Das BFSG kommt – das solltest du jetzt wissen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt zum 28.06.2025 in Kraft. In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was Online-Händler*innen wissen sollten.
Eine zentrale Verpflichtung, die sich aus der DSGVO ergibt, ist die Führung von einem Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten – kurz (VVT). Dieses Verzeichnis ist nicht nur ein formales Muss, sondern ein wichtiges Instrument, um Datenschutzkonformität in Ihrem Unternehmen sicherzustellen. Insbesondere für Online-Shop-Betreiber*innen, die regelmäßig Kundendaten verarbeiten, ist ein gut geführtes Verarbeitungsverzeichnis unerlässlich.
Die DSGVO sieht vor, dass alle Verantwortlichen, die personenbezogene Daten verarbeiten, ein Verarbeitungsverzeichnis führen müssen. Verantwortliche*r ist in diesem Kontext die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Dies trifft praktisch auf alle Online-Shop-Betreiber*innen zu, da zur Abwicklung von Bestellungen, zur Kundenkommunikation und für Marketingzwecke regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Es gibt jedoch eine Ausnahme für Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Diese sind nur dann zur Führung eines Verzeichnisses verpflichtet, wenn:
Da in einem Online-Shop die Verarbeitung personenbezogener Daten regelmäßig und in großem Umfang erfolgt, greift diese Ausnahme in der Regel nicht. Selbst kleine und mittlere Online-Shops sollten daher unbedingt ein Verarbeitungsverzeichnis führen.
Ein Verarbeitungsverzeichnis muss detaillierte Informationen über alle Verarbeitungstätigkeiten enthalten, die in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden. Diese Informationen müssen präzise und vollständig dokumentiert werden, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden. Die DSGVO gibt in Art. 30 Abs. 1 vor, welche Angaben ein Verarbeitungsverzeichnis mindestens enthalten muss:
Ein Verarbeitungsverzeichnis ist mehr als nur eine Pflichtaufgabe. Es ist ein zentraler Bestandteil der DSGVO-Compliance und erfüllt mehrere wichtige Funktionen:
Das Verarbeitungsverzeichnis ist ein zentrales Element der DSGVO-Compliance und dient nicht nur dazu, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, sondern auch als internes Kontrollinstrument und als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden. Ihr aktuelles Verarbeitungsverzeichnis müssen Sie den Aufsichtsbehörden auf Nachfrage jederzeit zur Verfügung stellen können.
Nur wer die eigenen Verarbeitungsprozesse genau im Blick hat, kann Datenschutzprobleme erkennen und letztendlich minimieren. Legen Sie ein transparentes und übersichtliches Verzeichnis an. Unsere Muster und vordefinierten Verfahren aus dem DSGVO-Manager helfen Ihnen dabei. Durch eine saubere Archivierung der Verarbeitungstätigkeiten schaffen Sie die notwendige Transparenz und Nachvollziehbarkeit gemäß den geltenden
30.08.24Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt zum 28.06.2025 in Kraft. In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was Online-Händler*innen wissen sollten.
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