Anbieterkennzeichnung und Impressum - Teil 1 der Serie "Häufige Fehler"

Nach der Prüfung von 18.000 Online-Shops fallen uns bei Trusted Shops häufig typische rechtliche Fehler auf, die in der Vergangenheit bereits Gegenstand von Abmahnungen oder Gerichtsentscheidungen waren. Diese haben wir in dieser Artikelserie zusammen mit Links auf wichtige gesetzliche Bestimmungen für Sie zusammengestellt. Heute Teil 1: Das Impressum bzw. die Anbieterkennzeichnung. Im nächsten Teil geht es dann um die Themen Datenschutz, Datenschutzerklärung und Datensicherheit.

Online-Shopbetreiber sind mit einer Vielzahl schwer überschaubarer rechtlicher Anforderungen konfrontiert. Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen können negative Konsequenzen wie z. B. ein Bußgeld (§ 16 TMG), eine Abmahnung durch einen Konkurrenten, Verbände, Verbraucher- oder Wettbewerbszentralen (§§ 8, 12 Abs. 1 UWG) oder eine Verlängerung des Widerrufsrechtes auf maximal ein Jahr und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB) haben. Durch die gewissenhafte Abarbeitung der nachfolgenden Punkte können unnötige Fehler vermieden und die Rechtssicherheit des Shops deutlich verbessert werden.

Checkliste "Anbieterkennzeichnung"

§ 312d Abs. 1 BGB, Artikel 246a § 1 Abs. 1 EGBGB, § 5 TMG, § 55 RfStV.

  • Handelt der Unternehmer im Auftrag eines anderen, müssen die Anschrift und Identität des Unternehmers in dessen Auftrag er handelt, zusätzlich angegeben werden (§ 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB).
  • Gewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag müssen im Geschäftsverkehr immer mit Vor- und Zunamen auftreten und dürfen nicht unter einem Fantasienamen firmieren. Auch die Bezeichnung „Firma“ oder „Geschäftsführer“ ist irreführend, da Vertragspartner des Kunden die natürliche Person ist (Irreführung über die Unternehmensgröße, §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG).
  • Bei der GbR ist der Name mindestens eines vertretungsberechtigten Gesellschafters aufzuführen.

Im Impressum muss, sofern vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer genannt werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG). Die Steuernummer gehört hingegen nicht ins Impressum.

03.07.14
Till-Florian Schäfer

Till-Florian Schäfer

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