Rabatte & Sale – 5 Fehler bei der Preiswerbung
In diesem Rechtstipp der Woche stellen wir die fünf häufigsten Fehler vor, die bei einer Rabattwerbung unbedingt vermieden werden sollten.
Am 13. Juni 2014 trat das neue Verbraucherrecht in Kraft. Diese Änderung hatte große Auswirkungen auf alle Online-Händler. Damit Sie überprüfen können, ob Sie alles umgesetzt haben, haben wir kurze Video-Seminare erstellt, in denen wir die Änderung en Detail auffühen. Im zweiten Teil stellen wir die seit 13. Juni geltenden Informationsplichten näher vor.
Dr. Carsten Föhlisch und Martin Rätze, beide Rechtsexperten bei Trusted Shops erklären in diesem Video-Seminar das neue Recht nach der Verbraucherrechterichtlinie.
Im zweiten Teil stellen wir Ihnen die neuen Informationspflichten für Online-Händler vor, die durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ins deutsche Recht eingefügt worden sind.
Dazu gehören Angaben
Zur Angabe der Telefonnummer im Impressum hat das OLG Frankfurt entschieden, dass keine kostenpflichtige Mehrwertnummer angegeben werden darf, sofern nicht zusätzlich zur E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein weiterer dritter Weg, wie z.B. ein Kontaktformular, als Möglichkeit der unmittelbaren und effizienten Kontaktaufnahme zur Verfügung gestellt wird.
Lesen Sie mehr zu der Entscheidung im Shopbetreiber-Blog:
OLG Frankfurt: Mehrwertnummer im Impressum ist unzulässig
Verkaufen Sie elektronische Dienstleistungen wie eBooks oder andere Downloads? Dann müssen Sie ab dem 1. Januar 2015 die Neuregelungen bei der Umsatzsteuer beachten:
Ab dem 1. Januar gilt nämlich, dass die Umsatzsteuer in dem Land zu dem Steuersatz abzuführen ist, aus dem der Verbraucher kommt. Eine Möglichkeit der Vereinfachung bietet aber sog. Mini-One-Stop-Shop Verfahren. Sprechen Sie am besten Ihren Steuerberater an, falls nicht schon geschehen.
20.12.14In diesem Rechtstipp der Woche stellen wir die fünf häufigsten Fehler vor, die bei einer Rabattwerbung unbedingt vermieden werden sollten.
Online-Händler*innen kennen es: Eine Reklamation trudelt ein – und plötzlich stellt sich die Frage: Muss ich reparieren oder ein neues Produkt liefern?