Der Angemessenheitsbeschluss CH: Datenaustausch Schweiz – EU
In diesem Rechtstipp der Woche stellen wir die wichtigsten Informationen zu der Erneuerung des Angemessenheitsbeschlusses der Schweiz vor.
Inhaltsverzeichnis:
Die Niederlande sind mehr als nur Johan Cruijff, Eislaufen, Käse, Rembrandt und Windmühlen. Für Online-Händler*innen sind sie oft eine beliebte Erweiterung der inländischen Verkaufsmöglichkeiten. Aufgrund der vielen EU-weiten Regelungen sollte die Rechtslage weitgehend so sein wie in Deutschland, oder? In diesem Beitrag verraten wir Ihnen interessante Fakten und wichtige Unterschiede für einen rechtssicheren Verkauf in die Niederlande.
- Unser Nachbarland mit seinen 17,44 Millionen Einwohner*innenn hat einen stolzen Umsatz von 30,6 Milliarden, was eine Steigerung von 16% im Vergleich zu 2020 bedeutet.
- Die Bedeutung des Smartphones nimmt auch in diesem Jahr weiter zu. Fast ein Drittel aller Einkäufe (29 %) wurde mit dem Smartphone getätigt. Im Jahr 2020 waren es noch 25 %.
- Die mit Abstand meisten Einkäufe werden mit iDEAL bezahlt. Der Anteil von iDEAL als Zahlungsmittel für Online-Einkäufe ist in diesem Jahr wieder leicht gestiegen (von 69 % im Jahr 2020 auf 70 % im Jahr 2021). Das stärkste Wachstum verzeichnet Apple Pay mit 73 % (von 0,2 % Anteil im Jahr 2020 auf 0,4 % im Jahr 2021).
- Im Jahr 2021 exportieren niederländische Unternehmer*innen Waren im Wert von über 133 Milliarden Euro an deutsche Kunden und Kundinnen. Das sind 24,9 % mehr als im Jahr 2020. Exportiert wurden vor allem Elektrogeräte, Telekommunikationsgeräte, Obst und Gemüse. Die wichtigsten Importprodukte aus Deutschland waren Straßenfahrzeuge, elektrische Geräte, Maschinen sowie medizinische und pharmazeutische Produkte. Die Gesamteinfuhren aus Deutschland beliefen sich im Jahr 2021 auf fast 92 Milliarden Euro. Das ist ein Anstieg von 22,6 % gegenüber dem Jahr 2020.
Dies sind die 5 wichtigsten Online-Shops im Nachbarland:
1. Bol.com
2. Coolblue
3. Albert Heijn
4. Zalando
5. Wehkamp
Gemäß Art. 227c Absatz 1 Buch 6 BW ist bei Verträgen, die auf elektronischem Wege geschlossen werden, ein zusätzlicher Schritt erforderlich. Das Angebot besteht darin, dass der/die Online-Händler*in Waren in den Shop einstellt und zum Verkauf anbietet. Wenn der/die Verbraucher*in eine Bestellung im Online-Shop aufgegeben hat, gilt dies als Annahme des Angebots. Dann muss der Online-Händler bzw. die Online-Händlerin die Annahme so schnell wie möglich bestätigen. Solange die Bestätigung nicht erfolgt ist, kann der Kunde bzw. die Kundin vom Vertrag zurücktreten. Geht die Bestätigung nicht so schnell wie möglich ein, gilt dies als Ablehnung der Annahme, so dass in diesem Fall kein Vertrag zustande kommt.
Auch in den Niederlanden ist es erforderlich, für die Platzierung nicht-funktionaler Cookies (z.B. Tracking) die Einwilligung des Betroffenen einzuholen. Solange Ihnen keine Einwilligung vorliegt, dürfen Sie in Ihrem Shop nur funktionale und analytische Cookies platzieren, die den Datenschutz nicht beeinträchtigen.
Ein vager Satz in Ihren AGB oder Ihrer Datenschutzerklärung wie "Wenn Sie unsere Website besuchen, stimmen Sie automatisch dem Setzen von Cookies zu." oder "Wenn Sie auf unserer Website weitersurfen, stimmen Sie automatisch dem Setzen von Cookies zu.", stellt auch hier keine Zustimmung dar. Die niederländische Verbraucher- und Marktaufsichtsbehörde (Autoriteit Consument & Markt = ACM) inspiziert von Zeit zu Zeit Websites und ist befugt, bei unzureichender oder fehlender Cookie-Zustimmung Bußgelder zu verhängen.
Es ist oft irreführend, dass sowohl der gesetzliche Anspruch auf das Gewährleistungsrecht (Niederländisch: „garantie“) als auch eine freiwillige Garantie jeweils als "garantie" bezeichnet werden.
Das Gewährleistungsrecht bedeutet, dass Verbraucher*innen immer einen Anspruch auf ein gutes Produkt haben. Wenn ein Produkt fehlerhaft ist, haben sie Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, ein neues Produkt oder eine Rückerstattung. Auch die Dauer des gesetzlichen Gewährleistungsrechts in den Niederlanden ist eine Besonderheit, da es in den Niederlanden keine feste Gewährleistungsfrist gibt. Der Grund dafür ist, dass ein Produkt länger hält als ein anderes, und die Garantiezeit richtet sich nach der erwarteten und vorhersehbaren Lebensdauer des Artikels.
Anders als in Deutschland wird in der niederländischen Norm nicht zwischen neuen und gebrauchten Waren unterschieden. Dies bedeutet, dass bei gebrauchten Waren keine Verkürzung der Frist möglich ist.
Wird der Mangel innerhalb von zwei Monaten nach seiner Entdeckung gerügt, so gilt dies noch als angemessen. Es ist möglich, eine Beschwerde an einen Importeur, einen nationalen Hersteller oder einen früheren Verkäufer/ einer früheren Verkäuferin in der Kette weiterzuleiten.
Wie in Deutschland trägt der/ die Online-Händler*in das Transportrisiko für die Hinsendung. Gemäß Art. 11 Buch 7 BW trägt der/ die Verkäufer*in das Transportrisiko beim Verkauf von Verbrauchsgütern, wenn die Waren an Verbraucher*innen geliefert werden. Sobald der/ die Verbraucher*in (oder ein vom /von der Verbraucher*in benannter Dritter, der/die nicht Erbringer*in der Versanddienstleistung ist) die Waren in Empfang genommen hat, geht das Risiko auf den /die Verbraucher*in über. Folglich liegt in den Niederlanden, anders als in Deutschland, das Transportrisiko für die Rücksendung von Waren im Falle des Widerrufs beim /bei der Verbraucher*in. Wer versendet, trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung bis zur Lieferung des Produkts.
Das deutsche Recht sieht Sanktionen für Verbraucher*innen, Mitbewerber*innen, Gesetzgeber und Verbraucherverbänden vor. In der Regel gehen Mitbewerber*innen gegen die Verletzung von Informationspflichten als unlautere Geschäftspraktiken vor.
In den Niederlanden hingegen gehen Mitbewerber*innen nicht gegen einen solchen Verstoß vor - es gibt keine "Abmahnung". Auf der Grundlage des Gesetzes zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes (Wet handhaving consumentenbescherming = WHC) kann die ACM gegen Händler*innen, die gegen eine Informationspflicht verstoßen, ein Zwangsgeld oder Bußgeld verhängen. Die ACM fungiert als zentral in den Niederlanden organisierte Verwaltungsbehörde, die das Verbraucherrecht auf dem Verwaltungsrechtsweg durchsetzen kann.
In unserem Whitepaper „Rechtliche Besonderheiten beim Verkauf in die Niederlande“ erfahren Sie mehr über das anwendbare Recht bei grenzüberschreitendem E-Commerce und welche Besonderheiten es im niederländischen Recht gibt.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals 2019 veröffentlicht und nun für Sie aktualisiert.
Rhode Benissan Jonker machte seinen Abschluss als Privatjurist an der Universität Amsterdam, wo er seinen Master in Privatrecht absolvierte. Ab 2016 gründete er als selbständiger Unternehmer ein E-Commerce-Unternehmen und beschäftigte sich als freiberuflicher Rechtsanwalt mit Fragen des Verbraucherrechts. Seit September 2018 ist er als Rechtsexperte für die Niederlande bei Trusted Shops tätig und verantwortet in dieser Funktion den niederländischen Markt und damit verbundene Rechtsfragen.
10.11.22In diesem Rechtstipp der Woche stellen wir die wichtigsten Informationen zu der Erneuerung des Angemessenheitsbeschlusses der Schweiz vor.
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