5 wichtige To-dos zur Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) für Online-Händler*innen

Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) legt Richtlinien fest, um sicherzustellen, dass Verbraucherprodukte in der EU sicher sind. Verbraucherprodukte fallen unter die Produktsicherheitsverordnung, sobald sie Verbraucher*innen in der Union über Online-Verkauf oder andere Fernabsatzwege zum Kauf bereitgestellt werden. Für Online-Händler*innen gibt es wesentliche Aspekte zu beachten, um sicherzustellen, dass sie diesen Vorschriften entsprechen.

Die Produktsicherheitsverordnung tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft. Wir möchten Ihnen Hintergrundinformationen geben und 5 wichtige To-dos aufzeigen, die Online-Händler*innen zur Einhaltung der GPSR kennen sollten.
 

GPSR: Hintergrundinformationen und Hauptziele

 

Das primäre Ziel der GPSR ist die Sicherstellung eines hohen Verbraucherschutzniveaus. Sie findet Anwendung auf alle Produkte, die auf den Markt gebracht oder bereitgestellt werden, sofern keine spezifischeren Sicherheitsvorschriften existieren. Dies umfasst auch gebrauchte, reparierte oder wiederaufbereitete Produkte und erstreckt sich über eine Vielzahl von Produktkategorien, einschließlich Spielzeug, Elektronik, Haushaltsgeräte und Kleidung.

 

Die GPSR verfolgt folgende Hauptziele:  

  • Schutz der Verbrauchersicherheit: Das vorrangige Ziel der GPSR ist der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
  • Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens: Die Verordnung soll einen klaren und einheitlichen Rechtsrahmen für Produktsicherheit in der EU schaffen. Dies stellt sicher, dass alle Wirtschaftsakteure, darunter Hersteller, Importeure und Händler, denselben Vorschriften und Anforderungen unterliegen.
  • Prävention von Unsicherheiten und Gefahren: Festlegung von Grundanforderungen an Produkte, Risikobewertungen und proaktive Überwachung, um Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
  • Förderung von Transparenz und Information: Zugang zu klaren und verständlichen Informationen über Produkte für Verbraucher*innen, einschließlich Gebrauchsanweisungen, Warnhinweisen und Sicherheitsinformationen. Dies hilft, Produkte sicher zu verwenden und mögliche Gefahren zu vermeiden.
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Akteuren: Die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Wirtschaftsakteuren und den zuständigen Behörden ermöglicht eine effiziente Überwachung des Marktes und eine schnelle Reaktion auf Sicherheitsprobleme.
  • Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit und Handlungsfähigkeit: Die Rückverfolgbarkeit von Produkten soll im Falle von Sicherheitsproblemen oder Rückrufen ermöglichen, schnell und effektiv zu handeln. Hersteller, Importeure und Händler müssen in der Lage sein, die Lieferkette zu überwachen und Produkte zurückzurufen oder Warnungen auszusprechen, wenn dies erforderlich ist.

 

Was ändert sich zum 13.12.2024 für Online-Händler*innen von Non-Food-Produkten?

Die EU-Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit aus dem Jahr 2001, die in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) umgesetzt wurde, wird nun durch die EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR) abgelöst. Als Verordnung ist sie unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gültig. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung von Produkten und Vertriebskanälen hat der europäische Gesetzgeber zahlreiche Änderungen im Bereich des allgemeinen Produktsicherheitsrechts vorgenommen.

 

Im Folgenden sollen die wichtigsten Änderungen dargestellt werden, sofern diese auch klassische Onlinehändler*innen betreffen können. 

 

Wir geben Ihnen 5 Tipps, um die Neuerungen der EU-Produktsicherheitsverordnung rechtzeitig umzusetzen.  

 

To-do 1: Erfüllung der Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen

 

Für eine transparente Verbraucherinformation und die Erkennbarkeit wesentlicher Produktdetails ist den Gesetzgebern der Produktkonformität eine klare und formell korrekte Produkt- und Verpackungskennzeichnung sehr wichtig. Zu den üblichen Pflichtangaben wie Herstelleradresse, CE-Kennzeichnung, Nutzungsbeschränkungen oder Produktbezeichnung treten neue Vorgaben hinzu, darunter Entsorgungshinweise, Angaben zum Verbrauch und elektronische Hinweise auf zusätzliche Produktinformationen. Es gibt Unternehmen, die eine Prüfung ihres Angebots unkompliziert und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt durchführen.

 

To-do 2: Bennen sie eine EU-verantwortliche Person für die Produkte

 

Eine in der EU ansässige verantwortliche Person, auch als EU-Bevollmächtigter, Bevollmächtigter nach dem ProdSG, EU-Repräsentant oder EU-REP bekannt, unterstützt Hersteller und Importeure bei der Erfüllung spezifischer Pflichten. Die verantwortliche Person dient als Bindeglied zwischen dem Hersteller und den Marktüberwachungsbehörden und übernimmt folgende Aufgaben:

  • Sie hält die EU-Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen für die nationalen Überwachungsbehörden über einen Zeitraum von zehn Jahren nach dem Inverkehrbringen des Produktes bereit.
  • Sie übermittelt alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Bestätigung der Konformität eines Produktes an die zuständigen Behörden.
  • Sie kooperiert mit den nationalen Behörden bei allen erforderlichen Maßnahmen.

Ein Hersteller ohne Sitz in der EU muss sicherstellen, dass ein für seine Produkte verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der Europäischen Union ansässig ist. Diesen Service vermitteln Unternehmen wie take-e-way. Für alle Wirtschaftsakteure in der Wertschöpfungskette ist dies sinnvoll, egal ob Hersteller*in, Fulfillment-Dienstleister, Importeur*in, Marktplatz-Betreiber*in oder Online-Händler*in.

 

To-do 3: Überprüfen Sie die Angaben Ihres Verkaufsangebots

 

Sie sind verpflichtet, die folgenden Informationen in Online-Angeboten anzuzeigen:

  • Herstellerinformationen: Name, registrierter Handelsname, bzw. Handelsmarke, Postadresse und E-Mail-Adresse.
  • Falls der Hersteller nicht in der EU ansässig ist: Name, Postadresse und E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person.
  • Ein Produktfoto und alle weiteren zur Identifikation des Produkts notwendigen         Informationen.
  • Warn- und Sicherheitshinweise in der Sprache des Verkaufslands.  

To-do 4: Überprüfen Sie, ob Sie Pflichten als Hersteller*in haben

Wenn eine Person ein Produkt unter ihrem Namen oder Handelsnamen in den Verkehr bringt oder wesentliche Änderungen daran vornimmt, wird sie als Hersteller betrachtet. Eine Änderung eines Produkts gilt als wesentlich, wenn sie die Sicherheit des Produkts beeinflusst und folgende Kriterien erfüllt:

  • die Änderung war nicht in der ursprünglichen Risikobewertung vorgesehen,
  • sie verändert die Art der Gefahr, schafft eine neue Gefahr oder erhöht das Risiko
  • und die Änderungen wurden nicht von der Verbraucherin, bzw. vom Verbraucher selbst oder in deren, bzw. dessen Auftrag für den eigenen Gebrauch durchgeführt.

Wenn die Punkte zutreffen, sind Sie als Online-Händler*in ebenfalls in der Verantwortung eines Herstellers und müssen die entsprechenden Pflichten übernehmen.

 

To-do 5: Informieren Sie sich ausreichend über die Änderungen und bewahren Sie Ruhe

 

Sie haben bis zum 13. Dezember 2024 Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen. Die Gesetzesänderungen betreffen viele Unternehmen und die Umsetzung kann besonders für kleine Händler*innen ohne Compliance-Spezialisten komplex sein. Dienstleister wie take-e-way unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit und beantworten all Ihre Fragen zu diesem Thema.

 

Fazit

 

Der Verkauf von Non-Food-Produkten bedeutet eine große Verantwortung für Hersteller und Vertreiber*innen wie klassische Online-Händler*innen. Die damit verbundenen Pflichten wurden ausgeweitet. Informieren Sie sich gut und beachten Sie die Neuerungen.  

 

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27.05.24

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