Cross Border: So verkaufst du rechtssicher ins EU-Ausland
Wer ins EU-Ausland verkauft, sollte bestimmte Regeln kennen, um Abmahnungen, Bußgelder oder Kundenstreitigkeiten zu vermeiden.
Unbekannte versenden gegenwärtig gefälschte Abmahnungen in Form von E-Mails, die angeblich von einer Rechtsanwaltskanzlei „Schlegel & Partner” stammen. Diese werden in Person von Rechtsanwalt Thomas Schlegel ausgesprochen. Hier geht es nach unserem Kenntnisstand immer um eine angeblich auf einer „Website begangenen Informationspflichtverletzung nach Artikel 13 EU-DSGVO”.
Angehangen ist eine ZIP-Datei, in der angeblich die Vollmacht enthalten ist, die aber in keinem Fall geöffnet werden sollte. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die ZIP-Datei einen Virus enthält, der zur Manipulation Ihres Computers führt.

Produkt Manager bei der Trusted Shops GmbH im Bereich Legal Expert Service. Verantwortlich für Produkte, wie den DSGVO- oder Abmahnschutz. Vor dieser Tätigkeit über 10 Jahre Erfahrung im internationalen e-Commerce Umfeld gesammelt – hier vor allem im Projektmanagement, Conversion Rate Optimierung sowie Technical Pre-Sales und Implementierung.
10.01.19Wer ins EU-Ausland verkauft, sollte bestimmte Regeln kennen, um Abmahnungen, Bußgelder oder Kundenstreitigkeiten zu vermeiden.
Warenkorberinnerungen sind angesagt. Doch sind sie auch zulässig? Wir haben das beliebte Marketingmittel aus rechtlicher Sicht unter die Lupe genommen.