2 Monate Verpackungsgesetz: Was die neuen Vorgaben bislang bewirkt haben!

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Rechtliche Maßnahmen und offizielle Anmeldezahlen der Zentralen Stelle: Seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) sind bereits einige Wochen verstrichen, in denen die neuen Bestimmungen erste Wirkung entfalten konnten. Welche konkreten Neuigkeiten und Entwicklungen sich bislang rund um das Gesetz ergeben haben, lesen Sie hier!

 

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Los geht's.

1. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister veröffentlicht erste aussagekräftige Zahlen

Gemäß offizieller Bekanntgabe der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hatten sich bis Mitte Januar rund 130.000 lizenzierungspflichtige Unternehmen in die Registerdatenbank LUCID eingetragen.

Das sind rund doppelt so viele Unternehmen wie noch in 2018, die ihre Verpackungen nun an einem dualen System beteiligen. Mutmaßlich war ein Großteil hiervon bereits im Rahmen der alten Verpackungsverordnung zur Systembeteiligung verpflichtet, ohne dieser Maßgabe nachzukommen, sodass das Gesetz hier erste spürbare Wirkung zeigt.

In den Augen der ZSVR ein guter Start – wenn auch nach wie vor eine beträchtliche Dunkelziffer noch nicht lizenzierender Unternehmen zu vermuten ist.

Auffälligkeiten bei den gemeldeten Verpackungsarten

Eine Überraschung ergibt sich bei Betrachtung der konkreten Inhalte der Mengenmeldungen bei der ZSVR. Denn insbesondere beim Glas und Kunststoff fallen die gemeldeten Mengen deutlich gegenüber den Erwartungen ab.

So stieg die Menge an gemeldeten Kunststoffverpackungen bis Anfang Februar im Vergleich zum 1. Quartal 2018 lediglich um etwa 5 % an, ein ähnliches Bild zeigt sich beim Glas.

Ein für die Umwelt positives Zwischenfazit lässt sich allerdings für alle Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton ziehen – hier ist bislang bereits ein Plus von 10 % im Vergleich zum Vorjahr erkennbar.

Das dürfte mutmaßlich nicht zuletzt an der E-Commerce-Branche liegen, deren Versandverpackungen nun offenbar vermehrt erstmalig entpflichtet werden.

2. Die ersten rechtlichen Maßnahmen liegen vor

Auch hinsichtlich juristischer Sanktionen zeigt das VerpackG Wirkung. So wurden erste Abmahnungen ausgesprochen, veranlasst durch fehlende Registrierungen bei der ZSVR.

Motiviert sind diese allesamt durch das Wettbewerbsrecht, d.h. sie wurden durch einen Wettbewerber und nicht behördenseitig initiiert.

Die Abmahnungen belegen die Wirksamkeit der öffentlich einsehbaren Registerdatenbank LUCID, die für einen fairen Wettbewerb und eine Selbstregulierung des Marktes sorgen soll.

Wettbewerbs- vs. Öffentliches Recht

Neben der Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen bei Nichtbeachtung der Gesetzesvorgaben können zusätzlich behördliche Bußgelder drohen, die durch das öffentliche Recht motiviert sind.

Zur Definition der Höhe der Bußgelder besitzt die Zentrale Stelle als zuständige Behörde einen weiten Spielraum und kann beispielsweise für eine fehlende Systembeteiligung bis zu 200.000 EUR Bußgeld sowie Verkaufsverbote verhängen.

Allen vom VerpackG betroffenen Händlern, die dessen Bestimmungen bisher nicht entsprechen, ist angesichts dieser ersten Entwicklungen zu raten, die Erfüllung ihrer Pflichten möglichst zeitnah nachzuholen.

Eine Anleitung der zu erledigenden Schritte finden Sie in diesem Last-Minute-Guide zum VerpackG.

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04.03.19
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