Der Angemessenheitsbeschluss CH: Datenaustausch Schweiz – EU
In diesem Rechtstipp der Woche stellen wir die wichtigsten Informationen zu der Erneuerung des Angemessenheitsbeschlusses der Schweiz vor.
Von Systemen spricht man im Unternehmensumfeld oft: ein Qualitätsmanagementsystem, ein Informationssicherheitssystem etc. Was ist nun ein Datenschutzmanagementsystem?
Ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) ist ein systematischer Ansatz zur Verwaltung von Datenschutzrichtlinien und -verfahren in einer Organisation. Es gewährleistet die Einhaltung von Datenschutzgesetzen und -vorschriften, wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), und schützt die personenbezogenen Daten von Kund*innen, Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen.
Ein DSMS umfasst Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten. Dabei sprechen wir von keinem System im technischen Sinne, also keiner Software, welche den Datenschutz verwaltet. Vielmehr geht es hierbei um ein Rahmenwerk, welches uns hilft, Ziele festzulegen und zu erreichen.
Ein DSMS wird aus mehreren Gründen benötigt:
Ein DSMS umfasst eine Vielzahl von Elementen. Unter anderem gehören dazu regelmäßig folgende Prozesse und Dokumente:
Zwar liegt die Verantwortung der Einhaltung der DSGVO beim Unternehmen bzw. der Unternehmensleitung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die übrigen Mitarbeiter*innen das Thema Datenschutz einfach ignorieren können. Denn ein Großteil der Datenverarbeitung erfolgt faktisch durch die Mitarbeiter*innen, sodass Datenschutz und somit auch das DSMS das gesamte Unternehmen betreffen.
Die Umsetzung eines DSMS erfolgt in mehreren Schritten und erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Akteure innerhalb einer Organisation. Dies ist kein Prozess, der final abgeschlossen werden kann. Er erfordert vielmehr eine dauerhafte Evaluierung, Überwachung und Anpassung.
Hinsichtlich der dauerhaften Evaluierung, Überwachung und Anpassung kommt der PDCA-Zyklus ins Spiel. Der PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess, der im DSMS angewendet wird:
Plan (Planen): Festlegung der Ziele und Prozesse, die für den Datenschutz erforderlich sind. Dies umfasst die Identifizierung von Risiken und die Planung von Maßnahmen zur Risikominderung.
Do (Umsetzen): Implementierung der geplanten Maßnahmen und Prozesse. Z. B. werden Schulungen durchgeführt, und technische sowie organisatorische Maßnahmen umgesetzt.
Check (Überprüfen): Überwachung und Bewertung der umgesetzten Maßnahmen. Dies beinhaltet regelmäßige Audits und Überprüfungen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten.
Act (Handeln): Basierend auf den Ergebnissen der Überprüfung werden Verbesserungen vorgenommen. Anpassungen an Richtlinien, Verfahren und Maßnahmen werden vorgenommen, um die Datenschutzstandards kontinuierlich zu verbessern.
Ein gut implementierter PDCA-Zyklus stellt sicher, dass das DSMS dynamisch und anpassungsfähig bleibt, um neuen Herausforderungen und Anforderungen gerecht zu werden. Dies trägt zur kontinuierlichen Verbesserung des Datenschutzes in der Organisation bei und gewährleistet eine nachhaltige Einhaltung der Datenschutzvorschriften.
Das alles mag zwar zuerst kompliziert und aufwendig klingen, spart Ihnen jedoch langfristig viel Zeit und mehrere Nervenzellen. Sobald ein DSMS vernünftig funktioniert, wissen Sie, was Sie mit einer Auskunftsanfrage tun müssen, und wo Sie die notwendigen Informationen beziehen. Eine Datenpanne wirft Sie nicht mehr komplett aus der Bahn, weil Sie genau wissen, wie Sie mit dieser umgehen und ihr sogar im Idealfall vorbeugen. Ein Systematischer Ansatz ist bewährt und lohnt sich.
06.08.24In diesem Rechtstipp der Woche stellen wir die wichtigsten Informationen zu der Erneuerung des Angemessenheitsbeschlusses der Schweiz vor.
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