. Ob Sie als Händlerin oder Händler selbst etwas unternehmen müssen, erfragen Sie am besten beim jeweiligen Anbieter.
Wie lässt sich verhindern, dass durch eine korrekte Umsetzung krumme Preise entstehen?
Händlerinnen und Händler haben sich bei der Preisgestaltung etwas gedacht. In der Regel sind die Nettopreise so gewählt, dass sie brutto ansprechend aussehen, also z.B. die berühmten 99 Cent nach dem Komma. Geben Sie die Mehrwertsteuersenkung korrekt an Ihre Kundschaft weiter, können natürlich krumme Zahlen herauskommen, die nicht mehr ansprechend oder gängig wirken. Das lässt sich nur verhindern, wenn Sie die Preise ausgehend vom Nettopreis neu berechnen.
Da es sehr mühsam ist, sämtliche Preise neu zu berechnen, kommt zum Beispiel eine Mischlösung infrage. Sie berechnen nur die Preise Ihrer Kassenschlager neu, um Ihrer Kundschaft gute Angebote machen zu können. Die anderen Preise verändern Sie nicht. Mit anderen Worten: Sie geben die Mehrwertsteuersenkung nur für bestimmte Artikel weiter. Achten Sie jedoch darauf, nicht damit zu werben, dass Sie die Mehrwertsteuer grundsätzlich an Ihre Kundinnen und Kunden weitergeben, wenn es sich in Wahrheit nur um einzelne Artikel handelt.
Wie sieht es bei Ihnen aus?
Was erwarten Sie von der geplanten Mehrwertsteuersenkung in Bezug auf Ihre Umsätze? Werden Sie die Senkung an Ihre Kundschaft weitergeben? Wie viel Aufwand bedeuten die Regelungen für Ihren Online-Shop?
Schildern Sie uns gerne Ihre Meinungen und Erfahrungen in einem Kommentar unter diesem Artikel.
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