So bereiten Sie Ihren Online-Shop auf das neue EU-Bewertungsgesetz vor

Die neue europäische Richtlinie 2019/2161 (auch bekannt als „Omnibus-Richtlinie“) tritt am 28. Mai 2022 in Kraft und wird sich direkt auf den europäischen (und den deutschsprachigen E-Commerce) auswirken. Denn: es geht um Bewertungen. Mit diesem Artikel wollen wir Sie auf die Gesetzesänderung vorbereiten. Im besten Fall sind Sie bereits bestens gewappnet und können sich entspannt zurücklehnen und sich anderen Dingen widmen; im schlimmsten Fall müssen Sie Änderungen an Ihrem Online-Shop vornehmen. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick!

Inhalt des Artikels

1. Worum geht es bei der neuen Omnibus-Richtlinie?

2. Die wichtigsten Änderungen

3. Welche Änderungen müssen Sie an Ihrem Online-Shop vornehmen, wenn...?
  3.1 ...Sie mit Trusted Shops Bewertungen sammeln?
  3.2 ...Sie Bewertungen bei anderen Anbietern sammeln?

4. Fazit

Worum geht es bei der neuen Omnibus-Richtlinie?

Die Europäische Union hat in ihrem Bestreben, den Verbraucherschutz zu verbessern, eine neue Richtlinie verabschiedet.

Die Umsetzung der meisten Regelungen sind dann auch in Deutschland verpflichtet - sonst drohen Abmahnungen.

Aus der Sicht von EU-Justizkommissar Didier Reynders:

„Die Verbraucherinnen und Verbraucher verlassen sich bei Einkäufen oder Buchungen im Internet sehr häufig auf Online-Bewertungen. Ich möchte nicht, dass sie getäuscht werden, sondern dass sie in einem vertrauenswürdigen Umfeld interagieren können. Insbesondere müssen Online-Unternehmen ihren Kunden klare und erkennbare Informationen über die Zuverlässigkeit solcher Bewertungen zur Verfügung stellen." 

Dies wird durch eine Studie der Europäischen Kommission untermauert, der zufolge 55% der untersuchten Webseiten, die Bewertungen verwenden, gegen EU-Recht verstoßen.

18% der übrigen Webseiten ließen Zweifel an der Zuverlässigkeit der Bewertungen aufkommen.

Daher besteht die EU-Kommision auch darauf, dass Online-Unternehmen den Verbraucher*innen klare und sichtbare Informationen über die Zuverlässigkeit solcher Bewertungen geben müssen.

Genau das ist der Zweck der neuen Verordnung: Online-Händler*innen sollen dazu verpflichtet werden, transparenter gegenüber den Verbraucher*innen zu sein.

Insofern nötig, sollen Maßnahmen ergriffen werden, damit dies auch gelingt.

Aus diesem Grund sind besonders aggressive oder irreführende Marketing- oder Verkaufspraktiken zu vermeiden.

Derartige Praktiken verleiten Verbraucher*innen dazu, dass sie ihre Kaufentscheidung auf der Grundlage von Falschinformationen treffen.

Die wichtigsten Änderungen

Dies sind die wichtigsten rechtlichen Änderungen im Hinblick auf Bewertungen:

  • Verpflichtung zu Angaben zur die Echtheit der Bewertungen


Ab dem 28. Mai 2022 sind alle Online-Shops, die Bewertungen auf ihren Webseiten anzeigen und verwenden, unabhängig davon, ob es sich um Servicebewertungen (Shopbewertungen) oder um Produktbewertungen handelt, verpflichtet, über die Echtheit der auf ihrer Webseite angezeigten Bewertungen aufzuklären.

  • Verbot der Irreführung von Verbrauchern über die Echtheit von Bewertungen


Eine weitere Neuerung: Behauptungen, dass die Bewertungen eines Produkts oder einer Dienstleistung von echten Kund*innen stammen, die das Produkt oder die Dienstleistung tatsächlich verwendet oder gekauft haben, ohne das tatsächlich überprüft wurde, ob sie von Kund*innen stammen, werden verboten.

Außerdem muss angegeben werden, welche Maßnahmen zur Überprüfung der Authentizität der Bewertungen getroffen werden.

  • Verbot von gefälschten Bewertungen

Warum man keine positiven Bewertungen kaufen sollte, haben wir bereits in einem anderen Artikel erklärt.

Vom 28. Mai an wird es allerdings auch verboten sein, gefälschte Bewertungen in Auftrag zu geben oder zu kaufen.

Auch sie im Austausch gegen kostenlose Produkte oder finanzielle Entschädigungen auf der eigenen Webseite darzustellen, ist verboten.

Ziel der neuen Richtlinie ist es, irreführender und versteckter Werbung ein Ende zu setzen. Denn Bewertungen beeinflussen wie kaum eine andere Informationsquelle das Kaufverhalten von Verbraucher*innen im Internet.

Lesetipp: Negative Bewertungen verhindern – ganz ohne faule Tricks

Welche Änderungen müssen Sie an Ihrem Online-Shop vornehmen, wenn...?

1.) ...Sie mit Trusted Shops Bewertungen sammeln?

Wenn Sie bereits bei Trusted Shops Service- und Produktbewertungen gebucht haben, können Sie aufatmen.

Die von Trusted Shops gesammelten Bewertungen sind authentisch und wir haben bereits überprüft, dass die erhaltenen Bewertungen wirklich von echten Kund*innen stammen, die bei Ihrem Shop in der Vergangenheit einkauft haben.

Um herauszufinden, ob Sie Änderungen an Ihrer Webseite vornehmen müssen, sollten Sie zunächst prüfen, wie Sie die von Trusted Shops gesammelten Bewertungen tatsächlich in Ihrem Online-Shop anzeigen. Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • Trustbadge: Wenn Sie Ihre Bewertungen über das Trustbadge anzeigen, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Wir haben das Trustbadge bereits an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Wenn Sie auf die drei Punkte des Trustbadge klicken, sehen Sie nun ein Menü mit verschiedenen Informationen, darunter auch die Option „echte Bewertungen".

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  • .eTrusted Widgets (Standard-Integration): Wenn Sie Ihre Servicebewertungen über die Wigdets Trusted Stars oder Bewertungs-Karussell oder Ihre Produktbewertungen über die Wigdets Bewertungsübersicht und Mini Stars anzeigen, müssen Sie ebenfalls nichts tun, da wir diese ebenfalls an die neue Verordnung angepasst haben.

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In beiden Fällen werden Sie, wenn Sie auf diesen Satz klicken, zum Bewertungsprofil des Shops weitergeleitet und gelangen von dort aus auf die Informationsseite über unsere Verifizierungsmaßnahmen.


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  • Alte Widgets (MyTs): Aus technischen Gründen ist es uns nicht möglich, die alten Widgets an die neuen Rechtsvorschriften anzupassen. Wenn Sie also noch die Shopbewertungssticker, die Produktbewertungssticker oder die Produktbewertungssterne verwenden und weiter nutzen wollen, müssen Sie diese selbst an die gesetzlichen Änderungen anpassen. Dieser Artikel erklärt Ihnen, wie Sie vorgehen müssen.

👉 Wir empfehlen Ihnen jedoch, bei dieser Gelegenheit direkt auf die neuen Widgets umzusteigen.

Sie profitieren nicht nur von der Standardintegration unserer Produkte, sondern Ihre Bewertungen erscheinen auch in einem moderneren und attraktiveren Design.

So fügen Sie die Widgets Ihrer Webseite hinzu.

Wenn Sie noch nicht Ihre Produktbewertungen auf Ihrer Webseite anzeigen und Ihren Produktbewertungen mehr Sichtbarkeit verleihen möchten, laden Sie dieses kostenlose Whitepaper herunter. Hier erfahren Sie, wie Sie effektiv Produktbewertungen mit den  Widgets managen können! 👇

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  • APIs: Wenn Sie unsere Produkte durch Eigenentwicklung oder API-Integration integriert haben, müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen ebenfalls selbst bereitstellen. In diesem Artikel erläutern wir, was Sie bei der Anwendung der neuen Rechtsvorschriften auf Ihrer Website beachten müssen.

⚠️Hinweis: Wenn Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen nicht in Ihrem Shop zur Verfügung stellen, können Sie durch Mitbewerber*innen sowie Verbraucher- oder qualifizierte Wirtschaftsverbände abgemahnt werden. Darüber hinaus können auch Verbraucherinnen und Verbraucher Schadenersatzansprüche geltend machen. Im Zusammenhang mit gefälschten Bewertungen sind bei weit verbreiteten Verstößen und Verstößen mit Unions-Dimension auch Bußgelder möglich.

  2.) ...Sie Bewertungen bei anderen Anbietern sammeln?

Unabhängig davon, ob Sie mit einem anderen Anbieter zusammenarbeiten oder Produktbewertungen über ein von Ihrer Shopsoftware angebotenem Modul sammeln, sollte der erste Schritt sein, herauszufinden, wie sich dieser Anbieter auf das neue Gesetz vorbereitet hat.

  • Wird darüber informiert, um welche Art von Bewertungen es sich handelt, sprich ob sie überprüft wurden oder nicht?

  • Wird ausreichend darüber informiert, welche Maßnahmen zur Authentizifierung der Bewertungen ergriffen wurden?


Wenn Ihr Bewertungsanbieter das neue Gesetz nicht einhält oder Sie bald mit dem Sammeln von Bewertungen anfangen möchten, sollten Sie jetzt auf Nummer sicher gehen!

Wenden Sie sich einfach an unser Experten-Team und wir zeigen erklären Ihnen, wie Sie das Beste aus Bewertungen für Ihren Shop herausholen können:

Kontaktieren Sie uns

Fazit

Die neue EU-Omnibus-Richtlinie unterstreicht den Wert von authentischen Bewertungen mehr denn je.

Mit dem Bewertungssystem von Trusted Shops können Sie sicher sein, dass nur Kund*innen, die tatsächlich bereits eine Transaktion in Ihrem Shop durchgeführt haben, diesen auch bewerten können - wir kümmern uns darum, diese zu verifizieren.

Ebenso kann auch Ihre potenzielle Kundschaft, die die Bewertungen auf Ihrer Webseite sieht, sicher sein, dass Ihr Online-Shop vertrauenswürdig ist.

Schließlich werden bei Ihnen mit Trusted Shops keine negative Bewertungen verfälscht oder gelöscht; es sei denn, sie verstoßen gegen unsere Nutzungsbedingungen.

Kund*innen werden Ihnen mit Vertrauen und Loyalität danken, was sich wiederum in höheren Verkaufszahlen niederschlagen wird.

Schließlich ist Vertrauen der Schlüssel zum Erfolg im Online-Handel. 

Zeigen Sie deshalb weiterhin, dass Sie vertrauenswürdig sind, und bilden Sie weiterhin Ihre gesammelten Bewertungen ab, wo immer dies möglich ist:

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung!

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Sie haben noch offene Fragen zur neuen Richtlinie? Auf unserem Legal-Blog finden Sie hier weitere Informationen zu den Neuerungen im EU-Gesetz, die nicht nur Kundenbewertungen betreffen.

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Apropos Bewertungen: auch in den sozialen Medien machen sich Ihre Bewertungen gut - und können effektiv Ihre Verkäufe ankurbeln.

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Übersetzung angepasst: dieser Artikel erschien zuerst auf dem spanischen Trusted Shops Blog unter dem Titel: Cómo te afecta la nueva directiva europea sobre opiniones

19.05.22

Elizabeth Vicho León

Elizabeth ist im Content-Bereich tätig. Ihr Ziel ist es, Inhalte zu erstellen, die Shop-Betreiber*innen und Online-Shops dabei helfen, weiter zu wachsen.

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