Können Valentinstag-Geschenke widerrufen werden?

Inhaltsverzeichnis:
1. Sind Blumen vom Widerrufsrecht ausgeschlossen?
2. Besteht ein Widerrufsrecht für Pralinen?
3. Kann Schmuck immer zurückgeschickt werden?
4. Was wenn die Verpackung beschädigt wird?
5. Welche Rolle spielt die Widerrufsbelehrung?
6. Unser Tipp

Der Tag der Liebe – viele Paare haben hohe Erwartungen am Valentinstag. Blumen, Pralinen und Schmuck gehören zu den beliebtesten Geschenken für Mann und Frau. Werden die Erwartungen – wie so häufig – enttäuscht, stellt sich für Online-Händlerinnen und -Händler eine wichtige Frage: Muss ich die Retoure akzeptieren?

Verbraucherinnen und Verbraucher haben grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht und können ohne Angabe von Gründen die Waren zurücksenden. Von diesem Grundsatz bestehen aber auch Ausnahmen und einige davon können die beliebtesten Geschenke für den Valentinstag betreffen.

Sind Blumen vom Widerrufsrecht ausgeschlossen?

Eine generelle Ausnahme vom Widerrufsrecht für Pflanzen besteht nicht. In Betracht kommt aber eine Ausnahme nach § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB. Die Regelung schließt schnell verderbliche Waren vom Widerrufsrecht aus.

Das sind solche Waren, die nach der Auslieferung und innerhalb der regulären Widerrufsfrist von 14 Tagen aufgrund eines unumkehrbaren natürlichen Vorgangs so verschlechtern, dass ein bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht mehr möglich ist. Die schnelle Verderblichkeit muss objektiv und im Voraus festgestellt werden können.

Blumen haben aber eine unterschiedliche Lebensdauer:

  • Schnittblumen sind nach ein paar Tagen in der Vase verdorben. Auf ein Widerrufsrecht kann sich die Kundschaft hier nicht berufen.
  • Anders hingegen bei lebenden Bäumen, die besonders langlebiges und damit kein schnell verderbliches Produkt sind, so das OLG Celle (Beschl. v. 04.12.2012, 2 U 154/12).
  • Mit der gleichen Argumentation müsste man auch die schnelle Verderblichkeit von Topfpflanzen verneinen, da sie grundsätzlich eine längere Lebensdauer haben. Ausnahmen für spezielle Pflanzenarten können natürlich nicht ausgeschlossen werden.

Keine Rolle spielt es jedenfalls, ob eine potentiell langlebige Pflanze nach Auslieferung sachgerecht gepflegt worden ist. Auch wenn die Kundschaft keinen grünen Daumen hat, führt dies nicht zum Ausschluss des Widerrufsrechts. Denn eine unsachgemäße Behandlung ist praktisch bei jeder Sache möglich. Unter Umstände steht dem Händler in einem solchen Fall jedoch einen Wertersatzanspruch zu.


Besteht ein Widerrufsrecht für Pralinen?

Auch bei Pralinen kann die Ausnahme zu schnell verderblichen Waren einschlägig sein. Vorverpackte Pralinen haben in der Regel aber eine längere Haltbarkeit und fallen daher grundsätzlich nicht unter die Ausnahme.

Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind aber auch Waren, deren Verfallsdatum zu überschreiten droht. Hier gelten objektive Maßstäbe.

Ähnlich wie bei den Blumen erlischt das Widerrufsrecht auch dann nicht, wenn die Pralinen im Einzelfall nicht ordnungsgemäß gelagert werden, sondern z.B. über mehrere Stunden vor den Feuerkamin gestellt worden sind und dadurch verderben.


Kann Schmuck immer zurückgeschickt werden?

Anders als Blumen und Pralinen ist Schmuck gerade für die Ewigkeit gedacht und überlebt so manche Beziehung. Das bedeutet aber nicht, dass ein Widerrufsrecht bei Schmuck stets besteht.

Anders als man in der Widerrufsbelehrung vieler Online-Shops liest, lässt sich Schmuck nicht pauschal vom Widerrufsrecht herausnehmen. Zwar schließt das Gesetz in § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB Waren vom Widerrufsrecht aus, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt. Dazu zählen grundsätzlich auch Edelmetalle und Edelsteine, die auch in Schmuck verarbeitet werden können.

Anders als bei Edelmetallen, die auf dem Finanzmarkt gehandelt werden, ändert sich der Preis von Gold- und Silberschmuck im E-Commerce jedoch nicht jeden Tag. Zur Preisbildung gehören nämlich nicht nur die reinen Materialkosten, sondern auch die Kosten für die Gestaltung und Verarbeitung des jeweiligen Schmuckstücks.

Bei maßgefertigtem Schmuck können Sie sich aber in bestimmten Fällen auf die Ausnahme in § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB berufen. Danach besteht kein Widerrufsrecht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch die Verbraucherin oder den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Die Ausnahme greift aber nur dann ein, wenn der Personalisierungsgrad so hoch ist, dass das Schmuckstück im Fall des Widerrufs gar nicht mehr oder nur zu einem unzumutbar niedrigen Preis wieder verkauft werden kann. Dies ist jedenfalls gegeben, wenn das Schmuckstück:

  • mit einer persönlichen Gravur versehen ist oder
  • speziell für den konkreten Auftrag und im Austausch mit der Kundin bzw. des Kunden entworfen und angefertigt wird.

Schwieriger zu beurteilen sind hingegen die Fälle, in denen die Kundin bzw. der Kunde das jeweilige Schmuckstück über einen Konfigurator anhand vorgegebener Merkmale (z.B. Material, Profil, Maße, Steinbesatz etc.) selbst zusammenstellen kann. Ab wann die Personalisierung für den Ausschluss des Widerrufsrechts ausreichend ist, kann nur für den Einzelfall entschieden werden. Spezielle Rechtsprechung hierzu gibt es nicht. Wie die Gerichte aber zu anderen Produkten entschieden haben, können sie in unserm Beitrag Kundenspezifikationen – Widerrufsrecht ja oder nein? nachlesen.

 

Was wenn die Verpackung beschädigt wird?

Dass die Entfernung der Geschenkverpackung keinerlei Auswirkungen auf das Widerrufsrecht haben kann, liegt auf der Hand und wurde von der Rechtsprechung bereits bestätigt (LG Potsdam, Urt. v. 27.10.2010, 13 S 33/10).

Anders ist es jedoch, wenn z. B. bei Pralinen eine Schutzfolie entfernt wird, die gerade eine Frischhaltefunktion hat. Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind nach § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nämlich versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Angebrochene Lebensmittel sind in solchen Fällen jedenfalls vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, unabhängig von der Haltbarkeit, etwaiger Konsumierung oder Verschlechterung. Ein Gesundheitsrisiko kann nie vollständig ausgeschlossen werden.

In der Praxis wäre es allerdings schwierig zu beurteilen, wann eine Versiegelung im Sinne des Gesetzes vorliegt. Dies ist je nach Verpackungsart im Einzelfall zu prüfen.

 

Welche Rolle spielt die Widerrufsbelehrung?

Liegt im konkreten Fall eine Ausnahme vom Widerrufsrecht vor, so müssen Sie nach Art. 246a § 1 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB darüber informieren, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht. Fehlt diese Information, so hat dies aber nicht zur Folge, dass ein Widerrufsrecht entsteht. Dies hat der BGH ausdrücklich entschieden (Urt. v. 13.07.2022 – VIII 317/21), gleichzeitig aber betont, dass in diesem Fall ein Schadensersatzanspruch denkbar ist.


Unser Tipp

In vielen Fällen wird es Ihrer Kundschaft möglich sein, auch Geschenke zum Valentinstag zu widerrufen. Schutz gewährt Ihnen Ihr Recht, Wertersatz zu verlangen. Eine Entschädigung für die Zustandsverschlechterung der Ware können Sie aber nur verlangen, wenn Sie die Verbraucherin oder den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht unterrichtet haben.
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Über die Autorin

autor_tanya_stariradeffTanya Stariradeff ist Rechtsanwältin und Legal Consultant bei Trusted Shops. Sie studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bonn mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Wettbewerb. Nach der ersten juristischen Prüfung vor dem OLG Köln folgten Stationen bei CMS Hasche Sigle und eBay und das zweite Staatsexamen. Tanya veröffentlicht in verschiedenen juristischen Zeitschriften zu rechtlichen Problemen des Onlinehandels. Seit Mai 2008 ist sie Mitarbeiterin der Rechtsabteilung der Trusted Shops.

 

08.02.23

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