Was, wenn beim Transport etwas schiefgeht?
Wer haftet bei Transportverlust und Schäden? Was, wenn das Paket nicht ankommt? Diese und weitere für Händler wichtige Fragen beantworten wir im Beitrag.
Wer eine Webseite im Internet betreiben will, kann dies nicht einfach so tun, ohne sich dabei an bestimmte Spielregeln zu halten. Diese unterscheiden sich bei Werbeseiten, Blogs oder Portalen kaum. Betreiberinnen und Betreiber, die ihre Webseiten nicht rechtskonform gestalten, riskieren dabei, ins Abmahnvisier der Konkurrenz und der Verbände zu geraten. In diesem Rechtstipp der Woche zeigen wir Ihnen 7 Dinge, auf die Sie bei der Gestaltung Ihrer Webseite achten sollten.
Damit Ihre Seite nicht nur unter der automatisch vergebenen IP-Nummer erreichbar ist, können Sie eine eigene Domain registrieren lassen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie keine Rechte Dritter, z.B. das Markenrecht, verletzen. Beugen Sie einer abmahngefährdeten Rechtsverletzung vor, indem Sie eine ausgiebige Recherche durchführen. Wir empfehlen einen Blick in die Register der Markenämter, in das Handelsregister und in Branchen-Bücher sowie eine Internet-Recherche.
Als Betreiberin oder Betreiber einer Webseite sind Sie verpflichtet, ein Impressum zur Verfügung zu stellen. Dies dient der Identifizierung der Verantwortlichen, damit etwaige Ansprüche durchgesetzt werden können. Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann abgemahnt werden, weshalb Sie unbedingt auf die Vollständigkeit achten sollten. Welche Angaben Sie in Ihrem Impressum aufnehmen müssen, regelt § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV).
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Fügen Sie es daher am besten im Footer jeder Seite mit der Bezeichnung „Impressum“ ein.
Der Trusted Shops Rechtstexter hilft Ihnen dabei, ein rechtssicheres Impressum zu generieren.
Ob Sie einen Disclaimer im Rahmen des Impressums benötigen, beantworten wir Ihnen in unserem Rechtstipp der Woche „Link-Disclaimer im Impressum – Eine sinnvolle Ergänzung?“
Um die rechtlichen Anforderungen der Art. 13, 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umzusetzen, müssen Sie eine Datenschutzerklärung erstellen. Aus ihr muss u. a. hervorgehen, zu welchem Zweck, in welchem Umfang und wie Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Auch Ihre Datenschutzerklärung sollten Sie im Footer jeder Seite aufnehmen und klar bezeichnen, z.B. mit „Datenschutzerklärung“ oder „Datenschutz“.
Ihre Datenschutzerklärung können Sie ebenfalls einfach mit dem Trusted Shops Rechtstexter generieren.
Bei der Verwendung von Fotos, Videos und Texten auf Webseiten sollten Sie darauf achten, die Rechte anderer nicht zu verletzen. In Frage kommen vor allem Urheberrechte, Markenrechte und Persönlichkeitsrechte. Damit Sie nicht Adressat von Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen werden, sollten Sie daher vor Verwendung der Inhalte auf Ihrer Seite die nötigen Rechte und Zustimmungen der Rechteinhaber einholen.
Wenn Sie auf Ihrer Webseite auf fremde Inhalte verlinken möchten, ist dies grundsätzlich zulässig. Wurden die verlinkten Inhalte jedoch ursprünglich ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht, können Sie als Seitenbetreiberin oder Seitenbetreiber auch haften. Nämlich dann, wenn der Drittinhalt nicht klar als solcher zu erkennen ist oder Sie ihn nach Kenntnis der Rechtswidrigkeit nicht entfernt haben. Prüfen Sie daher vorher, ob der verlinkte Inhalt auch rechtskonform ist und löschen Sie ihn, sobald Sie von der Rechtswidrigkeit Wissen erlangt haben. Sollten Sie sich die Inhalte „zu eigen machen“, kann auch Sie eine unmittelbare Haftung treffen. Ob dies vorliegt, ist im Einzelfall zu bewerten.
Werbeinhalte, die auf Ihrer Webseite implementiert werden, müssen Sie als solche entsprechend kennzeichnen. Dabei sollten Sie auf die Hinweise „Anzeige“ oder „Werbung“ zurückgreifen. Bezeichnungen wie „sponsored by“ (BGH, Urt. v. 06.02.2014 – I ZR 2/11 „Good News II“) oder „ad“ (OLG Celle, Urt. v. 08.06.2017 – 13 U 53/17) reichen hingegen nicht aus, um den kommerziellen Zweck der Inhalte offenzulegen.
Wollen Sie als Werbemaßnahme einen Newsletter versenden, müssen Sie zunächst die Einwilligung Ihrer Nutzer einholen. Es ist ratsam, das sogenannte Double-Opt-in-Verfahren zu verwenden. Dabei muss die Einwilligung noch in einem zweiten Schritt von dem Nutzer oder der Nutzerin bestätigt werden. Achten Sie zudem darauf, dass in jedem Newsletter die Möglichkeit besteht, diesen durch einen Klick abzubestellen.
Ein Whitepaper sowie eine Checkliste zum Newsletterversand, finden unsere Abmahnschutz PREMIUM und ENTERPRISE Kundinnen und Kunden in Ihrem Legal Account.
Verlieren Sie bei dem Betrieb Ihrer Webseite nicht die rechtlichen Vorgaben aus dem Auge. Mit unseren 7 Tipps haben Sie das Basis-Rüstzeug, um Ihre Webseite vor Abmahnungen sicherer zu machen.
Anne Lehmann, LL.M., ist Legal Consultant bei der Trusted Shops GmbH im Bereich Legal Services. Bachelor an der Hanse Law School in Vergleichendem und Europäischem Recht sowie Master in Unternehmensrecht in Internationalem Kontext an der HWR Berlin. Im Rahmen ihrer Tätigkeit war sie zunächst für die Prüfung von Online-Shops der Märkte DACH, NL sowie UK zuständig und verantwortete das Key Account Operational Management. Sie betreut die Trusted Shops Abmahnschutzpakete und beschäftigt sich intensiv mit den für Online-Händler relevanten Rechtsgebieten.
26.11.20Wer haftet bei Transportverlust und Schäden? Was, wenn das Paket nicht ankommt? Diese und weitere für Händler wichtige Fragen beantworten wir im Beitrag.
Wann brauchen Sie eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten? Welche Aufgaben sind zu erfüllen? Alle Antworten dazu in diesem Artikel.