Datenschutz in Frankreich: Worauf du bei deinem Online-Shop achten musst
Frankreich und Deutschland wenden als Mitglieder der EU die Datenschutzverordnung (DSGVO) an. Wir vergleichen das französische mit dem deutschen Recht.
Kundenbewertungen sind für Verbraucher*innen eines der wichtigsten Entscheidungskriterien beim Online-Shopping. Authentische Bewertungen schaffen Vertrauen und geben Orientierung. Als Online-Händler*in kannst du sie gezielt nutzen, um die Konversion in deinem Shop zu steigern – und damit auch Umsatz und Gewinn erhöhen.
Doch beim Einsatz von Kundenbewertungen gibt es Fallstricke. Fragen zur Rechtslage bei gekauften Bewertungen, zur Irreführung durch unzulässig gelöschte oder geschönte Bewertungen, zur möglichen Haftung oder zur rechtssicheren Gestaltung eines Bewertungssystems klären wir hier nicht.
In unserem Tipp der Woche geht es heute um die Frage, wie du als Händler*in mit Beleidigungen, falschen Tatsachenbehauptungen durch Verbraucher*innen und allgemein mit schlechten Bewertungen souverän umgehen kannst.
Schlechte Bewertungen tun zunächst weh und senken deine Durchschnittsnote. Das ist problematisch, weil diese Durchschnittsnote für viele Kund*innen der erste Anhaltspunkt ist, um zu entscheiden, ob sie dir als Händler*in vertrauen oder eben nicht. Doch negative Bewertungen bergen auch wertvolle Chancen:
Grundsätzlich sind drei Reaktionen auf eine Bewertung denkbar: antworten, ignorieren und löschen (lassen).
Ignorieren ist selbst bei positiven Bewertungen nicht optimal, aber meist unproblematisch. Bei negativen Bewertungen hingegen sendet es ein klares Signal an potenzielle Kund*innen: Du kümmerst dich nicht um den Ärger der Kund*innen. Deshalb sollten schlechte Bewertungen stets entweder beantwortet oder – wenn berechtigt – gelöscht werden.
Bei der Antwort solltest du immer im Hinterkopf behalten, dass du dem/der verärgerten Kund*in auf einer öffentlichen Bühne antwortest. Selbst wenn der/die Kund*in unfair dir gegenüber ist und dich die Bewertung ärgert, solltest du ruhig bleiben und so antworten, dass Leser*innen einen positiven Eindruck von dir bekommen.
Es gibt jedoch Fälle, in denen Bewertungen falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen enthalten und die schlicht nicht konstruktiv beantwortet werden können. Kostprobe gefällig? Originalzitat:
„Sau Haufen. Betrüger. Nie wieder. Werde Anzeige erstatten“
In solchen Fällen solltest du prüfen, ob eine Löschung möglich ist, anstatt auf die Anschuldigungen einzugehen.
Bewertungen dürfen nicht ohne Grund gelöscht werden. Hintergrund ist, dass Verbraucher*innen grundsätzlich davon ausgehen, dass Bewertungen ungefiltert und neutral wiedergegeben werden. Das ungeprüfte Löschen von unliebsamen Bewertungen würde sie irreführen.
Die Antwort, wann Bewertungen gelöscht werden dürfen, finden wir im Äußerungsrecht. Zunächst müssen wir zwei Arten von Aussagen unterscheiden: Tatsachenbehauptungen und Werturteile.
Tatsachenbehauptungen sind alle Äußerungen, deren Inhalt einem objektiven Beweis zugänglich sind. Objektiv unwahre Tatsachenbehauptungen dürfen gelöscht werden.
Beispiele für Tatsachenbehauptungen:
Werturteile sind alle Äußerungen, deren Inhalt einem objektiven Beweis nicht zugänglich sind und bei denen sich die Frage, ob sie zutreffen oder nicht, an persönlichen Überzeugungen und Meinungen bemisst.
Beispiele für Werturteile:
Werturteile sind grundsätzlich vom Recht der freien Meinungsäußerung geschützt und dürfen nur dann gelöscht werden, wenn sie die Grenzen der Schmähkritik überschreiten.
Das heißt, wenn bei einem Werturteil die Auseinandersetzung mit der Sache in den Hintergrund und die Diffamierung der Person in den Vordergrund tritt, liegt Schmähkritik vor. Wann genau das der Fall ist, kann nicht allgemein beantwortet werden.
Beispiele für Schmähkritik:
Zudem können sich Gründe für eine Löschung auch aus den Nutzungsbedingungen des Bewertungstools selbst ergeben. Soweit über diese Nutzungsbedingungen transparent informiert wird, können dort wirksam Regeln für den Inhalt von Bewertungen vereinbart werden. Häufig finden sich in solchen Nutzungsbedingungen Regeln zu anstößiger oder obszöner Sprache, zu Aussagen mit Gesundheitsbezug und beispielsweise zur Verwendung personenbezogener Daten, die die Privatsphäre Dritter verletzen könnten.
Das bedeutet, dass sich auch aus den Nutzungsbedingungen selbst Möglichkeiten ergeben können, Bewertungen löschen zu lassen, die äußerungsrechtlich eigentlich zulässig wären.
Im einfachsten Fall hast du die direkte Kontrolle über das Bewertungssystem in deinem Shop und kannst die Bewertung nach Prüfung direkt selbst löschen.
Bei Bewertungstools, zum Beispiel den Trusted Shops Bewertungen, musst du deinen Anbieter kontaktieren und die Löschung beantragen. Die Bewertung wird dann geprüft, und wenn die Beanstandung berechtigt ist, wird sie gelöscht.
Etwas schwieriger gestaltet sich die Löschung bei Bewertungsportalen und Handelsplattformen oder auch bei Google, wo du nicht selbst das Sammeln von Bewertungen veranlasst hast. Hier sehen die Anbieter verschiedene Prozesse vor, wie du entsprechende Anliegen einreichen kannst.
Die Nutzung dieser Prozesse ist rechtlich nicht bindend, ob sie empfehlenswert ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wenn du unsicher bist, solltest du dir in diesem Fall rechtliche Beratung einholen. In jedem Fall solltest du die betreffende Bewertung dokumentieren.
Bei einer schlechten Bewertung solltest du zunächst überlegen, ob eine Antwort sinnvoll ist, um den Leser*innen deiner Bewertungen zu zeigen, wie du mit der Situation umgehst. Falls du die Bewertung löschen (lassen) möchtest, überprüfe unbedingt, ob eine Löschung zulässig ist, denn die rechtlichen Hürden sind hoch.
11.03.25Frankreich und Deutschland wenden als Mitglieder der EU die Datenschutzverordnung (DSGVO) an. Wir vergleichen das französische mit dem deutschen Recht.
Bewertungen löschen? Hier erfährst du, wie du als Händler*in mit Beleidigungen und falschen Tatsachenbehauptungen durch Verbraucher*innen umgehen kannst.