Kleben, melden, recyceln – das sagt das VerpackG
Seit dem 01.01.2019 gilt das Verpackungsgesetz (VerpackG). Schrittweise treten neue Regelungen in Kraft. Wir erklären, was Online-Shops beachten sollten.
Nach der Prüfung von 18.000 Online-Shops fallen uns bei Trusted Shops häufig typische rechtliche Fehler auf, die in der Vergangenheit bereits Gegenstand von Abmahnungen oder Gerichtsentscheidungen waren. Diese haben wir in dieser Artikelserie zusammen mit Links auf wichtige gesetzliche Bestimmungen für Sie zusammengestellt. Heute Teil 1: Das Impressum bzw. die Anbieterkennzeichnung. Im nächsten Teil geht es dann um die Themen Datenschutz, Datenschutzerklärung und Datensicherheit.
Online-Shopbetreiber sind mit einer Vielzahl schwer überschaubarer rechtlicher Anforderungen konfrontiert. Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen können negative Konsequenzen wie z. B. ein Bußgeld (§ 16 TMG), eine Abmahnung durch einen Konkurrenten, Verbände, Verbraucher- oder Wettbewerbszentralen (§§ 8, 12 Abs. 1 UWG) oder eine Verlängerung des Widerrufsrechtes auf maximal ein Jahr und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB) haben. Durch die gewissenhafte Abarbeitung der nachfolgenden Punkte können unnötige Fehler vermieden und die Rechtssicherheit des Shops deutlich verbessert werden.
Checkliste "Anbieterkennzeichnung"
§ 312d Abs. 1 BGB, Artikel 246a § 1 Abs. 1 EGBGB, § 5 TMG, § 55 RfStV.
Im Impressum muss, sofern vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer genannt werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG). Die Steuernummer gehört hingegen nicht ins Impressum.
03.07.14Seit dem 01.01.2019 gilt das Verpackungsgesetz (VerpackG). Schrittweise treten neue Regelungen in Kraft. Wir erklären, was Online-Shops beachten sollten.
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