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Freiwilliges Rückgaberecht rechtssicher gestalten

Freiwilliges Rückgaberecht rechtssicher gestalten

Kundinnen und Kunden möchten beim Online-Einkauf möglichst flexibel bleiben. Ein freiwilliges Rückgaberecht kann ein entscheidender Kaufanreiz sein, insbesondere dann, wenn die gesetzliche Widerrufsfrist als zu kurz empfunden wird. Richtig gestaltet, ist ein solches Rückgaberecht ein starkes Marketinginstrument. Falsch formuliert, kann es jedoch rechtliche Risiken und Abmahnungen nach sich ziehen.

Dieser Beitrag zeigt dir, wie du ein freiwilliges Rückgaberecht rechtssicher einführst und kommunizierst.

Gesetzliches Widerrufsrecht vs. freiwilliges Rückgaberecht

Das gesetzliche Widerrufsrecht ist zwingendes Verbraucherrecht. Es beginnt mit Erhalt der Ware und beträgt 14 Tage. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt und darf weder verkürzt noch „umetikettiert“ werden.

Ein freiwilliges Rückgaberecht ist davon strikt zu trennen. Es beginnt erst nach Ablauf der Widerrufsfrist und ermöglicht dir, eigene Bedingungen festzulegen, z. B. längere Rückgabefristen oder bestimmte Rückgabevoraussetzungen.

⚠️ Wichtig: Das freiwillige Rückgaberecht darf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht ersetzen oder überlagern.

Wie wird ein freiwilliges Rückgaberecht vereinbart?

Ein freiwilliges Rückgaberecht ist eine vertragliche Zusatzleistung. Du kannst es bewerben (z. B. im Shop oder auf Produktseiten), musst es aber immer klar vom Widerrufsrecht abgrenzen.

Beispiel für eine zulässige Werbung: „Freiwilliges Rückgaberecht von 30 Tagen nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist“.

Die verbindlichen Bedingungen gehören in deine AGB. Dort sollte das freiwillige Rückgaberecht als eigener Abschnitt geregelt werden. Es empfiehlt sich, die Werbeaussage zum freiwilligen Rückgaberecht mit einem direkten Link zu den AGB zu versehen.

Außerdem musst du die Bedingungen deinen Kundinnen und Kunden nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per Bestellbestätigung oder Lieferschein) zur Verfügung stellen, in der Praxis geschieht das meist durch die Übersendung der AGB.

Nicht zulässig ist es, das freiwillige Rückgaberecht in die Widerrufsbelehrung einzubauen.

Abgrenzung vom Widerrufsrecht

Eine klare Formulierung ist entscheidend. Empfehlenswert ist zum Beispiel:

„Zusätzlich zu deinem gesetzlichen Widerrufsrecht gewähren wir dir nach Ablauf der Widerrufsfrist ein freiwilliges Rückgaberecht. Während der gesetzlichen Widerrufsfrist gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen.“

So wird unmissverständlich klargestellt, dass beide Rechte getrennt voneinander bestehen.

Welche Inhalte musst du regeln?

Da das Rückgaberecht freiwillig ist, kannst du die Spielregeln weitgehend selbst bestimmen, solange sie transparent sind. Typische Regelungspunkte sind:

1. Welche Waren sind umfasst?

Soll das Rückgaberecht für alle Artikel gelten oder nur für bestimmte?
Du kannst z. B. ausschließen:

    • Hygieneartikel
    • personalisierte Produkte
    • Gutscheine oder digitale Inhalte
    • Waren, die vom Widerrufsrecht ohnehin ausgeschlossen sind

2. Zustand der Ware

Darf die Ware:

    • ausgepackt sein?
    • benutzt sein?
    • ohne Originalverpackung zurückgegeben werden?

3. Ablauf der Rückgabe

    • Muss die Rückgabe angekündigt werden?
    • Gibt es ein Formular oder ein Online-Portal?
    • Wer trägt die Rücksendekosten?

4. Erstattung

    • Geld zurück oder Gutschein?
    • Über welchen Zahlungsweg?
    • In welchem Zeitraum?

5. Dauer des Rückgaberechts

Du musst klar festlegen:

    • ab wann es beginnt (z. B. nach Ablauf der Widerrufsfrist)
    • wie lange es gilt (z. B. 30 oder 60 Tage)

Beispiel:

„Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist kannst du die Ware innerhalb von weiteren 30 Tagen im Rahmen unseres freiwilligen Rückgaberechts an uns zurücksenden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung.“

Typische Fehler und warum sie riskant sind

Vermischung der Fristen

Beispiel:

„Unbeschadet des gesetzlichen Widerrufsrechts gewähren wir ein vierwöchiges Rückgaberecht.“

Hier bleibt offen, ob die vier Wochen zusätzlich zu den 14 Tagen gelten oder gleichzeitig laufen. Das kann als irreführend angesehen werden.

„Erweitertes Widerrufsrecht“

Diese Bezeichnung ist problematisch, weil sie suggeriert, dass die gesetzlichen Widerrufsregeln gelten, was deine Gestaltungsfreiheit beim freiwilligen Rückgaberecht einschränken kann.

Uneinheitliche Begriffe

Wenn du mal von „Rückgaberecht“, mal von „Umtauschrecht“ und mal von „verlängertem Widerruf“ sprichst, kann das rechtlich angreifbar sein. Nutze einen klar definierten Begriff durchgängig.

Fazit

Ein freiwilliges Rückgaberecht ist ein wirkungsvolles Vertriebsinstrument, wenn du es sauber vom gesetzlichen Widerrufsrecht trennst und transparent regelst. Mit klaren Fristen, eindeutigen Bedingungen und einer sauberen AGB-Einbindung bietest du deiner Kundschaft mehr Sicherheit, ohne rechtliche Risiken einzugehen.

10.02.26
Scarlett Lüning

Scarlett Lüning

Scarlett Lüning ist Rechtsanwältin der Kanzlei FÖHLISCH und als Legal Consultant bei Trusted Shops tätig.

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