Newsletterversand – dank neuem Urteil jetzt leichter möglich?
In diesem Rechtstipp erfährst du, unter welchen Voraussetzungen Newsletter per E-Mail versendet werden dürfen und was sich durch das EuGH-Urteil ändert.
Unbekannte versenden gegenwärtig gefälschte Abmahnungen in Form von E-Mails, die angeblich von einer Rechtsanwaltskanzlei „Schlegel & Partner” stammen. Diese werden in Person von Rechtsanwalt Thomas Schlegel ausgesprochen. Hier geht es nach unserem Kenntnisstand immer um eine angeblich auf einer „Website begangenen Informationspflichtverletzung nach Artikel 13 EU-DSGVO”.
Angehangen ist eine ZIP-Datei, in der angeblich die Vollmacht enthalten ist, die aber in keinem Fall geöffnet werden sollte. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die ZIP-Datei einen Virus enthält, der zur Manipulation Ihres Computers führt.

Produkt Manager bei der Trusted Shops GmbH im Bereich Legal Expert Service. Verantwortlich für Produkte, wie den DSGVO- oder Abmahnschutz. Vor dieser Tätigkeit über 10 Jahre Erfahrung im internationalen e-Commerce Umfeld gesammelt – hier vor allem im Projektmanagement, Conversion Rate Optimierung sowie Technical Pre-Sales und Implementierung.
10.01.19In diesem Rechtstipp erfährst du, unter welchen Voraussetzungen Newsletter per E-Mail versendet werden dürfen und was sich durch das EuGH-Urteil ändert.
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler*innen eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen – den sog. „Widerrufsbutton“. Das musst du jetzt tun.