5 Tipps für einen erfolgreichen Instagram-Post
Mit Instagram können Online-Shops Ihre Reichweite und Markenbekanntheit steigern. Wir verraten Ihnen 5 Tipps für einen erfolgreichen Post.
Tick, Tack. Es sind nur noch wenige Tage, bis das neue Verpackungsgesetz in Kraft tritt. Für Online-Shops sowie Hersteller und Vertreiber von Verkaufs- oder Versandverpackungen (Papier, Plastik, Kartonage) bedeutet dies neue Verpflichtungen,...
... um weiterhin rechtskonform handeln zu dürfen und sofortige Vertriebsverbote wie auch Bußgelder bis zu 200.000 Euro zu vermeiden.
Denn wer auf dem deutschen Markt Verpackungen in Umlauf bringt, muss auch dafür sorgen, dass sie ordnungsgemäß verwertet werden.
Hierzu müssen sich alle Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen einem sogenannten dualen System anschließen, das die Rücknahme und Verwertung Ihrer Verpackungen übernimmt.
Zudem ist es verpflichtend, sich bei der neu geschaffenen „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) zu registrieren und dort ebenfalls zu melden, welche und wie viele Verpackungen Sie bei dem dualen System lizenziert haben.
Diese Meldung wird anschließend online für jeden sichtbar gelistet und mit Ihren Angaben bei dem dualen System verglichen, um einerseits mehr Transparenz zu schaffen und andererseits Trittbrettfahrer zu eliminieren. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, drohen Abmahnwellen, Vertriebsverbote und Bußgelder.
Umso wichtiger ist es, einen verlässlichen Partner zu haben, der Sie hierbei unterstützt.
Unser Partner Landbell bietet Ihnen günstige Pauschallösungen für kleine Verpackungsmengen und berät Sie auch gerne telefonisch zu allen Fragen rund um Ihre Lizenzierung. Denn VerpackG gilt ausnahmslos für große ebenso wie für kleine Online-Shops bereits ab der ersten versendeten Einheit.
Das VERPACKG – Die wichtigsten Fragen kurz geklärt!
VerpackG ist verpflichtend für alle Händler, die Verkaufsverpackungen wie Plastik, Papier oder Kartonage in Verkehr bringen, die beim privaten Endverbraucher anfallen und von ihm entsorgt werden müssen. Hierzu zählen sämtliche Produkt- und Versandverpackungen sowie Serviceverpackungen bereits ab der ersten Einheit.
Definitiv! VerpackG betrifft ausnahmslos jeden, der Verpackungen in Verkehr bringt, die beim Endverbraucher anfallen.
Ja. Die Registrierung und die Datenmeldung bei der ZSVR sind Ihre höchstpersönliche Pflicht und darf nicht an Dritte abgegeben werden. Bei der Rücknahme Ihrer Verpackungsmengen (Beteiligung an einem Dualen System) kann Ihnen Landbell weiterhelfen.
Weitere Informationen auf verpackungsgesetz-info.de oder in unserem kostenlosen Whitepaper zum Thema.
20.12.18Mit Instagram können Online-Shops Ihre Reichweite und Markenbekanntheit steigern. Wir verraten Ihnen 5 Tipps für einen erfolgreichen Post.
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