Was, wenn beim Transport etwas schiefgeht?
Wer haftet bei Transportverlust und Schäden? Was, wenn das Paket nicht ankommt? Diese und weitere für Händler wichtige Fragen beantworten wir im Beitrag.
1. Warum sind Online-Shops betroffen?
2. Die Systembeteiligungspflicht bleibt unverändert
3. Ab dem 01.07.2022 wird die Registrierungspflicht ausgeweitet
4. Fazit
5. Unser Tipp
Das Verpackungsgesetz besteht nun seit rund viereinhalb Jahren. Es trat am 01.01.2019 in Kraft und löste die vorher geltende Verpackungsverordnung ab. Mit dem Verpackungsgesetz sollen ambitionierte ökologische Ziele erreicht werden: Verpackungen sollen möglichst vermieden, wiederverwendet und verwertet werden.
Zu diesem Zweck treten schrittweise neue Regelungen in Kraft. Auch zum 01.07.2022 gibt es wieder neue Pflichten, die Online-Shops ebenfalls betreffen können. In diesem Blogbeitrag fassen wir Ihnen altbekannte Regelungen zusammen und erklären, was sich ab Juli 2022 für Sie ändert.
Als Online-Händler verpacken Sie in der Regel Ihre Waren, um sie an Ihre Kundschaft zu versenden. Dadurch bringen Sie die Versandverpackung erstmals in den Verkehr, weshalb für Sie die Pflichten des Verpackungsgesetzes gelten. Grundsätzlich sieht das Verpackungsgesetz drei Arten von Pflichten vor: Die Beteiligung bei einem Dualen System, wenn Sie bestimmte Arten von Verpackungen in Verkehr bringen, die Registrierung beim Verpackungsregister LUCID und bestimmte Hinweispflichten.
An dieser Pflicht ändert sich zum 01.07.2022 nichts. Wer ein Produkt herstellt und vertreibt, ist auch für dessen Entsorgung verantwortlich – so die Idee. Wenn Sie also mit Ware befüllte Verpackungen in den Verkehr bringen und diese nach dem Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, müssen Sie dafür sorgen, dass diese Verpackungen entsorgt werden. Deshalb besteht die Pflicht, sich an einem sog. Dualen System zu beteiligen. Duale Systeme sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die sich um die Zuführung der Verpackungsabfälle zum Recycling kümmern. Sie können zwischen verschiedenen Dualen Systemen wählen. So beteiligen Sie sich an der Finanzierung einer kollektiven Sammlung der Verpackungen und sind von Ihrer individuellen Rücknahmepflicht befreit.
Bisher mussten sich beim Verpackungsregister LUCID nur Online-Händler registrieren, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen. Ab dem 01.07.2022 wird die Registrierungspflicht ausgeweitet – und zwar auf alle Verpackungen, die befüllt und gewerbsmäßig in Deutschland in Umlauf gebracht werden. Damit gilt die Registrierungspflicht künftig auch für Hersteller oder Inverkehrbringer von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und für Letztvertreiber von Serviceverpackungen. Diese waren bisher von der Registrierungspflicht ausgenommen.
Achtung: Ohne Registrierung dürfen Sie verpackte Ware ab dem 01.07.2022 in Deutschland nicht mehr vertreiben. Sie sollten sich daher unbedingt bis zum 01.07.2022 beim Verpackungsregister LUCID registrieren. Sind Sie bereits registriert, müssen Sie Ihre Registrierung um zusätzliche Angaben ergänzen, falls Sie auch Verpackungen vertreiben, die bisher von der Pflicht ausgenommen waren.
Ab einer gewissen Menge an in Verkehr gebrachten Verpackungen (§ 11 Abs. 4 VerpackG) müssen Sie weiterhin jährlich bis zum 15. Mai bei der Zentralen Stelle eine Erklärung über sämtliche Verkaufs- und Umverpackungen abgeben, die Sie im vergangenen Kalenderjahr erstmals in Verkehr gebracht haben. Wer die Grenzwerte unterschreitet, ist von der Pflicht der Vollständigkeitserklärung befreit.
Ab dem 01.07.2022 gibt es Prüfpflichten für elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister
Ab dem 01.07.2022 dürfen auf elektronischen Marktplätzen keine Waren durch Händler angeboten werden, wenn die verpflichteten Online-Händler ihrer Systembeteiligungs- und Registrierungspflicht nicht nachgekommen sind. Sie haben also die Pflicht, die Online-Händler zu überprüfen.
Ähnliches gilt auch für Fulfillment-Dienstleister: Sie dürfen ihre Leistungen nicht mehr anbieten, wenn ihre Auftraggeber nicht ordnungsgemäß registriert sind oder sich nicht an einem Dualen System beteiligen.
Was passiert, wenn Sie die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz nicht erfüllen?
Bei nicht ordnungsgemäßer Registrierung droht ein Vertriebsverbot. Da die Registrierungspflicht zum 01.07.2022 auf alle Verpackungen ausgeweitet wird, dürfen Sie ab diesem Datum in Deutschland keine verpackte Ware in Verkehr bringen, sofern Sie sich bei LUCID nicht registriert haben.
Außerdem begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz nicht erfüllen oder ein Vertriebsverbot nicht einhalten. Die zuständigen Landesbehörden können dies, abhängig vom Verstoß, mit einem Bußgeld von bis zu 200.000 Euro ahnden.
Achtung Abmahngefahr: Verstöße gegen die Pflichten des Verpackungsregisters stellen zudem abmahnfähige Wettbewerbsverstöße dar. Das Verpackungsregister LUCID ist öffentlich zugänglich. Mithilfe der Suchfunktion können einzelne Hersteller gezielt ermittelt werden. Fehlende Eintragungen können von jedem ganz einfach nachvollzogen werden.
Als Online-Händler sind Sie in der Regel vom Verpackungsgesetz betroffen. Die bereits bekannten Pflichten des Verpackungsgesetzes bleiben bestehen und werden teilweise erweitert oder ergänzt. Ab dem 01.07.2022 sind alle Verpackungen von der Registrierungspflicht betroffen. Zudem müssen elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister ab diesem Datum prüfen, ob Online-Händler bzw. ihre Auftraggeber den verpackungsrechtlichen Pflichten nachkommen. Verstöße gegen die Pflichten des Verpackungsgesetzes können Bußgelder, Vertriebsverbote und Abmahnungen nach sich ziehen.
Registrieren Sie sich unbedingt bei LUCID oder ergänzen Sie Ihre Registrierung, wenn Sie Verpackungen jeglicher Art vertreiben. Falls Sie mit Ware befüllte Verkaufs- oder Umverpackungen in Verkehr bringen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, wählen Sie ein Duales System. Melden Sie Verpackungsmenge und Verpackungsart bei LUCID und Ihres gewählten Dualen Systems.
Weitere Informationen zum Verpackungsgesetz und den anstehenden Neuerungen erfahren Sie im Webinar „Das Verpackungsgesetz - Grundlagen und Neuerungen“ am 30.06.2022. Sie können sich dazu wie gewohnt in Ihrem Legal Account anmelden.
Philip Peters ist seit 2018 bei Trusted Shops im Bereich Legal Services tätig. Er hat das Masterstudium in Medienrecht und Medienwirtschaft an der Technischen Hochschule Köln absolviert und beschäftigt sich intensiv mit rechtlichen Fragestellungen des E-Commerce und mit dem Thema Legal Tech. Als Legal Consultant betreut er die Trusted Shops Legal Produkte und ist als Blog-Autor tätig.
16.06.22Wer haftet bei Transportverlust und Schäden? Was, wenn das Paket nicht ankommt? Diese und weitere für Händler wichtige Fragen beantworten wir im Beitrag.
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