5 Fehler im Impressum
Wir haben die fünf häufigsten Fehler im Impressum für dich zusammengefasst. Mit diesen Hinweisen kannst du typische Stolperfallen vermeiden und...
Die Pflicht zur Bereitstellung eines Impressums betrifft grundsätzlich alle gewerblich betriebenen Webseiten (§ 5 DDG). Ausgenommen sind lediglich rein private Internetauftritte ohne geschäftlichen oder kommerziellen Bezug. Das Impressum dient dazu, Transparenz über den*die Anbieter*in einer Webseite zu schaffen und Nutzer*innen die für eine Kontaktaufnahme oder Rechtsverfolgung erforderlichen Informationen bereitzustellen.
Die Impressumspflicht ergibt sich aus dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), welches das frühere Telemediengesetz (TMG) abgelöst hat. Fehlt ein Impressum oder enthält es unvollständige bzw. fehlerhafte Angaben, kann dies nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen.
Damit dir diese Risiken erspart bleiben, haben wir die fünf häufigsten Fehler im Impressum für dich zusammengefasst. Mit den folgenden Hinweisen kannst du typische Stolperfallen vermeiden und sicherstellen, dass dein Impressum den diesbezüglichen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Im Impressum haben Unternehmen und eingetragene Kaufleute ihren vollständigen, im Handelsregister eingetragenen Firmennamen anzugeben (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG). Auch die Rechtsform (z. B. GmbH, e. K.) ist korrekt und stets aktuell aufzuführen. Hat beispielsweise eine Umwandlung stattgefunden, achte auf eine unverzügliche Anpassung des Impressums.
Denke auch daran, die Namen der Vertretungsberechtigten immer vollständig im Impressum aufzunehmen und nach z. B. einem Wechsel des*der Geschäftsführer*in abzuändern. Auch Angaben zum Handelsregister inklusive Registernummer dürfen nicht fehlen.
Nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer*innen müssen hingegen ihrem Vor- und Nachnamen vollständig angeben, Bezeichnungen wie „Firma“ oder „Geschäftsführer*in“ wären in diesem Fall irreführend.
Angehörige reglementierter Berufe, beispielsweise Steuerberater*innen, Apotheker*innen oder Ärzt*innen, müssen im Impressum ergänzend die zuständige Kammer, ihre gesetzliche Berufsbezeichnung einschließlich des Staates der Verleihung sowie die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen angeben.
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG muss das Impressum Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse für die elektronische Post, enthalten. Eine E-Mail-Adresse ist daher zwingend anzugeben, sie muss tatsächlich erreichbar sowie regelmäßig überwacht werden. Reine No-Reply-Adressen oder nicht mehr genutzte E-Mail-Postfächer genügen diesen Anforderungen nicht.
Neben der E-Mail-Adresse ist eine weitere, zweite Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme erforderlich. Dies kann, muss aber nicht zwingend eine Telefonnummer sein.
Als zweite Option kommt auch ein Kontaktformular in Frage. Ein solches Kontaktformular ist allerdings nur ausreichend, sofern du sicherstellen kannst, dass Nutzer*innen innerhalb von 30 bis 60 Minuten eine Antwort erhalten.
Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt es sich, im Impressum neben der E-Mail-Adresse eine Telefonnummer anzugeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zwar ein Kontaktformular ausreichend sein, dessen Eignung und Effizienz müsste im Streitfall jedoch nachgewiesen werden. Mit der Angabe einer Telefonnummer (auch eine Mobilfunknummer wäre zulässig) vermeidest du unnötige rechtliche Unsicherheiten und reduzierst das Risiko von Abmahnungen.
Auch bei der Benennung der gesetzlichen Grundlagen schleichen sich in Impressen immer wieder Fehler ein. Seit dem 14. Mai 2024 richtet sich die Impressumspflicht nach § 5 DDG; das frühere Telemediengesetz (TMG) wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst. Dennoch finden sich in der Praxis nach wie vor Verweise auf das TMG.
Teilweise enthalten Impressen sogar noch Hinweise auf ältere Vorschriften wie das Teledienstegesetz (TDG) oder den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV). Beide Regelwerke sind bereits seit vielen Jahren außer Kraft und wurden durch nachfolgende gesetzliche Regelungen ersetzt. Derartige Verweise vermitteln den Eindruck eines nicht gepflegten Internetauftritts und sind zu entfernen.
Obgleich die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereits am 20. Juli 2025 abgeschaltet und die zugrundeliegende Verordnung aufgehoben wurde, enthalten zahlreiche Onlineshops weiterhin Hinweise oder Links auf die inzwischen eingestellte Plattform. Diese veralteten Angaben sind umgehend zu entfernen. Die Hinweise nach der Richtlinie über die alternative Streitbeilegung (ADR-Richtlinie) dürfen hingegen nicht entfernt werden. Nach § 36 Abs. 1 VSBG besteht für Unternehmer*innen die Pflicht, Verbraucher*innen darüber zu informieren, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Weitere Informationen hierzu kannst du in unserem Blogbeitrag „Ende der OS-Plattform zum 20.07.2025“ nachlesen.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen im innergemeinschaftlichen Geschäftsverkehr innerhalb der Europäischen Union. Deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beginnen grundsätzlich mit dem Länderkürzel „DE“, gefolgt von neun Ziffern (z. B. DE123456789).
In der Praxis wird jedoch häufig lediglich die allgemeine Steuernummer aufgeführt oder ganz auf entsprechende Angaben verzichtet.
Die allgemeine Steuernummer sollte jedoch aus Datenschutz- und Missbrauchsgründen nicht veröffentlicht werden.
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG ist im Impressum die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben. Liegt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor, genügt deren Angabe grundsätzlich; die zusätzliche Nennung der Wirtschafts-Identifikationsnummer ist dann nicht zwingend erforderlich. Verfügt das Unternehmen hingegen über keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach ihrer Zuteilung in das Impressum aufzunehmen.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird seit Ende 2024 vom Bundeszentralamt für Steuern an alle wirtschaftlich tätigen Personen vergeben. Im Besteuerungsverfahren soll die Wirtschafts-Identifikationsnummer die eindeutige Identifizierung des Unternehmens ermöglichen und die Digitalisierung der Steuerverwaltung vorantreiben. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer setzt sich aus dem Länderkennzeichen „DE“ und einer neunstelligen Zahlenfolge zusammen. Die Zahlenfolge entspricht der bereits vorhandenen oder künftig vergebenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Zur Unterscheidung einzelner wirtschaftlicher Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten wird die Nummer um ein zusätzliches fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt. Für die erste wirtschaftliche Tätigkeit wird das Unterscheidungsmerkmal „00001“ vergeben. Weitere Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer findest du in unserem Blogbeitrag: Impressum aktualisieren? Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist da!
Das Impressum muss eine vollständige ladungsfähige Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthalten, unter der rechtlich relevante Schreiben zugestellt werden können. Ein Postfach oder sonstige unvollständige Adressangaben genügen hierfür nicht.
Wer keine eigene Geschäftsadresse unterhält und die private Anschrift nicht veröffentlichen möchte, kann unter Umständen die Adresse eines Co-Working-Spaces nutzen, sofern dort eine tatsächliche Erreichbarkeit gewährleistet ist. Ein rein virtuelles Büro, das eingehende Postsendungen an den Empfänger weiterleitet, erfüllt die Anforderungen an eine ladungsfähige Anschrift hingegen nicht (BGH Urteil v. 07.07.2023 - V ZR 210/22).
Überprüfe dein Impressum regelmäßig auf Aktualität und Vollständigkeit. Fehlerhafte oder veraltete Angaben können nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und im Einzelfall sogar Bußgelder zur Folge haben, sondern auch das Vertrauen potenzieller Kunden beeinträchtigen.
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Solltest du dennoch etwas übersehen und eine Abmahnung erhalten haben, unterstützen wir dich gerne durch unsere Partnerkanzlei im Rahmen unseres Abmahnschutzes.
29.09.26
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