EU-Batterieverordnung (BattVO) 2025: Checkliste für Online-Shops

Eine grüne Mülltonne mit Batterien darin.

Seit dem 18. August 2025 gilt die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 verbindlich in allen Mitgliedsstaaten. Sie bringt weitreichende Pflichten für Online-Händlerinnen und Händler, die Batterien oder Geräte mit Batterien in einem oder mehreren EU-Ländern verkaufen. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert hohe Bußgelder, Verkaufsverbote oder sogar Marktplatz-Sperrungen.

Damit es nicht so weit kommt, präsentieren wir dir neben ein paar Hintergrundinformationen 5 zentrale To-dos, die für die erfolgreiche Umsetzung der Verordnung entscheidend sind, sowie wichtige Fragen und Antworten zur neuen EU-Batterieverordnung.

Jetzt informieren – und rechtzeitig alle Anforderungen erfüllen, um weiterhin sicher und rechtskonform im E-Commerce verkaufen zu können.

Hintergrundinformationen und Hauptziele der EU-Batterieverordnung

Die EU-Batterieverordnung 2025 ist ein zentraler Bestandteil des European Green Deals, der Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit in der Europäischen Union vorantreibt. Ziel der BattVO ist es, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung zu entkoppeln und die Netto-Treibhausgasemissionen auf null zu reduzieren.

Da Batterien eine Schlüsselrolle in der nachhaltigen Entwicklung spielen, betrifft die Verordnung insbesondere Hersteller und Online-Händlerinnen und -Händler von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Produkten mit Batterien oder Akkus.

Die EU-Batterieverordnung verfolgt dabei drei Hauptziele:

➡️ Einheitliche Anforderungen im Binnenmarkt – klare Verpflichtungen für alle Unternehmen in der EU,
➡️ Förderung der Kreislaufwirtschaft – stärkere Wiederverwendung und mehr Recycling,
➡️ Umwelt- und Gesundheitsschutz – geringere ökologische und soziale Auswirkungen durch die Reduzierung gefährlicher Stoffe und die Minimierung von Batterieabfällen.

Was hat sich bei der EU-Batterieverordnung zum 18. August 2025 für Online-Händlerinnen und Händler konkret geändert?

Ab dem 18. August 2025 gelten die neuen und umfassenden Pflichten der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Sie ersetzt die bisherige Batterierichtlinie 2006/66/EG endgültig. Im Unterschied zur alten Richtlinie ist die neue Batterieverordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig und muss daher ab diesem Datum von allen Ländern angewendet werden.

In der Praxis zeigt sich jedoch: Viele Mitgliedsstaaten haben die Vorgaben noch nicht vollständig umgesetzt. Für Online-Händlerinnen und -Händler bedeutet es Unsicherheit bei der konkreten Anwendung der neuen Regeln.

🤓 Einen aktuellen Überblick zum Umsetzungsstand der EU-Batterieverordnung 2025 sowie Links zu weiterführenden Informationen aus den einzelnen EU-Ländern findest du hier.

Im Folgenden werden die wichtigsten Maßnahmen des neuen Rechtsrahmens für Batterien dargestellt, sofern diese auch klassische Online-Shops betreffen können.

Wir geben dir 5 Tipps, um die Anforderungen der EU-Batterieverordnung umzusetzen. Dabei gehen wir auf sofortige Maßnahmen und auf zukünftige ein.

1. EPR-Registrierung in jedem EU-Land durchführen

Im Rahmen der EPR-Registrierungspflicht musst du dich ab sofort (bitte Umsetzungsstände beachten!) in jedem einzelnen EU-Land, in dem ihr Batterien oder Geräte mit Batterien in Verkehr bringt, bei den zuständigen Behörden als „Hersteller/Erstinverkehrbringer“ registrieren (Extended Producer Responsibility).

  • Registrierung ist für jedes EU-Land separat erforderlich
  • Sie gilt für alle Batteriekategorien: Geräte-, Industrie-, Fahrzeug-, Starter- und LV-Batterien (leichte Verkehrsmittel)
  • Du musst einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen, wenn du in dem EU-Land, in das du per Fernabsatz an Endnutzer*innen lieferst, über keine eigene Niederlassung verfügst.

Wichtig: Ohne gültige EPR-Registrierung droht ein sofortiges Verkaufsverbot in den jeweiligen Ländern.

2. Beitritt zu einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH)

Die OfH übernimmt Sammlung und Recycling von Altbatterien. Online-Händlerinnen und -Händler sind ab sofort verpflichtet:

  • eine Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) im jeweiligen EU-Mitgliedstaat zu gründen und zu beantragen oder sich einer bestehenden OfH anzuschließen (bitte Umsetzungsstände beachten!)
  • Regelmäßige Mengenmeldungen einzureichen
  • Kosten für Recycling und Verbraucherinformation zu übernehmen

Ab 2027 gelten steigende Sammelquoten (z. B. 63 % für Gerätebatterien).

3. Neue Kennzeichnungspflichten beachten

Die EU-Batterieverordnung 2025 verschärft technische Anforderungen:

  • CE-Kennzeichnung auf Batterien und die Erstellung einer Konformitätserklärung sind seit 2024 Pflicht
  • Das Symbol „durchgestrichene Mülltonne“ muss sichtbar sein
  • Ab August 2026 folgen zusätzliche Angaben wie Kapazität, Chemie, Haltbarkeitsdatum

Tipp: Frühzeitige Prüfung der Produktkennzeichnung spart Kosten und verhindert Verzögerungen.

4. Interne Compliance- und Reporting-Prozesse einrichten

Die Verordnung fordert ein klares Compliance-System:

  • Mengenmeldungen für jede Batteriekategorie abgeben
  • Dokumentation für Rücknahme und Recycling sicherstellen
  • Erste Vorbereitungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten wie Supply-Chain-Mapping lohnen sich bereits

Tipp: Automatisierte Reporting-Prozesse verhindern Fehler und reduzieren den Verwaltungsaufwand.

5. Zukünftige Pflichten ab 2027 frühzeitig planen

Die EU-Batterieverordnung sieht einen Stufenplan vor. Eine frühzeitige Datenbeschaffung verhindert spätere Engpässe und spart Kosten.

  • Infrastruktur für Digitalen Batteriepass (QR-Code) planen
  • CO₂-Fußabdruck-Daten und Lifecycle-Informationen für bestimmte Batterien sammeln
  • Lieferkette dokumentieren für Sorgfaltspflichten (Due Diligence)

Häufige Fragen und Antworten zur EU-Batterieverordnung 2025

Was passiert ohne EPR-Registrierung?
→ Verkaufsverbot, Bußgelder bis über 100.000 €, Sperrungen auf Marktplätzen wie Amazon.

Muss ich mich im Rahmen der EU-Batterieverordnung in jedem Land einzeln registrieren?
→ Ja, es gibt keine zentrale EU-Registrierungsstelle.

Wann gilt die Pflicht zum Batteriepass?
→ Ab Februar 2027 für bestimmte Batteriearten.

Für welche Batterien gilt die EU-Batterieverordnung?
Für alle Batteriearten: Gerätebatterien (z. B. Batterien in den gängigen Formaten wie Knopfzellen, D, C, AA, AAA) oder auch Akkus in Elektro(klein)geräten), Starterbatterien, Industriebatterien, Elektrofahrzeugbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel.

Fazit

Die EU-Batterieverordnung 2025 bringt strenge Pflichten für Online-Händlerinnen und -Händler. Wer die EPR-Registrierung, den Beitritt zu einer OfH, die neuen Kennzeichnungsvorgaben und die Reporting-Pflichten jetzt umsetzt, bleibt verkaufsfähig und rechtskonform.

🤓 Tipp: Erfahrene Dienstleister wie take-e-way unterstützen dich bei der EPR-Registrierung von Batterien in den Ländern, in die du verkaufst, und bietet in allen EU-Ländern auch den Bevollmächtigten für Batterien. take-e-way hilft dir bei allen weiteren Themen wie CE-Konformitätserklärung, Kennzeichnung, Batteriepass, Rücknahme-Beteiligung an Organisationen für Herstellerverantwortung, Sorgfaltspflichten etc. weiter. 

Als einer der führenden europäischen Dienstleister für erweiterte Herstellerverantwortung und internationale Produkt-Compliance im Non-Food-Bereich ist take-e-way eine zentrale Anlaufstelle für die Erfüllung der Pflichten aus der EU-Batterieverordnung.

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16.10.25
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