Endlich Klarheit in Sachen Verpackungsgesetz – So sieht Ihr Lizenzjahr aus

Wo nehme ich unterjährige Datenmeldungen vor? Wann erfolgt die Abschlussmeldung für das Vorjahr? Wer bekommt wann die Mengenprognose fürs nächste Jahr? Damit Sie künftig einen besseren Überblick erhalten, fassen wir Ihnen im Folgenden Ihr Lizenzjahr zusammen!

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Viele Shopbetreiber*innen stellen sich wegen des Verpackungsgesetzes viele Fragen seit Anfang des letzten Jahres.

Schließlich ist es kein Wunder, dass bei all den neuen Begrifflichkeiten und verschiedenen Fristen schnell ein Durcheinander entstehen kann.

Artikel zum Thema: 

Update vom 08.01.2021:

Um die Einhaltung aller Fristen aus dem Verpackungsgesetz zu erleichtern, haben wir dem Beitrag die folgende Übersichtsgrafik beigefügt. 

Keine Sorge – nicht alle Aufgaben sind verpflichtend: Lediglich die mittels der gelben Pfeile markierten Fristen müssen bis zur angegebenen Deadline vorgenommen werden. 

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*Die Option zur Mengenanpassung und die damit verbundenen Konditionen beziehen sich konkret auf den Anbieter Lizenzero. 

Bonus-Tipp: Tragen Sie sich die jeweiligen Fristen + Pflichten in Ihren Kalender ein – so verpassen Sie keine Deadline und werden automatisch an deren Erfüllung erinnert!

Sie lizenzieren Ihre Verpackungen noch nicht? Achtung! Die Zentrale Stelle Verpackungsregister, das Kontrollorgan des Verpackungsgesetzes, hat in im vergangenen Jahr bereits mehrere Verstoßfälle veröffentlicht – den betroffenen Unternehmen drohen nun hohe Sanktionen. 

1. Einmalige Aufgaben (verpflichtend)

Abschluss eines Systembeteiligungsvertrags: 

Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringen, müssen sich durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit einem dualen System und durch die Zahlung eines Lizenzentgeltes am Entsorgungs- und Verwertungsprozess ihrer Verpackungen beteiligen.

Bevor das Lizenzjahr also überhaupt starten kann, ist die Grundbedingung das Existieren eines gültigen Lizenzierungsvertrags (synonym „Systembeteiligungsvertrag“), der beispielsweise bei einem dualen System wie Interseroh über den Online-Shop Lizenzero abgeschlossen wurde. 

Dieser Vertragsabschluss muss erfolgen, bevor die erste Verpackung in Umlauf gebracht wird, denn unlizenzierte Verpackungen dürfen nicht in Verkehr gebracht werden – somit also spätestens am Ende eines Kalenderjahres für das folgende Kalenderjahr.

Wenn der Betrieb eines Unternehmens erst im Laufe eines Jahres aufgenommen wird, erfolgt der Vertragsabschluss unterjährig vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Die zu lizenzierenden Verpackungsmengen werden für das gesamte Jahr im Voraus als Schätzwerte gegenüber dem dualen System angegeben – hieraus errechnet sich dann das zu zahlende Lizenzentgelt für das Jahr.

Die Mengen können bei den meisten dualen Systemen unterjährig angepasst werden – siehe dazu Punkt 2.

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Registrierung und Datenmeldung bei LUCID:

Neben der Systembeteiligung müssen sich betroffene Unternehmen einmalig bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im öffentlich einsehbaren Melderegister LUCID registrieren (Registrierungspflicht).

Die hier erhaltene Registrierungsnummer muss auch an das duale System durchgegeben werden.

Zusätzlich müssen die initial lizenzierten Verpackungsmengen sowie der Name des dualen Systems in LUCID gemeldet werden (Datenmeldepflicht).

2. Wiederkehrende Aufgaben

Unterjährige Mengenanpassung (optional)

Die geschätzten Verpackungsmengen können im Laufe des Jahres an die aktuellen Verkaufszahlen angepasst werden.

In LUCID erfolgt dies über die Funktion der „Unterjährigen Mengenmeldung“. Diese Meldung ist grundsätzlich optional. 

Es gilt jedoch zu beachten: Die gemeldeten Mengen bei LUCID müssen immer mit den lizenzierten Mengen beim dualen System übereinstimmen. Wird also eine „unterjährige Mengenmeldung“ zur Anpassung der Mengen in LUCID vorgenommen, so muss diese Anpassung auch an das duale System weitergegeben werden – und andersherum.

Stimmen die Mengen bei den beiden Anlaufstellen nicht überein, können Sanktionen seitens der ZSVR drohen.

Hinweis: Einige duale Systeme stellen bei Mengenreduzierungen nach dem 31.08. keine Gutschriften mehr aus, da Anfang September eines jeden Jahres die Entsorgungsanteile auf Basis der gemeldeten Mengen fix berechnet werden. 

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Mengenprognose (verpflichtend)

Zum Jahresende müssen Erstinverkehrbringer*innen eine Prognosemeldung für das kommende Kalenderjahr abgeben.

Diese Mengen bilden dann die Vertrags- und Mengengrundlage für das folgende Lizenzjahr und das hierfür zu zahlende Lizenzentgelt.

Die Mengenprognose muss wie bei jeder anderen Mengenmeldung übereinstimmend jeweils im LUCID-Konto und beim dualen System eingereicht werden.

Jahresabschluss-Meldung (verpflichtend)

Um das Lizenzjahr abzuschließen, muss bis zum 15.05. des neuen Kalenderjahres eine Jahresabschluss-Mengenmeldung für das Vorjahr erfolgen.

Diese beinhaltet die Mengen der tatsächlich in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen eines Unternehmens für das Vorjahr – die IST-Mengen also – und wird gleichlautend in LUCID wie auch beim dualen System gemeldet.

Tipp: Doppeltmeldung leicht gemacht

Im Laufe eines Lizenzjahres müssen verschiedenste Datenmeldungen immer an zwei Stellen vorgenommen werden: 1 x beim dualen System und 1 x bei LUCID.

Um Übertragungsfehler zu vermeiden und die Meldungen zeitsparender durchzuführen, können Kund*innen von Lizenzero über ihr Kundenkonto den Mengen-Download für LUCID benutzen, mit dem die lizenzierten Mengen als Datei einfach herunter- und bei LUCID wieder hochgeladen werden können. 

Sie sind noch nicht bei Lizenzero? Dann profitieren Sie ab sofort von den komfortablen VerpackG-Lösungen im Lizenzero-Shop. 

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14.01.21

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