Was, wenn beim Transport etwas schiefgeht?
Wer haftet bei Transportverlust und Schäden? Was, wenn das Paket nicht ankommt? Diese und weitere für Händler wichtige Fragen beantworten wir im Beitrag.
Ihre Webseite ist ansprechend gestaltet, Sie haben ihre Preise sorgfältig kalkuliert, das Impressum entspricht den gesetzlichen Vorgaben, der Bestellvorgang ist ordnungsgemäß eingerichtet und die Kundin bzw. der Kunde bestellt endlich ein Produkt in Ihrem Online-Shop. So weit, so gut. Doch wie geht es jetzt rechtssicher weiter?
Was müssen Sie bei der Bestellbestätigung beachten? Müssen Sie überhaupt eine verschicken? Und welche Rechtstexte müssen Sie mit anfügen?
Nach § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB hat ein Unternehmer, der sich zum Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages Telemedien (Internet) bedient, der Kundin oder dem Kunden den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen. Hierdurch geben Sie erstmal nur die Information, dass die Bestellung bei Ihnen eingegangen ist.
Die Bestellbestätigung muss nicht automatisch die Annahme des Kaufvertrages darstellen. Je nachdem, wie ihr Bestellprozess rechtlich gestaltet ist, kann der Kaufvertrag auch durch eine separate, explizite Annahmeerklärung ihrerseits oder gar durch Annahme der Kundin bzw. des Kunden zu Stande kommen.
Auch wenn Ihre AGB etwas anderes vorsehen, kann die Bestellbestätigung zum Vertragsschluss führen, wenn eine Außenstehende bzw. ein Außenstehender sie als Vertragsannahme verstehen kann. Entscheidend ist hierbei, wie ein durchschnittlicher Verbraucher den Wortlaut der Bestellbestätigung versteht.
Eine Zahlungsaufforderung in der Bestätigungsmail werden Ihre Kundinnen und Kunden regelmäßig als Folge eines Vertragsschlusses verstehen. Sie können in der Bestätigungsmail aber darauf hinweisen, dass es sich hierbei lediglich um die Bestätigung des Eingangs der Bestellung handelt, diese aber nicht als Annahme des Kaufvertrags zu verstehen ist. Die Zahlungsaufforderung (mit Bankdaten) sollten Sie dann in einer separaten Mail versenden.
Die Bestellbestätigung muss nur den Eingang der Bestellung bestätigen. Weder Ihre AGB noch die Widerrufsbelehrung müssen Sie mitsenden. Dennoch handelt es sich um eine kommerzielle E-Mail, die nach § 5 TMG der Impressumspflicht unterliegt.
Falls es sich bei der Bestellbestätigung jedoch um eine Annahmeerklärung handeln soll, die zum Vertragsschluss führt, müssen Sie alle wesentlichen Vertragsmerkmale in die E-Mail aufnehmen.
Dazu gehören u. a. Anzahl und genaue Bezeichnung der Ware, Gesamtpreis, Rechnungs- und Lieferadresse und Lieferzeit, Zahlungs- und Versandart.
Sie müssen der Käuferin oder dem Käufer bestimmte Informationen spätestens mit Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung auf einem dauerhaftem Datenträger zur Verfügung stellen.
Teilen Sie diese Informationen schon mit der Bestellbestätigung mit, sind Sie auf der sicheren Seite und können nachweisen, dass Sie Ihren Informationspflichten nachgekommen sind.
Anzufügen sind in der Regel:
- Die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Ggf. Garantiebedingungen für zusätzliche Händler- oder Herstellergarantie
- Ggf. Gutscheinbedingungen
Eine Rechnung müssen Sie nur im B2B Bereich zwingend übergeben. Für Verbraucher ist eine Rechnung nur im Einzelfall notwendig, wenn bspw. für die Gewährung einer Garantie die Rechnung im Original benötigt wird.
Die Datenschutzerklärung Ihrer Webseite müssen Sie nicht noch einmal zur Verfügung stellen.
Falls die Bestellbestätigung nebst Rechtstexten nicht per E-Mail zugestellt werden kann, entbindet Sie das nicht von Ihren Informationspflichten. Wenn sich die Käuferin bzw. der Käufer bei der Eingabe ihrer bzw. seiner E-Mail-Adresse also vertippt hat oder das Postfach voll ist, müssen Sie die Bestätigung auf einem anderen dauerhaften Datenträger verschicken.
In diesem Fall, können Sie die Bestätigung des Vertrags mit Vertragsinhalt der Lieferung in Papierform gemeinsam mit der Widerrufsbelehrung, dem Muster-Widerrufsformular und Ihren AGB beifügen.
Die Bestellbestätigung und Rechtstexte müssen Sie auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Sie können die Texte also direkt als E-Mail verschicken. Auch ein eindeutig bezeichneter Anhang (zum Beispiel im PDF-Format), auf den in der E-Mail hingewiesen wird, erfüllt dieses Erfordernis.
Nicht ausreichend ist ein Link in der E-Mail auf Ihre Internetseite.
Eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung ist rechtlich verpflichtend. Vorsicht ist geboten, wenn die Kundin bzw. der Kunde in der Bestellbestätigung bereits zur Zahlung aufgefordert wird, dies wird regelmäßig als Folge des Vertragsschlusses verstanden. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, schicken Sie mit der Bestätigungsmail auch direkt Ihre AGB, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular mit. Denken Sie daran, dass Werbung in der Bestätigungsmail ohne vorherige Einwilligung wettbewerbswidrig ist!
Über den Autor
Philip Peters ist seit 2018 bei der Trusted Shops GmbH im Bereich Legal Services tätig. Er hat das Studium des Wirtschaftsrechts an der Technischen Hochschule Aschaffenburg absolviert und beschäftigt sich intensiv mit rechtlichen Fragestellungen des E-Commerce und mit dem Thema Legal Tech. Als Legal Consultant betreut er Kunden im Rahmen des Trusted Shops Abmahnschutzes und ist als Blog-Autor tätig.
07.05.20Wer haftet bei Transportverlust und Schäden? Was, wenn das Paket nicht ankommt? Diese und weitere für Händler wichtige Fragen beantworten wir im Beitrag.
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