Cross Border: So verkaufst du rechtssicher ins EU-Ausland

Pakete auf einer EU-Flagge

Immer mehr Online-Händler möchten ihre Produkte auch jenseits der deutschen Grenzen verkaufen. Dank des europäischen Binnenmarkts ist das grundsätzlich einfach – aber rechtlich gibt es einige Stolperfallen. Wer ins EU-Ausland verkauft, sollte bestimmte Regeln kennen, um Abmahnungen, Bußgelder oder Kundenstreitigkeiten zu vermeiden.

Grundprinzip: Der freie Warenverkehr in der EU

Innerhalb der EU dürfen Waren grundsätzlich frei verkauft werden. Das bedeutet: Du darfst ohne besondere Genehmigung an Verbraucherinnen und Verbraucher in anderen EU-Staaten liefern. Allerdings musst du dich an die Verbraucherschutz-, Informations- und Steuerregeln des jeweiligen Ziellandes halten – insbesondere, wenn du aktiv an Kund*innen dort verkaufst (z. B. Website in Landessprache, Versandoption ins Land).

Bezüglich des Datenschutzes gilt: die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt in der gesamten EU. Du musst also nicht für jedes Land eigene Datenschutzregeln umsetzen – aber du solltest prüfen, ob besondere nationale Vorgaben (z. B. zu Cookies oder Newsletter-Werbung) bestehen. Darüber hinaus kann die DSGVO auch Anwendung finden, wenn aufgrund völkerrechtlicher Bestimmungen am Ort des Sitzes das Recht eines EU-Landes gilt.

Widerrufsrecht und Verbraucherinformationen

Das Widerrufsrecht gilt in allen EU-Ländern mindestens 14 Tage, kann aber in Details variieren (z. B. bei Rücksendekosten).

Wichtig ist, dass du deine Kundschaft in ihrer Sprache klar und vollständig über ihre Rechte informierst – etwa über:

  • Widerrufsbedingungen
  • Lieferzeiten und Versandkosten
  • Steuern und Zölle (bei Lieferungen außerhalb der EU)

Tipp: Nutze mehrsprachige AGB und Datenschutzerklärungen, angepasst an das jeweilige Land.

Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) richtig abführen

Seit Einführung des One-Stop-Shop (OSS)-Verfahrens kannst du EU-weite Umsätze zentral beim deutschen Finanzamt melden.

  • Wenn dein Umsatz an Privatkundschaft in der EU insgesamt 10.000 € im Jahr überschreitet, gilt der Mehrwertsteuersatz des Empfängerlandes.
  • Über das OSS-Portal meldest du die Steuer zentral an – das erspart separate Registrierungen in jedem Land.

Verpackung, Produktkennzeichnung & Rücknahmepflichten

Ein häufiger Fallstrick sind Umwelt- und Produktkennzeichnungspflichten.

  • Verpackungen müssen oft landesspezifisch lizenziert werden (z. B. in Frankreich oder Österreich).
  • Elektronische Produkte, Textilien oder Kosmetika brauchen häufig einheitliche CE-Kennzeichnungen oder spezielle Etikettierungen.

Rücknahmepflichten:
Neben der Verpackung betrifft dich als Händlerin oder Händler auch die Rücknahme von Altgeräten oder Altverpackungen, wenn du bestimmte Produkte verkaufst:

Für Elektrogeräte gilt die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE). Wenn du an Verbraucherinnen und Verbraucher in einem EU-Land lieferst, musst du dich dort bei der zuständigen WEEE-Behörde registrieren und eine Rücknahmemöglichkeit anbieten.

Auch bei Batterien und Akkus bestehen europaweit Rücknahme- und Meldepflichten. Du musst Verbraucher*innen informieren, wie sie Altbatterien kostenlos zurückgeben können.

In einigen Ländern (z. B. Frankreich, Spanien, Österreich) existieren zudem erweiterte Herstellerverantwortungen (EPR) für bestimmte Produktgruppen wie Möbel, Textilien oder Sportartikel – hier sind separate Registrierungen und Gebühren erforderlich.

Tabelle ausgewählter Länderbesonderheiten

Vertragsschluss Kein invitatio ad offerendum in FR und ES
Gewährleistungsrecht

Strenge Infopflicht (Inhalt und Form) in FR  –  am besten Gesetz wiedergeben

In FR und BE gibt es zwei Rechte: Konformitätsgarantie und versteckte Mängel „vices cachés“

Verbindliche Reaktionspflicht bei Mängelbeschwerden im Verbrauchsgüterkauf (14 Kalendertage) in Polen

Beweislastumkehr unterscheidet sich (2 Jahre in Polen)

Verkürzung der Gewährleistung bei gebrauchten Waren nicht in allen Ländern zulässig (z. B. AT, UK, PL)

Newsletter

• „Soft-Opt-in“* ist nicht zulässig in Polen

Postwerbung an Einzelpersonen nur nach Einwilligung oder aufgrund von Daten aus öffentlich zugänglicher Quelle (mit Einschränkungen) in Spanien

Zahlungsmethoden

Keine Gebühren für Zahlarten (FR, AT)

„Sold“ „Sales“ darf nicht außerhalb der gesetzlich definierten Zeiträume verwendet werden (FR und BE)

* Soft-Opt-in

Ein Soft-Opt-in ist ein vorläufiges Einverständnis zur Kontaktaufnahme für Werbezwecke, bei dem die Nutzerin, bzw. der Nutzer nicht explizit eine Bestätigung abgeben muss, sondern die Erlaubnis aus einer bestehenden Geschäftsbeziehung abgeleitet wird. Dieses Verfahren ist im E-Mail-Marketing unter bestimmten Bedingungen erlaubt, aber nicht mit einem Double-Opt-in vergleichbar, da hierbei eine klare und überprüfbare Zustimmung fehlt.

Fazit: Rechtssicher verkaufen – aber mit System

Der EU-weite Verkauf lohnt sich – aber er verlangt Vorbereitung.
Prüfe vor dem Start:

  • Sind AGB, Impressum, Datenschutz und Widerruf mehrsprachig und korrekt?
  • Nutze ich das OSS-System richtig?
  • Habe ich Verpackungs- und Produktpflichten im Griff?

Mit einer sauberen rechtlichen Grundlage vermeidest du Ärger – und kannst dein Geschäft europaweit erfolgreich ausbauen.

Unser Tipp

Lass deine Shop-Texte und rechtlichen Hinweise vor dem Launch von einem unserer spezialisierten E-Commerce-Rechtsanwälte prüfen. Einmal investiert, schützt das dauerhaft vor teuren Fehlern.

Nutzt du bereits unsere Produkte Legal Premium, Enterprise oder Ultimate? Dann bist du auf der sicheren Seite, denn diese Informationen werden dort bei der Erstellung von AGB im europäischen Raum und Impressen im Rechtstexter abgefragt.

🤓 Am 22.10.2025 informieren wir in einem Webinar über das Thema „Cross-Border – so verkaufst du rechtssicher ins Ausland“. Für das Webinar kannst du dich in deinem Konto anmelden.

14.10.25
Land auswählen: