5 Tipps für einen erfolgreichen Instagram-Post
Mit Instagram können Online-Shops Ihre Reichweite und Markenbekanntheit steigern. Wir verraten Ihnen 5 Tipps für einen erfolgreichen Post.
Der Online-Handel boomt, doch aufgrund des hohen Bestellaufkommens oder Verzögerungen beim Versanddienstleister kommt schnell Sand ins Getriebe. Das kann negative Kundenbewertungen nach sich ziehen. Wir verraten Ihnen, wie Sie als Händlerin oder Händler optimal auf kritische Stimmen reagieren.
Die wichtigste Regel lautet, negative Bewertungen öffentlich zu beantworten. Bleibt Kritik unkommentiert, entsteht der Eindruck, dass Sie diese nicht ernst nehmen.
Durchforsten Sie sämtliche Onlineportale, wo Bewertungen für Ihr Unternehmen zu finden sind. Dazu gehören offene Plattformen wie die Google Rezensionen, Bewertungen in sozialen Medien wie auf Facebook, Preisvergleichsportale wie billiger.de oder Drittanbieter wie Trusted Shops.
Um eine Bewertung kommentieren zu können, müssen Sie sich beim jeweiligen Anbieter einloggen. In der Regel besitzen Sie bereits ein Kundenkonto, wenn Sie mit Ihrem Online-Shop auf einer Verkaufsplattform, in sozialen Medien oder bei einem Bewertungsanbieter vertreten sind.
Im Fall von offenen Plattformen wie Trustpilot, die sämtliche Unternehmen ohne deren Wissen listen, sollten Sie prüfen, ob sich der Aufwand lohnt, ein Konto anzulegen.
Eine Erklärung, wie Sie gegen schlechte Google Rezensionen vorgehen, finden Sie in diesem Beitrag. Bewertungen auf Trusted Shops verwalten Sie direkt auf der Plattform eTrusted.
Wenn ein Problem auftritt, liegen die Nerven mancher Kundinnen und Kunden blank. Da kann es zu ungerechten und überzogenen Bewertungen kommen. Lassen Sie sich keinesfalls von den Emotionen anstecken und bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich.
Erklären Sie kurz und prägnant, was mit der Bestellung schief gegangen ist. Selbstverständlich können Sie auch schildern, was außerhalb Ihres Unternehmens nicht funktioniert hat, vermeiden Sie jedoch den Eindruck, mit dem Finger nur auf andere zu zeigen. Eine Kundin oder ein Kunde hat bei Ihnen bestellt und sieht Sie in der Verantwortung.
Für Fehler, die in Ihrem Betrieb entstanden sind, sollten Sie sich entschuldigen. Bieten Sie außerdem eine konkrete Lösung an. Zeigen Sie generell Verständnis für die Situation der Kundin oder des Kunden, selbst wenn das Problem nicht (nur) bei Ihnen liegt.
Überlegen Sie, ob Sie als Wiedergutmachung einen Gutschein anbieten können. Das bedeutet zwar geringere Einnahmen, führt im besten Fall jedoch dazu, dass jemand erneut bei Ihnen einkauft.
Versuchen Sie, ausufernde Diskussionen abzufangen. In besonders verfahrenen Fällen ist es das Beste, den Antwortkommentar auf eine Bewertung kurz zu halten und anschließend zum Telefon zu greifen. In einem persönlichen Gespräch lassen sich viele Missverständnisse besser aus der Welt räumen.
Geschriebene Worte fassen Menschen anders auf als gesprochene. Bei letzteren spielt auch der Ton eine Rolle. Im Gespräch können Sie Kundinnen und Kunden eher davon überzeugen, dass Sie an einer guten Lösung arbeiten als mit geschriebenen Worten, die Menschen in solchen Situationen oft als nüchtern empfinden.
Insbesondere auf offenen Bewertungsplattformen tummeln sich leider zumeist negative Stimmen. Menschen gehen dorthin, um ihrem Ärger Luft zu machen. Dem sollten Sie etwas gegenüberstellen, indem Sie aktiv Kundenbewertungen sammeln. So erreichen Sie vielmehr Menschen, die zufrieden mit ihrer Bestellung sind oder die vielleicht für Lieferschwierigkeiten und andere außerplanmäßige Vorkommnisse größeres Verständnis aufbringen. Das ergibt ein realistischeres Gesamtbild Ihres Unternehmens.
Übrigens: Mit dem Reputation Manager von Trusted Shops sammeln Sie mühelos Kundenbewertungen für verschiedene Kanäle.
Bei den meisten Anbietern ist es möglich, Bewertungen als Unternehmerin oder Unternehmer aus rechtlichen Gründen oder aufgrund der jeweiligen Nutzungsbedingungen zu melden. Jedoch sollte dies der letzte Schritt sein, da die Aussicht auf Deaktivierung einer Bewertung aus rechtlichen Gründen insgesamt gering ist.
In der Regel haben Sie nur Erfolg, wenn eine Kundin oder ein Kunde eine nachweislich falsche Aussage tätigt, zum Beispiel dass eine Bestellung nicht eingetroffen ist, obwohl ein Zustellbeleg vorliegt. Subjektive Äußerungen hingegen sind im Rahmen der Meinungsfreiheit generell zulässig. Drückt jemand einfach nur seine Unzufriedenheit aus, handelt es sich nicht um eine nachprüfbare Aussage, die anfechtbar wäre.
Ebenfalls Aussicht auf Erfolg kann es haben, Bewertungen zu melden, die für Ihr Unternehmen eingegangen sind, obwohl eine Kundin oder ein Kunde nachweislich keine Bestellung bei Ihnen getätigt hat.
Wenn der Anbieter des Bewertungssystems die von Ihnen beanstandete Bewertung nicht deaktiviert, steht es Ihnen frei, juristische Schritte zu gehen. Das kostet Sie allerdings im schlimmsten Fall Zeit, Geld und Nerven. Wägen Sie deshalb gut ab, was gravierender ist: Der Imageschaden durch eine negative Bewertung oder die finanziellen Einbußen durch einen langen Rechtsstreit mit offenem Ausgang.
Neben überzogener Kritik gibt es natürlich auch berechtigte Kritik. Machen Sie sich die Mühe, das eine vom anderen zu unterscheiden. Der beste Schutz vor negativen Bewertungen ist optimaler Service. Häufen sich bestimmte Kritikpunkte in Rezensionen, sollten Sie unbedingt schauen, an welchen Stellen Sie Ihren Online-Shop optimieren oder Informationen besser ausspielen können.
Mit den richtigen Kommunikations- und Service-Maßnahmen kommt es gar nicht erst zu negativen Bewertungen. Terminieren Sie Ihre Bewertungs-E-Mails unbedingt so, dass diese erst ein bis drei Tage nach Zustellung der Ware bei Ihrer Kundschaft eintreffen. Nur so sind die Menschen in der Lage, eine fundierte Rezension zu verfassen.
24.01.22Mit Instagram können Online-Shops Ihre Reichweite und Markenbekanntheit steigern. Wir verraten Ihnen 5 Tipps für einen erfolgreichen Post.
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