Partnerartikel: VerpackG und Verpackungslizenzierung – Was muss ich tun?

Am 1. Januar 2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft getreten – mit ihm viele Neuerungen, wie z.B. die Meldung und Lizenzierung der Verpackungsmengen, die Sie in einem Jahr in Verkehr bringen. Das zweite Geltungsjahr des Verpackungsgesetzes neigt sich langsam dem Ende entgegen und lässt somit die Meldepflicht für Verpackungsmengen erneut aufkommen. Hersteller und Händler*innen, die Verkaufs-, Service- und/oder Umverpackungen in Verkehr bringen, sind angehalten bis Ende des Jahres ihre Prognosemenge der Zentralen Stelle (LUCID) zu melden. 

Allgemeines

Das Verpackungsgesetz schreibt neben der Verpackungslizenzierung die Registrierung im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR, www.verpackungsregister.org) vor.

Ziel des Verpackungsgesetzes ist die Reduzierung von Plastikabfällen zugunsten der Umwelt.

Die dualen Systeme sind ab 2022 u.a. verpflichtet eine Recyclingquote für PPK von mindestens 90% (bis 2022 85%) und für Kunststoffverpackungen von mindestens 70% durch werkstoffliche Verwertung (bis 2022 65%) zu erreichen (§16 VerpackG, Anforderungen an die Verwertung). 

blogTitle-verpackungslizenz

Warum ein neues Gesetz?

Der Grund für die Einführung des VerpackG und die Zentrale Stelle (ZSVR) als beliehene Behörde mit hoheitlichen Aufgaben (§24 VerpackG), ist für mehr Kontrolle und einen gerechten Wettbewerb zu sorgen. 

Lesetipp: So sparen Sie als Online-Händler Verpackungsmaterial

Die Zentrale Stelle schreibt in ihrem How-To-Guide Verpackungsgesetz für Hersteller:

„Wer Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, sei es, um ein Produkt zu schützen, besser zu vermarkten oder dieses auf dem Postweg zu versenden (Versandverpackung), muss sich bereits vor dem Inverkehrbringen darum kümmern, dass diese Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt werden. Dies ist Ausdruck des in Deutschland und der Europäischen Union festgeschriebenen Prinzips der Produktverantwortung des Herstellers.“

„In der Vergangenheit sind viele Hersteller ihrer Produktverantwortung nicht nachgekommen. Hersteller bringen mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr. Das können u. a. Produzenten, Importeure, Online- und Versandhändler sein. Diejenigen, die sich rechtskonform verhalten haben, haben das Recycling für die anderen mit bezahlt. Das konnte nicht so bleiben.“

(Quelle, April 2020)

verpackung_sparen_artikelbild_632x260

Was muss ich tun?

Schritt 1: Registrierung bei der ZSVR

Jeder, der systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, ist verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)" mit Stammdaten und Markennamen zu registrieren.

Die Registrierung ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.

Sie investieren lediglich einige Minuten Ihrer Zeit. Registrierte Unternehmen und Marken werden in der Datenbank online veröffentlicht.

Somit wird transparent, welche Unternehmen ihren Registrierungsverpflichtungen nachkommen.

Im Anschluss an die Registrierung erhalten Sie Ihre Registrierungsnummer, die Sie für die Anmeldung bei einem Dualen System benötigen.

Lesetipp: Der Zertifizierungsprozess bei Trusted Shops: So prüfen unsere Wirtschaftsjuristen Ihren Shop

Schritt 2: Suchen Sie sich ein Duales System als Partner

In Deutschland gibt es aktuell acht bundesweit freigestellte Systembetreiber, u.a. die Reclay Systems GmbH:

Dort gibt es zwei Arten der Lizenzierung:

  1. Lizenzverträge für Großkund*innen

  2. Vereinfachte Verpackungslizenzierung über „activate by Reclay“ ohne Vertrag 

blogTitle-verpackungsgesetz

Schritt 3: Lizenzierung bei Ihrem Dualen System

Durch den Online-Abschluss bei Ihrem Systembetreiber lizenzieren Sie i.d.R. direkt Ihre Verpackungsmengen, die Sie planen in Verkehr zu bringen.

Sie müssen also ungefähr wissen wie viele Mengen Sie bspw. an Papier, Pappe oder Kunststoff im Lizenzjahr in Umlauf bringen. Dies sind normalerweise Schätzmengen.

Es besteht jederzeit die Möglichkeit der Nachlizenzierung/Kauf während des Lizenzjahres. 

Zusätzlich ist eine Jahresabschlussmeldung gegenüber der Zentralen Stelle (LUCID) bis zum 15. Mai des Folgejahres zu beachten. 

Schritt 4: Datenmeldungen bei der ZSVR 

Nachdem Sie die Mengen bei Ihrem dualen System lizenziert haben, müssen Sie diese im Anschluss 1:1 an die Zentrale Stelle (LUCID) melden.

Dies ist eine höchstpersönliche Pflicht, die Ihnen niemand abnehmen kann.

Hinweis: Es ist darauf zu achten, dass sich die gegenüber dem Dualen System und der Zentralen Stelle (LUCID) angegebenen Mengen (Ist-Lizenzmenge) unbedingt decken müssen. Im §10 VerpackG steht:

 „(1) Hersteller nach § 7 Absatz 1 Satz 1 sind verpflichtet, die im Rahmen einer Systembeteiligung getätigten Angaben zu den Verpackungen unverzüglich auch der Zentralen Stelle unter Nennung mindestens der folgenden Daten zu übermitteln: 

1. Registrierungsnummer;

2. Materialart und Masse der beteiligten Verpackungen;

3. Name des Systems, bei dem die Systembeteiligung vorgenommen wurde;

4. Zeitraum, für den die Systembeteiligung vorgenommen wurde.“

Beispiel:

Händler A verkauft Deko-Artikel an Endverbraucher in Deutschland und verwendet hierfür systembeteiligungspflichtige Versandverpackungen, für die er sich bereits im Januar 2019 nach Inkrafttreten des VerpackG bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im LUCID-Portal registriert hat.

A muss Ende 2020 seine geschätzte Verpackungsmenge für das Lizenzjahr 2021 (diese sollte so genau wie möglich sein) bei seinem Dualen System lizenzieren und diese parallel an die Zentrale Stelle melden.

Am Anfang des Folgejahres erhält A eine Jahresmengenbescheinigung für 2021 von seinem Dualen System.

A ist verpflichtet die beteiligte Menge 1:1 in Form einer Jahresmengenabschlussmeldung bis spätestens zum 15.05.2022 bei der Zentralen Stelle zu melden.

blogTitle-Summer_income_nl_1

Verpackungslizenzierung über activate by Reclay

Alle Vorteile auf einen Blick:

Keine Mindestmenge – Lizenzierung bereits schon ab 1kg 

Für Ihre Verpackungen stellen wir die Erfüllung der Pflichten aus der Verpackungsverordnung sicher – transparent und rechtssicher.

  • Faire Preise, auch für kleine Mengen

Volle Flexibilität

Lizenzieren Sie nur die Verpackungsmenge, die Sie tatsächlich in Verkehr bringen – wann und wie oft Sie möchten.

  • Lizenzieren ohne versteckte Verpflichtungen

Lizenzierung to „GO“

Sie geben Ihre Mengen ein, bezahlen online und erhalten sofort Ihre Mengenbescheinigung – schnell und unkompliziert, wie bei einem Prepaid-Handy.

Nur das, was Sie wirklich benötigen, bezahlen Sie und wenn Ihr „Guthaben“ aufgebraucht ist, können sie einfach und unkompliziert nachlizenzieren. 

  • Lizenzieren ohne lästigen Papierkram auf Prepaid-Ebene 

Hier geht es zum praktischen Lizenzrechner.

 

...

 

Erfahren Sie in unserem kostenlosen Whitepaper wie Sie die Retourenquote Ihres Online-Shops reduzieren können! ⬇️⬇️⬇️

Neuer Call-to-Action

29.10.20
Gastautorin Maria Sofie Koch

Gastautorin Maria Sofie Koch

Select Country: