Affiliate Marketing: Chancen und rechtliche Aspekte
Für wen eignet sich Affiliate Marketing und welche rechtlichen Fallstricke drohen? Wir beleuchten Maßnahmen, um Fehler und Abmahnungen zu vermeiden.
Abmahnungen sind für viele Online-Händler*innen häufig eine teure und nervenaufreibende Beschäftigung, die sich abseits der eigentlichen Verkaufstätigkeit abspielt. Doch was genau ist eine Abmahnung und wie vermeide ich diese? Welche Schritte sind bei erhaltender Abmahnung zu empfehlen? Im vorliegenden Rechtstipp der Woche bringen wir Licht in den dichten Abmahn-Dschungel.
Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Verwarnung. Inhaltlich werden Sie aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dabei wird die beanstandete Verletzungshandlung beschrieben und gerichtliche Schritte werden angedroht. Eine Verletzungshandlung im Wettbewerb können beispielsweise falsche Produktkennzeichnungen oder fehlerhafte Preisangaben darstellen. Kurz gesagt: Sie haben gegen ein Gesetz verstoßen und das sollte in Zukunft bitte nicht mehr passieren.
Auf keinen Fall darf eine in der Abmahnung vorformulierte Unterwerfungserklärung ungeprüft unterschrieben werden, denn meistens gehen die vorformulierten Erklärungen der Abmahner*innen zu weit. Sobald der Vertrag einmal von Ihnen unterschrieben wurde, muss für jeden zukünftigen Verstoß die Vertragsstrafe gezahlt werden und das kann schnell sehr teuer werden.
Weiterhin dürfen Mitbewerber*innen keine Vertragsstrafe vereinbaren, wenn erstmals eine Unterlassungsverpflichtung vorliegt und Sie weniger als 100 Mitarbeiter*innen beschäftigen.
Eine fachliche Beratung durch spezialisierte Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte ist unumgänglich.
Daraus ergeben sich insgesamt folgende Reaktionsmöglichkeiten.
Erscheint die Abmahnung unberechtigt, weisen Sie den Anspruch zurück. Sie haben Anspruch auf die Kosten für Ihre Rechtsverteidigung. Gegnerische Kosten müssen nicht erstattet werden.
Aufgrund der häufig komplizierten Fälle, die rechtlich unterschiedlich zu werten sein können, besteht die Möglichkeit, zusätzlich eine Schutzschrift zu hinterlegen. Sollten Abmahner*innen trotzdem gerichtliche Schritte einleiten, muss die Schutzschrift berücksichtigt werden. Dadurch kann der Antrag der Abmahner*innen zurückgewiesen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit der Gegenabmahnung oder der negativen Feststellungsklage.
Soweit die Abmahnung berechtigt erscheint, kann die Unterwerfungserklärung abgewandelt („abgeschwächt“) werden und ggf. durch Zahlung eines Vergleichsbetrags beendet werden.
Die potentiellen Abmahngründe sind aufgrund der Vielzahl einzuhaltender rechtlicher Vorschriften vielfältig. Erfahrungsgemäß werden jedoch häufig immer die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.
Die häufigsten Abmahngründe sind u.a.
Die aktuellsten Zahlen finden Sie auch immer in unserem „Abmahnradar".
Als Kunde und Kundin der Trusted Shops Legal Produkte stehen wir Ihnen mit unseren spezialisierten Partner-Rechtsanwält*innen gerne zur Seite. Melden Sie sich bei einer Abmahnung so schnell wie möglich bei Ihrer persönlichen Trusted Shops Kontaktperson, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Selbst bei einer akuten Abmahnung, die Sie erhalten haben als Sie noch kein Kunde oder keine Kundin waren, ist die Übernahme des Falls ggf. auch rückwirkend möglich
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