WhatsApp & Datenschutz: Was ist im Unternehmen erlaubt?
In diesem Tipp der Woche möchten wir dich darüber aufklären, ob und vor allem wie WhatsApp in deinem Unternehmen datenschutzkonform eingesetzt werden kann.
WhatsApp ist eines der meistgenutzten Kommunikationsmittel im Alltag. Auch Unternehmen nutzen die Messenger-App als alternatives Kommunikationsmittel im Kundenkontext. In diesem Tipp der Woche möchten wir dich darüber aufklären, ob und vor allem wie WhatsApp in deinem Unternehmen datenschutzkonform eingesetzt werden kann.
Es gibt drei unterschiedliche Varianten von WhatsApp, der Tochtergesellschaft von Meta Inc. Zum einen gibt es den klassischen WhatsApp Messenger, zum anderen die WhatsApp Business App sowie die WhatsApp Business Plattform.
Der klassische WhatsApp Messenger sollte ausschließlich für den privaten Gebrauch genutzt werden. Es verstößt nicht gegen die DSGVO privat mit Kollegen*innen über WhatsApp zu kommunizieren, jedoch ist ein Austausch über unternehmensbezogene Themen oder die Kommunikation mit Kund*innen über den klassischen WhatsApp Messenger innerhalb des Unternehmens nicht zu empfehlen.
WhatsApp Business
WhatsApp Business ist für die geschäftliche Nutzung vor allem für die Kommunikation mit Kund*innen geeignet. Eine private Nutzung von WhatsApp Business widerspricht den Nutzungsbedingungen. Eine Nichteinhaltung der Bedingungen kann zu einer Abmahnung oder Kontosperrung seitens WhatsApp führen.
Bei der WhatsApp Business Plattform stellt WhatsApp, bzw. Meta, die Software nicht selbst zur Verfügung, sondern zertifizierte Partner von WhatsApp, sogenannte Business Solution Provider. Die Plattform kann über eine Schnittstelle (API) mit dem Unternehmenskonto bei WhatsApp verbunden werden.
Bei der Nutzung von WhatsApp werden neben den Nachrichtendaten auch sogenannte Metadaten verarbeitet. Unter Metadaten sind Daten wie die IP-Adresse, Geräteinformationen, Häufigkeit der Nutzung, Kontakte, Profilnamen und die Telefonnummer zu verstehen. Die Metadaten stellen personenbezogene Daten gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 DSGVO dar.
Anders als bei den Nachrichten, die Ende-zu-Ende verschlüsselt sind, werden die Metadaten unverschlüsselt an WhatsApp, bzw. an Meta Inc., übermittelt.
Weiterhin sind folgende Punkte problematisch:
Nach der DSGVO braucht es eine rechtliche Grundlage gem. Art. 6 Abs. 1 DSGVO für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Bei der automatischen Kontaktsynchronisation fehlt diese, da alle Telefonnummern aus den Kontakten an WhatsApp übermittelt werden, ohne dass die betroffenen Personen zugestimmt haben.
Im Unternehmenskontext wäre dies eine rechtswidrige Übermittlung personenbezogener Daten an WhatsApp.
Bei dem Einsatz von WhatsApp Business kommt es ganz darauf an, wie man den Dienst einsetzt, da gewisse Standardeinstellungen auch bei WhatsApp Business problematisch sind. Im Folgenden stellen wir vor, worauf beim Einsatz von WhatsApp Business geachtet werden muss.
Auftragsverarbeitungsvertrag
Bei der Verwendung von WhatsApp Business stellt WhatsApp einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur Verfügung sowie ergänzende Bestimmungen für Unternehmen innerhalb der Europäischen Union.
💡 Bei der Nutzung von WhatsApp werden Daten innerhalb der Meta-Unternehmen übermittelt und somit auch in die USA. WhatsApp LLC und Meta Platforms, Inc. sind unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, womit eine Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung besteht.
👉 Eine ausführlichere Darstellung zur Datenübermittlung in die USA findest du im Tipp der Woche „Neuer Angemessenheitsbeschluss zwischen Europäischer Union und USA“.
Einholung der Einwilligung
Bei beiden WhatsApp Business Varianten benötigtst duvor Kontaktaufnahme eine Einwilligung der Kund*innen. Dafür eignet sich das Double-Opt-In-Verfahren.
Dies gilt auch, wenn die Telefonnummer bereits in deiner Datenbank vorhanden ist.
Das ist bei der WhatsApp Business App zu beachten:
Das ist bei der WhatsApp Business Plattform zu beachten:
Versand von Newslettern über WhatsApp Business
Wenn WhatsApp Business zum Versand deiner Newsletter verwendet werden soll, musst du eine vorherige Einwilligung deiner Kundschaft einholen. Es müssen grundsätzlich die gleichen Anforderungen erfüllt werden wie bei einem E-Mail-Newsletter.
Der Einsatz von WhatsApp ist nicht von sich aus datenschutzkonform, deshalb sollten Unternehmen genau prüfen, in welcher Form der Dienst eingesetzt wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen und mit der richtigen technischen Umsetzung lassen sich die formellen Anforderungen der DSGVO erfüllen. Vor allem ist der Einsatz der WhatsApp Business Plattform mit einem datenschutzkonformen Business Solution Provider zu empfehlen, da es sich um eine externe Software handelt.
Wichtig ist insbesondere die nachweisbare Einwilligung der Kund*innen, eine Anpassung der Standardeinstellungen und eine transparente Information in deiner Datenschutzerklärung.
In diesem Tipp der Woche möchten wir dich darüber aufklären, ob und vor allem wie WhatsApp in deinem Unternehmen datenschutzkonform eingesetzt werden kann.
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