Widerrufsrecht für gewerbliche Kunden? - Die wichtigsten Fragen zum Verbraucherrecht

Schränken Sie Ihre Angaben zum Widerrufsrecht ein, sonst gelten sie auch für B2B

Gilt das Widerrufsrecht auch für gewerbliche Kunden und kann ich es auf Verbraucher beschränken?

Das Widerrufsrecht gilt per Gesetz nur für Verbraucher. Wenn Sie sowieso nur an Verbraucher liefern, ist das überhaupt kein Problem. Ein Problem besteht nur, wenn Sie auch Unternehmer beliefern. Hier wird es spannend.

Dann können Sie z.B. "Verbraucher haben das folgende Widerrufssrecht" über die Belehrung schreiben.

Solche Fälle hat der Bundesgerichtshof (BGH-Urteil vom 9.11.2011, I ZR 123/10) bereits entschieden und für zulässig erklärt. Andernfalls stünde dort nur "Sie haben das folgende Widerrufsrecht" und das spräche dafür, dass Sie auch gewerblichen Käufern ein vertragliches Widerrufsrecht einräumen würden.

Möchten Sie sich mit Ihrem Shop hingegen nur an Unternehmer richten, müssen Sie auf diesen Umstand eindeutig und gezielt hinweisen. Zusätzlich müssen Sie durch geeignete Kontrollmaßnahmen sicherstellen, dass der Kunde tatsächlich Unternehmer ist und Käufe durch Verbraucher unterbinden.

Rechtstexte

Weitere Teile dieser Reihe:

Teil 1: Lieferzeit: Sind Angaben zur Lieferzeit wie „voraussichtlich“ oder „in der Regel“ zulässig?

Teil 2: Preisinformationen: Reicht es aus, Angaben zu Zöllen und Gebühren zu verlinken?

Teil 4: Widerrufsrecht: Was gilt, wenn der Kunde eine Ware mit Montage bestellt?

Teil 5: Widerrufsrecht: Besteht eine Ausnahme vom Widerrufsrecht für Heimtextilien?

Teil 6: Zahlungsarten: Gibt es Toleranzgrenzen für die Berechnung von Zahlartgebühren? Und ist Vorkasse als kostenfreie Zahlungsart zumutbar?

Teil 7: Teilretouren: Muss ich als Shopbetreiber auch bei Teilretouren die Hinsendekosten erstatten?

Teil 8: Printwerbung: Ist auch in der Printwerbung eine Widerrufsbelehrung erforderlich?

05.08.16
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