Das Verpackungsgesetz. Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet

Heute schon Pflicht, ab 2019 ein Gesetz: Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) wird in Kraft treten und löst die heute geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Dies beinhaltet auch für Online-Händler bedeutende, neue Verpflichtungen – selbst wenn diese nur kleine Verpackungsmengen in Verkehr bringen.

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Denn in Deutschland gilt schon heute das Prinzip der Produktverantwortung. Das bedeutet:

Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss auch dafür sorgen, dass sie ordnungsgemäß verwertet werden.

Deshalb müssen sich alle Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen einem sogenannten dualen System, beispielsweise Landbell anschließen. Das übernimmt die Rücknahme und Verwertung der Verpackungen. Diese Pflicht gilt für den großen Elektronikmarkt ebenso wie für den kleinen Online-Shop.

So wird gewährleistet, dass möglichst viele Verpackungen umweltgerecht entsorgt und wiederverwendet werden können.

Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft und löst die heute geltende Verpackungsverordnung ab.

Auf Hersteller und Vertreiber von Verpackungen kommen hiermit neue Pflichten zu. Sie müssen sich zukünftig bei der neu geschaffenen Zentralen Stelle registrieren. Ohne eine solche Registrierung dürfen sie keine Verpackungen in den Verkehr bringen.

Außerdem müssen sie der Zentralen Stelle unverzüglich mitteilen, welche und wie viele Verpackungen sie über ein duales System beteiligen.

Wer seinen Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz nicht ordnungsgemäß nachkommt, muss mit Bußgeldern bis zu 200.000 Euro rechnen.

Gerade als kleiner Online-Shop kann es einem schnell passieren, dass man bei den ganzen Vorschriften den Überblick verliert. Um so wichtiger ist es, einen verlässlichen Partner zu haben, der einen hierbei unterstützt.

Das VERPACKG – Die wichtigsten Fragen kurz geklärt!

1. Ich verkaufe nur über Amazon, eBay & Co. Bin ich trotzdem betroffen?

Definitiv! VerpackG betrifft ausnahmslos jeden, der Verpackungen in Verkehr bringt, die beim Endverbraucher anfallen.

2. Wo muss ich mich registrieren?
Als Online-Händler müssen Sie sich künftig bei der neu geschaffenen „Zentralen Stelle“ registrieren und werden dann online für jeden sichtbar gelistet. Erst dann dürfen Sie Verpackungen in Umlauf bringen.

3. Was hat es mit dem dualem System auf sich?
Sie sind schon heute verpflichtet, ein Duales System wie Landbell für die Rücknahme ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen zu beauftragen. Das Duale System bildet die organisatorische Schnittstelle zwischen Hersteller und Vertreiber und den öffentlichen sowie privaten Entsorgungsunternehmen.

4. Wo muss ich meine Daten melden?
Alle Angaben, die Sie im Rahmen Ihrer Mengenmeldung an ein Duales System übermittelt haben, müssen Sie künftig ebenso an die Zentrale Stelle melden. Auch die Dualen Systeme leiten die gemeldeten Verpackungsmengen zum Abgleich an die Zentrale Stelle weiter.

5. Muss ich das alles selbst erledigen?
Ja. Die Registrierung und die Datenmeldung bei der Zentralen Stelle sind Ihre höchstpersönliche Pflicht und darf nicht an Dritte abgegeben werden. Bei der Rücknahme Ihrer Verpackungsmengen (Beteiligung an einem Dualen System) kann Ihnen Landbell weiter helfen.

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03.09.18

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