Gesetzesänderung Belgien: zwei Lieferoptionen erforderlich
In Belgien gilt seit diesem Jahr ein Gesetz, das alle Online-Shops verpflichtet, ab dem 21. September 2024 mindestens zwei Lieferoptionen anzubieten.
Am 21. März 2024 wurde im belgischen Staatsanzeiger eine Gesetzesänderung veröffentlicht, die alle Online-Shops verpflichtet, ab dem 21. September 2024 mindestens zwei Lieferoptionen anzubieten. Diese Änderung, die in Artikel VI.45/2 des Wirtschaftsgesetzbuches verankert ist, zielt darauf ab, den Verbraucher*innnen mehr Auswahl und Flexibilität im Hinblick auf ihre Lieferung zu bieten.
Dabei können Online-Shops die Liefermethoden frei wählen, z. B. Hauszustellung, Packstationen, Expresszustellung oder standortbezogene Zustellung. Unternehmen, die nur die Abholung in der Filiale anbieten oder seit weniger als drei Jahren aktiv sind, sind derzeit noch ausgenommen.
Die neuen Rechtsvorschriften tragen der wachsenden Nachfrage nach Flexibilität im E-Commerce Rechnung, da Verbraucher*innen mehr praktikable Möglichkeiten bei der Zustellung ihrer Bestellungen erwarten. Ein weiterer positiver Effekt der neuen Vorschriften ist, dass die Nachhaltigkeit in der Logistik unterstützt wird, indem effizientere Lieferwege gefördert werden, die den CO2-Ausstoß reduzieren, wie z. B. die Nutzung von Packstationen.
Viele Online-Shops bieten bereits mehrere Lieferoptionen an, z. B. die Lieferung nach Hause oder die Abholung im Laden, so dass sich für sie kaum etwas ändern dürfte. Unternehmen, die nur eine Lieferoption anbieten, müssen jedoch ihre Logistik anpassen, um dem neuen Gesetz zu entsprechen, was je nach gewählter Option zusätzliche Kosten verursachen kann.
Online-Shops können mehrere Lieferoptionen anbieten, darunter:
Betroffene Online-Shops sollten zunächst ihre aktuellen Lieferoptionen bewerten und mit Logistikpartnern zusammenarbeiten, die mehrere Lieferoptionen anbieten. Die Webseiten der Online-Shops sollten dabei so optimiert werden, dass sie die neuen Lieferoptionen den Kundinnen und Kunden klar vermitteln und auf benutzerfreundliche Weise anbieten. Wichtig ist auch, die finanziellen Auswirkungen zu bewerten und festzustellen, ob zusätzliche Kosten an Verbraucher*innen weitergegeben werden können.
Neugründungen, die seit weniger als drei Jahren tätig sind, sind derzeit von dieser Anforderung ausgenommen. Dies soll den jungen Unternehmen ermöglichen, ihre Logistik aufzubauen, ohne sofort durch zusätzliche Verpflichtungen belastet zu werden. Für neue Online-Shops ist es jedoch ratsam, frühzeitig mehrere Lieferoptionen anzubieten, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Die Aufnahme von Artikel VI.45/2 in das Wirtschaftsgesetzbuch bedeutet, dass belgische Online-Shops seit September 2024 mindestens zwei Lieferoptionen anbieten müssen. Dieses Gesetz soll das Kundenerlebnis verbessern und nachhaltige Logistikpraktiken fördern.
Auch wenn es für einige Online-Shops zunächst einen Mehraufwand bedeutet, so bietet es langfristig die Möglichkeit, Kundinnen und Kunden besser zu bedienen und einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Online-Shops, die sich im Voraus darauf vorbereiten, können sich durch ein breiteres Angebot an Lieferoptionen und eine höhere Kundenzufriedenheit abheben.
16.12.24In Belgien gilt seit diesem Jahr ein Gesetz, das alle Online-Shops verpflichtet, ab dem 21. September 2024 mindestens zwei Lieferoptionen anzubieten.
Seit November 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Wir erklären, was das für den Online-Handel bedeutet.