Cross Border: So verkaufst du rechtssicher ins EU-Ausland
Wer ins EU-Ausland verkauft, sollte bestimmte Regeln kennen, um Abmahnungen, Bußgelder oder Kundenstreitigkeiten zu vermeiden.
Immer mehr Online-Händler möchten ihre Produkte auch jenseits der deutschen Grenzen verkaufen. Dank des europäischen Binnenmarkts ist das grundsätzlich einfach – aber rechtlich gibt es einige Stolperfallen. Wer ins EU-Ausland verkauft, sollte bestimmte Regeln kennen, um Abmahnungen, Bußgelder oder Kundenstreitigkeiten zu vermeiden.
Innerhalb der EU dürfen Waren grundsätzlich frei verkauft werden. Das bedeutet: Du darfst ohne besondere Genehmigung an Verbraucherinnen und Verbraucher in anderen EU-Staaten liefern. Allerdings musst du dich an die Verbraucherschutz-, Informations- und Steuerregeln des jeweiligen Ziellandes halten – insbesondere, wenn du aktiv an Kund*innen dort verkaufst (z. B. Website in Landessprache, Versandoption ins Land).
Bezüglich des Datenschutzes gilt: die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt in der gesamten EU. Du musst also nicht für jedes Land eigene Datenschutzregeln umsetzen – aber du solltest prüfen, ob besondere nationale Vorgaben (z. B. zu Cookies oder Newsletter-Werbung) bestehen. Darüber hinaus kann die DSGVO auch Anwendung finden, wenn aufgrund völkerrechtlicher Bestimmungen am Ort des Sitzes das Recht eines EU-Landes gilt.
Das Widerrufsrecht gilt in allen EU-Ländern mindestens 14 Tage, kann aber in Details variieren (z. B. bei Rücksendekosten).
Wichtig ist, dass du deine Kundschaft in ihrer Sprache klar und vollständig über ihre Rechte informierst – etwa über:
Tipp: Nutze mehrsprachige AGB und Datenschutzerklärungen, angepasst an das jeweilige Land.
Seit Einführung des One-Stop-Shop (OSS)-Verfahrens kannst du EU-weite Umsätze zentral beim deutschen Finanzamt melden.
Ein häufiger Fallstrick sind Umwelt- und Produktkennzeichnungspflichten.
Rücknahmepflichten:
Neben der Verpackung betrifft dich als Händlerin oder Händler auch die Rücknahme von Altgeräten oder Altverpackungen, wenn du bestimmte Produkte verkaufst:
Für Elektrogeräte gilt die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE). Wenn du an Verbraucherinnen und Verbraucher in einem EU-Land lieferst, musst du dich dort bei der zuständigen WEEE-Behörde registrieren und eine Rücknahmemöglichkeit anbieten.
Auch bei Batterien und Akkus bestehen europaweit Rücknahme- und Meldepflichten. Du musst Verbraucher*innen informieren, wie sie Altbatterien kostenlos zurückgeben können.
In einigen Ländern (z. B. Frankreich, Spanien, Österreich) existieren zudem erweiterte Herstellerverantwortungen (EPR) für bestimmte Produktgruppen wie Möbel, Textilien oder Sportartikel – hier sind separate Registrierungen und Gebühren erforderlich.
Tabelle ausgewählter Länderbesonderheiten
Vertragsschluss | Kein invitatio ad offerendum in FR und ES |
Gewährleistungsrecht |
•Strenge Infopflicht (Inhalt und Form) in FR – am besten Gesetz wiedergeben •In FR und BE gibt es zwei Rechte: Konformitätsgarantie und versteckte Mängel „vices cachés“ •Verbindliche Reaktionspflicht bei Mängelbeschwerden im Verbrauchsgüterkauf (14 Kalendertage) in Polen •Beweislastumkehr unterscheidet sich (2 Jahre in Polen) •Verkürzung der Gewährleistung bei gebrauchten Waren nicht in allen Ländern zulässig (z. B. AT, UK, PL) |
Newsletter |
• „Soft-Opt-in“* ist nicht zulässig in Polen • Postwerbung an Einzelpersonen nur nach Einwilligung oder aufgrund von Daten aus öffentlich zugänglicher Quelle (mit Einschränkungen) in Spanien |
Zahlungsmethoden |
Keine Gebühren für Zahlarten (FR, AT) |
„Sold“ | „Sales“ darf nicht außerhalb der gesetzlich definierten Zeiträume verwendet werden (FR und BE) |
* Soft-Opt-in
Ein Soft-Opt-in ist ein vorläufiges Einverständnis zur Kontaktaufnahme für Werbezwecke, bei dem die Nutzerin, bzw. der Nutzer nicht explizit eine Bestätigung abgeben muss, sondern die Erlaubnis aus einer bestehenden Geschäftsbeziehung abgeleitet wird. Dieses Verfahren ist im E-Mail-Marketing unter bestimmten Bedingungen erlaubt, aber nicht mit einem Double-Opt-in vergleichbar, da hierbei eine klare und überprüfbare Zustimmung fehlt.
Der EU-weite Verkauf lohnt sich – aber er verlangt Vorbereitung.
Prüfe vor dem Start:
Mit einer sauberen rechtlichen Grundlage vermeidest du Ärger – und kannst dein Geschäft europaweit erfolgreich ausbauen.
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