Werbung mit Selbstverständlichkeiten: Vorsicht bei diesen Aussagen
Im Online-Shop werben mit „14 Tage Widerrufsrecht“ oder „problemlose Rücknahme“? Das ist Werbung mit Selbstverständlichkeiten, die du vermeiden solltest.
Die Freude im Osternest ist schnell verflogen, wenn der geschenkte Laptop oder das Tablet nicht funktioniert. Doch wer ist im Rückgabefall für die Sicherung bzw. ordnungsgemäße Löschung der ggf. auf dem Endgerät befindlichen Daten zuständig? Reicht es als Händler aus, seine Kunden zur Datensicherung und Löschung mittels entsprechender Informationen zu unterrichten, um jegliche datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit auszuschließen? Darüber sprechen Thomas und Konstantin in unserer heutigen Podcastfolge.
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07.04.21Im Online-Shop werben mit „14 Tage Widerrufsrecht“ oder „problemlose Rücknahme“? Das ist Werbung mit Selbstverständlichkeiten, die du vermeiden solltest.
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