5 Tipps für einen erfolgreichen Instagram-Post
Mit Instagram können Online-Shops Ihre Reichweite und Markenbekanntheit steigern. Wir verraten Ihnen 5 Tipps für einen erfolgreichen Post.
Generell gilt: Es sollen ja Gesamtpreise angegeben werden, und zwar unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar. Reicht es dafür aus, Angaben zu Zöllen und Gebühren zu verlinken?
Nach Art. 246a § 1 EGBGB versteht man unter dem Gesamtpreis den Preis inklusive aller Steuern und Abgaben. Die konkret anfallenden Gebühren müssen also eingepreist werden. Für Verbraucher aus Nicht-EU Ländern gilt jedoch, dass die deutschen bzw. europäischen Vorschriften auf Verbraucher aus Nicht-EU-Staaten zunächst nicht ohne weiteres anwendbar sind, weshalb sich aus diesen Vorschriften gegenüber solchen Verbrauchern auch keine unmittelbaren Pflichten ergeben.
Verbraucherschutzrecht des jeweiligen Drittstaates gilt
Zu beachten ist stattdessen oftmals das Verbraucherschutzrecht des jeweiligen Drittstaates. Vereinbaren Sie hingegen vertraglich, dass deutsches Recht gelten soll, kann unter Umständen trotzdem etwas anderes gelten. Der allgemeine Hinweis auf zusätzlich anfallende Steuern und Zölle (bei Drittland-Lieferung) war bislang aufgrund einer entsprechenden fernabsatzrechtlichen Informationspflicht in Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 8 EGBGB a.F. erforderlich, die lautete: „(...) sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden".
Diese Informationspflicht wird mit Inkrafttreten der neuen Vorschriften ersatzlos entfallen, weshalb ein solcher allgemeiner Hinweis künftig auch nicht mehr erforderlich – ja sogar irreführend ist.
Weitere Teile dieser Reihe:
Teil 1: Lieferzeit: Sind Angaben zur Lieferzeit wie „voraussichtlich“ oder „in der Regel“ zulässig?
Teil 4: Widerrufsrecht: Was gilt, wenn der Kunde eine Ware mit Montage bestellt?
Teil 5: Widerrufsrecht: Besteht eine Ausnahme vom Widerrufsrecht für Heimtextilien?
Teil 7: Teilretouren: Muss ich als Shopbetreiber auch bei Teilretouren die Hinsendekosten erstatten?
Teil 8: Printwerbung: Ist auch in der Printwerbung eine Widerrufsbelehrung erforderlich?
29.07.16Mit Instagram können Online-Shops Ihre Reichweite und Markenbekanntheit steigern. Wir verraten Ihnen 5 Tipps für einen erfolgreichen Post.
Kundenbewertungen bei Google sind erfreulich, doch fallen sie negativ aus, können sie Schaden anrichten. Wir erklären Ihnen, wie Sie in dem Fall vorgehen.