Freiwilliges Rückgaberecht rechtssicher gestalten
Das freiwillige Rückgaberecht ist ein starkes Marketinginstrument – doch setzt du es rechtlich auf wackelige Füße, kann es deinem Online-Shop schaden.
Kundinnen und Kunden möchten beim Online-Einkauf möglichst flexibel bleiben. Ein freiwilliges Rückgaberecht kann ein entscheidender Kaufanreiz sein, insbesondere dann, wenn die gesetzliche Widerrufsfrist als zu kurz empfunden wird. Richtig gestaltet, ist ein solches Rückgaberecht ein starkes Marketinginstrument. Falsch formuliert, kann es jedoch rechtliche Risiken und Abmahnungen nach sich ziehen.
Dieser Beitrag zeigt dir, wie du ein freiwilliges Rückgaberecht rechtssicher einführst und kommunizierst.
Das gesetzliche Widerrufsrecht ist zwingendes Verbraucherrecht. Es beginnt mit Erhalt der Ware und beträgt 14 Tage. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt und darf weder verkürzt noch „umetikettiert“ werden.
Ein freiwilliges Rückgaberecht ist davon strikt zu trennen. Es beginnt erst nach Ablauf der Widerrufsfrist und ermöglicht dir, eigene Bedingungen festzulegen, z. B. längere Rückgabefristen oder bestimmte Rückgabevoraussetzungen.
Ein freiwilliges Rückgaberecht ist eine vertragliche Zusatzleistung. Du kannst es bewerben (z. B. im Shop oder auf Produktseiten), musst es aber immer klar vom Widerrufsrecht abgrenzen.
Beispiel für eine zulässige Werbung: „Freiwilliges Rückgaberecht von 30 Tagen nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist“.
Die verbindlichen Bedingungen gehören in deine AGB. Dort sollte das freiwillige Rückgaberecht als eigener Abschnitt geregelt werden. Es empfiehlt sich, die Werbeaussage zum freiwilligen Rückgaberecht mit einem direkten Link zu den AGB zu versehen.
Außerdem musst du die Bedingungen deinen Kundinnen und Kunden nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per Bestellbestätigung oder Lieferschein) zur Verfügung stellen, in der Praxis geschieht das meist durch die Übersendung der AGB.
Nicht zulässig ist es, das freiwillige Rückgaberecht in die Widerrufsbelehrung einzubauen.
Eine klare Formulierung ist entscheidend. Empfehlenswert ist zum Beispiel:
„Zusätzlich zu deinem gesetzlichen Widerrufsrecht gewähren wir dir nach Ablauf der Widerrufsfrist ein freiwilliges Rückgaberecht. Während der gesetzlichen Widerrufsfrist gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen.“
So wird unmissverständlich klargestellt, dass beide Rechte getrennt voneinander bestehen.
Da das Rückgaberecht freiwillig ist, kannst du die Spielregeln weitgehend selbst bestimmen, solange sie transparent sind. Typische Regelungspunkte sind:
1. Welche Waren sind umfasst?
Soll das Rückgaberecht für alle Artikel gelten oder nur für bestimmte?
Du kannst z. B. ausschließen:
2. Zustand der Ware
Darf die Ware:
3. Ablauf der Rückgabe
4. Erstattung
5. Dauer des Rückgaberechts
Du musst klar festlegen:
Beispiel:
„Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist kannst du die Ware innerhalb von weiteren 30 Tagen im Rahmen unseres freiwilligen Rückgaberechts an uns zurücksenden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung.“
❌ Vermischung der Fristen
Beispiel:
„Unbeschadet des gesetzlichen Widerrufsrechts gewähren wir ein vierwöchiges Rückgaberecht.“
Hier bleibt offen, ob die vier Wochen zusätzlich zu den 14 Tagen gelten oder gleichzeitig laufen. Das kann als irreführend angesehen werden.
❌ „Erweitertes Widerrufsrecht“
Diese Bezeichnung ist problematisch, weil sie suggeriert, dass die gesetzlichen Widerrufsregeln gelten, was deine Gestaltungsfreiheit beim freiwilligen Rückgaberecht einschränken kann.
❌ Uneinheitliche Begriffe
Wenn du mal von „Rückgaberecht“, mal von „Umtauschrecht“ und mal von „verlängertem Widerruf“ sprichst, kann das rechtlich angreifbar sein. Nutze einen klar definierten Begriff durchgängig.
Ein freiwilliges Rückgaberecht ist ein wirkungsvolles Vertriebsinstrument, wenn du es sauber vom gesetzlichen Widerrufsrecht trennst und transparent regelst. Mit klaren Fristen, eindeutigen Bedingungen und einer sauberen AGB-Einbindung bietest du deiner Kundschaft mehr Sicherheit, ohne rechtliche Risiken einzugehen.
Das freiwillige Rückgaberecht ist ein starkes Marketinginstrument – doch setzt du es rechtlich auf wackelige Füße, kann es deinem Online-Shop schaden.
In diesem Rechtstipp erfährst du, unter welchen Voraussetzungen Newsletter per E-Mail versendet werden dürfen und was sich durch das EuGH-Urteil ändert.