Werbung mit Kundenbewertungen – wer haftet?
Erfahre, wie Unternehmen bei der Nutzung von Kundenbewertungen haften und welche rechtlichen Risiken bestehen. Tipps zur rechtssicheren Gestaltung von...
Kundenbewertungen sind eines der wirksamsten Marketinginstrumente im Online-Handel und E-Commerce. Sie erhöhen die Conversion-Rate erheblich und schaffen Vertrauen. Gleichzeitig bergen sie erhebliche wettbewerbsrechtliche Risiken. Werden Bewertungen auf der eigenen Website oder im eigenen Shop werblich eingebunden, also zu eigen gemacht, kann das Unternehmen für deren Inhalt wie für eigene Werbeaussagen haften. Dieser Rechtstipp gibt dir einen praxisnahen Überblick über die Rechtslage, die wichtigsten Entscheidungen und konkrete Handlungsempfehlungen.
Die werbliche Nutzung von Kundenbewertungen ist eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG. Hier gibt es einige grundlegende Regeln zu beachten:
Entscheidend ist, ob du nach außen die inhaltliche Verantwortung übernimmt oder den Anschein erweckst, sich mit den Aussagen in der Bewertung zu identifizieren.
Im eigenen Shop ist das grundsätzlich immer der Fall, da du selbst darüber entscheidest, ob die Bewertung angezeigt wird, Inhalte löschen oder filtern kannst und du die Bewertungen absatzfördernd nutzt. So haben beispielsweise das Landgericht Bochum (Urteil vom 21.11.2024 – 14 O 65/24) zuletzt entschieden:
Auf externen Plattformen wie Amazon gilt grundsätzlich ein anderer Haftungsmaßstab: Solange du die Bewertungen über dein Unternehmen dort nicht selbst veranlasst oder dir zu eigen machst, gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass dich keine wettbewerbsrechtliche Haftung trifft (Urteil vom 20.02.2020 – I ZR 193/18). Die Plattformen selbst müssen jedoch auch gewisse Spielregeln, insbesondere nach dem Digital Services Act, beachten, wenn sie ein Bewertungssystem anbieten.
Nachfolgend möchten wir die typischen Haftungsfallen bei der werblichen Nutzung von Kundenbewertungen noch einmal überblicksartig aufführen:
Bei einem wettbewerbsrechtlichen Verstoß drohen Abmahnungen durch Mitbewerber und/oder Abmahnverbände. Diese machen dann Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche geltend sowie Kosten und ggf. Schadensersatz. Werden die abgemahnten Verstöße nicht abgestellt oder werden sie wiederholt, drohen je nach Fallkonstellation Vertragsstrafen oder Ordnungsgelder im vier- bis fünfstelligen Bereich.
Du kannst im Übrigen auch dann haften, wenn ein externer Dienstleister die Bewertungen betreut.
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