5 Tipps für einen erfolgreichen Instagram-Post
Mit Instagram können Online-Shops Ihre Reichweite und Markenbekanntheit steigern. Wir verraten Ihnen 5 Tipps für einen erfolgreichen Post.
Als Trusted-Shops-Mitglied profitieren Sie von der neuen Kooperation zwischen Trusted Shops und der Universalschlichtungsstelle des Bundes. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist in dem Fall für Sie als Online-Händlerin oder -Händler kostenlos. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, was es mit der neuen Schlichtungsstelle auf sich hat und wie Sie an die Vergünstigung gelangen.
Die Universalschlichtungsstelle des Bundes ist eine neutrale Schlichtungsstelle, die zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen vermittelt, um Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Die Schlichtungsstelle tritt immer dann auf den Plan, wenn keine branchenspezifische Stelle weiterhelfen kann, wie zum Beispiel Schlichtungsstellen für Handwerk, Nahverkehr oder Banken. Daher die Bezeichnung „universal“.
Schlichtung führt meistens zum Erfolg
Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren auf dieser Website, wie das Streitbeilegungsverfahren verläuft und wie sie die Schlichtung beantragen können. Die Abwicklung ist online möglich und für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei. Ein weiterer Vorteil besteht für sie darin, dass die Schlichtung in aller Regel erfolgreich ist und schneller als der Gang vor Gericht abläuft.
Die häufigsten Streitfälle drehen sich im Bereich Online-Handel um beschädigte Artikel, Probleme bei der Rücksendung oder bei der Bezahlung.
Die Universalschlichtungsstelle ist ein Angebot des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Kostenlose Schlichtung für Trusted-Shops-Mitglieder
Die Teilnahme an einer Schlichtung kostet Unternehmerinnen und Unternehmer normalerweise Geld. Der Betrag richtet sich nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert bis 100 € liegt die Gebühr bei 40 €, bei Streitwerten über 100 € bis 200 € bereits bei 80 €, usw. Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühr für Händlerinnen und Händler.
Die gute Nachricht: Dank der Kooperation von Trusted Shops mit der Universalschlichtungsstelle ist für Sie als Trusted-Shops-Mitglied die Teilnahme an einer Schlichtung kostenlos!
So läuft die Erstattung ab
Sofern ein Unternehmen sich nicht bereits vorab zur Teilnahme an einer Schlichtung bereiterklärt hat, fragt die Schlichtungsstelle pro eingereichtem Fall die Teilnahme einzeln an. In einem Formular erklären Unternehmerinnen und Unternehmer sich zur kostenpflichtigen Mitwirkung an der Schlichtung bereit.
Die Kostenübernahme steht grundsätzlich allen Trusted-Shops-Mitgliedern mit Sitz in Deutschland zur Verfügung. Um die Erstattung der Schlichtungskosten zu beantragen, schicken Sie den Erstattungsantrag mit der Rechnung der Schlichtungsstelle einfach per E-Mail an legal@trustedshops.com.
Weitere Informationen zur Erstattung finden Sie in unserem Leistungsverzeichnis unter Punkt 11.
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