Neue Käuferschutz-Erinnerung erleichtert Händlerinnen und Händlern die Garantieabwicklung

Der Käuferschutz ist für Online-Händlerinnen und -Händler sehr bequem: Bei einem reibungslosen Bestellablauf besteht kein Handlungsbedarf. Damit das so bleibt, haben wir die E-Mail, die Verbraucherinnen und Verbraucher an den Käuferschutz erinnert, überarbeitet.

Der Trusted Shops Käuferschutz versichert die Bestellungen Ihrer Kundschaft gegen Nicht-Lieferung und Nicht-Erstattung im Fall eines Widerrufs. Kurz vor Ablauf der Versicherung erhalten Kundinnen und Kunden eine E-Mail, in der sie ein mögliches Problem melden können. Erst wenn eine Meldung erfolgt, ist eine Reaktion von Händlerseite notwendig.

Großteil der Absicherungen endet automatisch

Der übergroße Teil der Absicherungen läuft automatisch aus, da die Bestellung bestens funktioniert hat, aus diesem Grund haben Sie unter Umständen noch nie etwas vom Käuferschutz bemerkt. Kommt es jedoch zu einer Meldung, heißt das nicht zwingend, dass etwas schief gegangen ist, gelegentlich handelt es sich um ein Missverständnis auf Seiten der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wir haben die Erinnerungs-E-Mail mit dem Ziel überarbeitet, noch verständlicher zu erklären, dass Menschen nur dann auf die Nachricht reagieren müssen, wenn es ein Problem mit der Bestellung gibt. Das spart sowohl Verbraucher*innen als auch Online-Händler*innen Zeit.

Feedback belegt bessere Verständlichkeit

Wir haben umfangreiches Feedback von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Shopbetreiberinnen und -betreibern gesammelt mit dem Ergebnis, dass die neue Version deutlich verständlicher ist. Das deutet darauf hin, dass künftig weniger unbegründete Meldungen im Rahmen des Käuferschutzes erfolgen werden. Deshalb werden wir die hier präsentierte E-Mail in Kürze veröffentlichen.

 

Käuferschutz-Basic-Erinnerung

Das sind die Vorteile der neuen Käuferschutz-Erinnerung:

  • Klare Kommunikation: Der Text verdeutlicht, dass eine Handlung seitens der Verbraucherin oder des Verbrauchers nur dann notwendig ist, wenn es ein Problem mit der Bestellung gibt.

  • Ein Call-to-Action: Es gibt lediglich einen Call-to-Action in der E-Mail, nämlich den Link, um eine Schwierigkeit zu kommunizieren. Das unterstreicht den Zweck der Benachrichtigung.

  • Priorisierte Informationen: Die wichtigsten Informationen erscheinen am Anfang, sodass Empfängerinnen und Empfänger augenblicklich erfassen können, ob ein Handlungsbedarf besteht oder nicht.

Wenn trotz professioneller Bestellabwicklung und zielgenauer Kommunikation doch mal ein Käuferschutz-Fall bei Ihnen eingeht, erfahren Sie in diesem Beitrag alles zur Bearbeitung.

 

Sie haben Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie uns gerne.

31.05.21

Johannes Lemm

Johannes Lemm ist Content Manager im B2B-Marketing von Trusted Shops. Seine Begeisterung gilt spannenden Texten über die Welt des Online-Handels.

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