Noch ein Monat bis zur Geltung der EmpCo-Richtlinie
Ab dem 27. September 2026 gelten neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsangaben und Umweltwerbung. Händler*innen müssen sich jetzt vorbereiten und ihre...
In einem Monat gelten neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsangaben, Umweltwerbung und Produktinformationen. Bereits im April hatten wir euch in unserem Rechtstipp der Woche „EmpCo-Richtlinie: Das ändert sich ab 27. September für Online-Shops“ ausführlich zu den anstehenden Änderungen informiert.
Jetzt, da der Stichtag näher rückt, lohnt es sich, bestehende Aussagen und Hinweise ein letztes Mal zu überprüfen und Abmahnungen zu vermeiden. Fassen wir die wichtigsten Änderungen nochmals kurz für euch zusammen.
Durch Einführung der EmpCo-Richtlinie sollen Verbraucher*innen transparent und ausführlich über Umweltvorteile ihrer Produkte informiert und besser vor Greenwashing geschützt werden. Es werden deswegen unter anderem die Regeln für Umweltwerbung verschärft und neue Informationspflichten für Händler*innen eingeführt. Die Vorgaben gelten verbindlich ab dem 27. September 2026.
Das UWG wird an mehreren Stellen geschärft. Der Begriff der „Umweltaussage“ wird gesetzlich definiert und weit verstanden. Erfasst sind nicht nur konkrete Aussagen, sondern auch Bilder, Symbole, Produktnamen oder sonstige Darstellungen, die einen Umweltbezug vermitteln.
Unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben etwa zur Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, Haltbarkeit oder zu sozialen und ökologischen Merkmalen können künftig ausdrücklich als irreführend eingestuft werden.
Auch Produktvergleiche mit Nachhaltigkeitsbezug müssen für die Kundschaft nachvollziehbar sein. Dafür solltet ihr Informationen unter anderem zur Vergleichsmethode und zu den verglichenen Produkten bereitstellen und diese regelmäßig aktualisieren. Werbung mit Selbstverständlichkeiten oder irrelevanten Vorteilen bleibt nach wie vor problematisch, wenn der hervorgehobene „Vorteil“ keine echte Besonderheit darstellt.
Für Händler*innen entstehen durch die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie neue Informationspflichten. Insbesondere müsst ihr
Bindet diese Informationen so in euren Online-Shop ein, dass Verbraucher*innen sie leicht finden und verstehen können.
Ziel der EmpCo-Richtlinie ist zudem, Umweltwerbung transparent zu machen, Greenwashing zu verhindern und dadurch den fairen Wettbewerb zu stärken. Umweltaussagen müssen künftig auf klaren, objektiven und öffentlich einsehbaren Verpflichtungen beruhen.
So darf etwa Werbung mit Klimaneutralität oder vergleichbaren Aussagen nicht den Eindruck erwecken, ein Produkt habe keine Umweltauswirkungen, wenn tatsächlich lediglich Emissionen kompensiert werden.
Besondere Vorsicht ist künftig auch bei pauschalen Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“ geboten. Solche Aussagen dürfen nicht ohne Weiteres verwendet werden, sondern müssen durch konkrete und nachweisbare Umweltleistungen gestützt werden.
Bei zukunftsbezogenen Aussagen ist ein detaillierter und realistischer Umsetzungsplan mit messbaren und zeitgebundenen Zielen darzulegen. Erfasst sind etwa Aussagen wie „bis 2030 klimaneutral“ oder „künftig vollständig recycelbar“.
Weiterhin ist eine regelmäßige externe Überprüfung aller Umweltaussagen vorgesehen; die daraus gewonnenen Erkenntnisse müssen Verbraucher*innen zugänglich gemacht werden.
Nachhaltigkeitssiegel oder andere Zeichen, die auf besondere Umweltfreundlichkeit hinweisen, dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie
Selbst erstellte Nachhaltigkeitslogos oder reine Selbstzertifizierungen werden künftig unzulässig sein.
Die Vorgaben der EmpCo-Richtlinie sind wettbewerbsrechtlich als Marktverhaltensregeln relevant. Das bedeutet, dass sie durch Mitbewerber, qualifizierte Verbraucherschutzvereine und hierfür eingerichtete Behörden verfolgt werden können.
Verstöße können insbesondere Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und erhebliche Folgekosten wegen Vertragsstrafen oder Gerichtsverfahren nach sich ziehen.
Exklusiv für unsere Kund*innen:
Solltet ihr dennoch etwas übersehen und eine Abmahnung erhalten haben, unterstützen wir euch gerne durch unsere Partnerkanzlei im Rahmen unseres Abmahnschutzes.
Unser Tipp - Reminder für die Shop-Praxis
Jetzt ist der Moment für einen Rundum-Check. Bis zum Geltungsbeginn am 27. September 2026 bleibt noch Zeit, notwendige Anpassungen rechtssicher umzusetzen.
Nutzt die verbleibende Zeit, um eure Umweltclaims, Siegel, Garantiehinweise und Produktinformationen zu prüfen. So reduziert ihr rechtliche Risiken und sorgt zugleich für mehr Transparenz gegenüber eurer Kundschaft.
Exklusiv für unsere Kund*innen:
Besucht gerne unser Webinar „Neue Garantie- und Gewährleistungslabels ab 27.09.2026“ am Montag, den 31. August 2026, um 11:00 Uhr. Die Anmeldung erfolgt in eurem Legal Account.
26.08.26
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