Erste BFSG-Abmahnungen – das solltest du jetzt tun!

Ein junger Mann schaut erschrocken drein.

Am 28.06.2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Seitdem müssen die Webseiten von Online-Händlerinnen und -Händlern barrierefrei gestaltet sein. Fehlende oder fehlerhafte Barrierefreiheit können rechtliche Risiken wie Bußgelder oder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen.

Nun sind die ersten Abmahnungen bei betroffenen Händlerinnen und Händlern eingegangen. Was es damit auf sich hat und was du tun solltest, wenn du eine BFSG-Abmahnung erhalten hast, erklären wir dir in diesem Rechtstipp der Woche.

Inhaltsverzeichnis

Wer mahnt ab?

Die ersten BFSG-Abmahnungen, die aktuell verschickt werden, werden von der Kölner Rechtsanwaltskanzlei Claims Rechtsanwalts GmbH im Auftrag des Betreibers der Webseite „die-website-experten.de“ ausgesprochen.

Besteht überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis?

Damit überhaupt eine Abmahnung ausgesprochen werden darf, muss der Abmahner berechtigt sein, Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht durchzusetzen. Neben bestimmten qualifizierten Wirtschafts- und Verbraucherverbänden sind grundsätzlich auch Mitbewerber berechtigt, wettbewerbsrechtliche Verstöße abzumahnen.

Damit ein Unternehmen als Mitbewerber gilt, muss ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zu dem Unternehmen bestehen, welchem der Rechtsverstoß vorgeworfen wird. Und an diesem konkreten Wettbewerbsverhältnis könnte es in den aktuellen Fällen fehlen. In der Abmahnung wird das Wettbewerbsverhältnis nur dürftig begründet.

Beim Abmahner handelt es sich um ein Unternehmen, welches Dienstleistungen im Online-Bereich anbietet. Ein Online-Händler im eigentlichen Sinne ist der Betreiber von „die-website-experten.de“ jedoch nicht.

Gegenstand der Abmahnung

Inhaltlich wird den abgemahnten Händlerinnen und Händlern vorgeworfen, dass ihre Webseite nicht barrierefrei gestaltet bzw. angepasst wurde. Dies würde gegen Pflichten aus dem BFSG verstoßen und mithin eine unlautere Wettbewerbshandlung darstellen. An welchen Stellen der Webseite konkret BFSG-Pflichten verletzt werden, geht jedoch nicht aus der Abmahnung und auch nicht aus dem der Abmahnung anhängenden Screenshot hervor.  

Was wird gefordert?

Zunächst wird im Rahmen der Abmahnung erklärt, dass grundsätzlich eine Pflicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- sowie Verpflichtungserklärung bestehe. Ferner würden die zu erstattenden Kosten 1.032,44 € betragen.

Weiter wird ausgeführt, dass man zu einem Vergleich bereit wäre. Es wird die Möglichkeit gegeben, die Angelegenheit durch eine Zahlung von 595,00 € vorerst und ohne Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- sowie Verpflichtungserklärung abzuwenden.

Letztlich wird in der Abmahnung noch mit der Dienstleistung des Abmahners geworben. Er wäre „als Experte auf diesem Gebiet auch bereit, […] bei der Installation entsprechend benötigter Tools behilflich zu sein“.

Insgesamt ein eher unübliches Vorgehen bei ernstgemeinten Abmahnungen. Es bleibt der Eindruck, dass hier vorrangig finanzielle Interessen verfolgt werden.

Du wurdest abgemahnt? Das solltest du jetzt tun!

Wenn du eine solche BFSG-Abmahnung erhalten hast, gilt zunächst folgendes: Ruhe bewahren und nicht vorschnell den geforderten Betrag überweisen. Gleichzeitig sollte die Abmahnung jedoch auch nicht ignoriert werden.

Wende dich mit der Abmahnung an einen Rechtsexperten. Dieser prüft, ob die Abmahnung berechtigt ist oder vielleicht sogar ein Rechtsmissbrauch vorliegt. Die Abmahnung kann dann möglicherweise zurückgewiesen werden.

Unser Tipp

Der beste Schutz gegen Abmahnungen ist zunächst, die eigene Webseite rechtskonform auszugestalten. Ist deine Seite bisher noch nicht barrierefrei, solltest du zeitnah nachbessern. Welche Pflichten dich nach dem BFSG treffen, haben wir dir in unserem Rechtstipp erläutert. Eine Barrierefreiheitserklärung kannst du mit Hilfe des Trusted Shops Rechtstexters erstellen.

Solltest du doch einmal abgemahnt werden, stehen dir als Kundin oder Kunde der Trusted Shops Legal Produkte unsere spezialisierten Partner-Anwältinnen und -Anwälte der Kanzlei Föhlisch Rechtsanwälte für die außergerichtliche Verteidigung der Ansprüche zur Seite.

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14.08.25
Leon Ferme

Leon Ferme

Leon Ferme ist als Legal Consultant bei Trusted Shops tätig und setzt sich intensiv mit den für Online-Shops relevanten Rechtsgebieten, wie Medien- und E-Commerce-Recht auseinander.

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