Online-Marketing: Wie kann man Vertrauen im Online-Shop schaffen?
Wie können Sie mit Marketingmaßnahmen Vertrauen schaffen? Wir erklären wie Sie Vertrauen gezielt als Marketinginstrument in Ihrem Online-Shop einsetzen.
Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) legt Richtlinien fest, um sicherzustellen, dass Verbraucherprodukte in der EU sicher sind. Verbraucherprodukte fallen unter die Produktsicherheitsverordnung, sobald sie Verbraucher*innen in der Union über Online-Verkauf oder andere Fernabsatzwege zum Kauf bereitgestellt werden. Für Online-Händler*innen gibt es wesentliche Aspekte zu beachten, um sicherzustellen, dass sie diesen Vorschriften entsprechen.
Die Produktsicherheitsverordnung tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft. Wir möchten Ihnen Hintergrundinformationen geben und 5 wichtige To-dos aufzeigen, die Online-Händler*innen zur Einhaltung der GPSR kennen sollten.
Das primäre Ziel der GPSR ist die Sicherstellung eines hohen Verbraucherschutzniveaus. Sie findet Anwendung auf alle Produkte, die auf den Markt gebracht oder bereitgestellt werden, sofern keine spezifischeren Sicherheitsvorschriften existieren. Dies umfasst auch gebrauchte, reparierte oder wiederaufbereitete Produkte und erstreckt sich über eine Vielzahl von Produktkategorien, einschließlich Spielzeug, Elektronik, Haushaltsgeräte und Kleidung.
Die GPSR verfolgt folgende Hauptziele:
Die EU-Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit aus dem Jahr 2001, die in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) umgesetzt wurde, wird nun durch die EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR) abgelöst. Als Verordnung ist sie unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gültig. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung von Produkten und Vertriebskanälen hat der europäische Gesetzgeber zahlreiche Änderungen im Bereich des allgemeinen Produktsicherheitsrechts vorgenommen.
Im Folgenden sollen die wichtigsten Änderungen dargestellt werden, sofern diese auch klassische Onlinehändler*innen betreffen können.
Wir geben Ihnen 5 Tipps, um die Neuerungen der EU-Produktsicherheitsverordnung rechtzeitig umzusetzen.
Für eine transparente Verbraucherinformation und die Erkennbarkeit wesentlicher Produktdetails ist den Gesetzgebern der Produktkonformität eine klare und formell korrekte Produkt- und Verpackungskennzeichnung sehr wichtig. Zu den üblichen Pflichtangaben wie Herstelleradresse, CE-Kennzeichnung, Nutzungsbeschränkungen oder Produktbezeichnung treten neue Vorgaben hinzu, darunter Entsorgungshinweise, Angaben zum Verbrauch und elektronische Hinweise auf zusätzliche Produktinformationen. Es gibt Unternehmen, die eine Prüfung ihres Angebots unkompliziert und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt durchführen.
Eine in der EU ansässige verantwortliche Person, auch als EU-Bevollmächtigter, Bevollmächtigter nach dem ProdSG, EU-Repräsentant oder EU-REP bekannt, unterstützt Hersteller und Importeure bei der Erfüllung spezifischer Pflichten. Die verantwortliche Person dient als Bindeglied zwischen dem Hersteller und den Marktüberwachungsbehörden und übernimmt folgende Aufgaben:
Ein Hersteller ohne Sitz in der EU muss sicherstellen, dass ein für seine Produkte verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der Europäischen Union ansässig ist. Diesen Service vermitteln Unternehmen wie take-e-way. Für alle Wirtschaftsakteure in der Wertschöpfungskette ist dies sinnvoll, egal ob Hersteller*in, Fulfillment-Dienstleister, Importeur*in, Marktplatz-Betreiber*in oder Online-Händler*in.
Sie sind verpflichtet, die folgenden Informationen in Online-Angeboten anzuzeigen:
Wenn eine Person ein Produkt unter ihrem Namen oder Handelsnamen in den Verkehr bringt oder wesentliche Änderungen daran vornimmt, wird sie als Hersteller betrachtet. Eine Änderung eines Produkts gilt als wesentlich, wenn sie die Sicherheit des Produkts beeinflusst und folgende Kriterien erfüllt:
Wenn die Punkte zutreffen, sind Sie als Online-Händler*in ebenfalls in der Verantwortung eines Herstellers und müssen die entsprechenden Pflichten übernehmen.
Sie haben bis zum 13. Dezember 2024 Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen. Die Gesetzesänderungen betreffen viele Unternehmen und die Umsetzung kann besonders für kleine Händler*innen ohne Compliance-Spezialisten komplex sein. Dienstleister wie take-e-way unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit und beantworten all Ihre Fragen zu diesem Thema.
Der Verkauf von Non-Food-Produkten bedeutet eine große Verantwortung für Hersteller und Vertreiber*innen wie klassische Online-Händler*innen. Die damit verbundenen Pflichten wurden ausgeweitet. Informieren Sie sich gut und beachten Sie die Neuerungen.
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27.05.24
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