Das Widerrufsrecht im Online-Handel – die 9 wichtigsten Grundlagen im Überblick

Als Online-Shopbetreiber wissen Sie bereits, dass dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht zusteht. Darüber haben wir Sie u. a. hier informiert. Damit Sie auf das bevorstehende Weihnachtsgeschäft und die damit einhergehenden erhöhten Verkäufe und auch Rücksendungen vorbereitet sind, zeigen wir Ihnen die wesentlichen Grundzüge des Widerrufsrechts in diesem Rechtstipp der Woche erneut auf.

 

Die richtigen Begriffe

Das Widerrufsrecht ist insbesondere vom Mängelhaftungsrecht (früher Gewährleistungsrecht) zu unterscheiden.

Bei dem Widerrufsrecht handelt es sich um die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit für den Verbraucher, die Ware in notwendigem Ausmaß in Augenschein zu nehmen, um die Nachteile gegenüber dem Ladengeschäft bei der Kaufentscheidung auszugleichen.

Das Mängelhaftungsrecht (vormalig als „Gewährleistungsrecht“ bekannt) beschreibt hingegen die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit für den Verbraucher, bei Lieferung von fehlerhafter Ware die Lieferung mangelfreier Ware oder die Reparatur der Ware zu fordern.

Wie die weiteren Begriffe Umtausch, Stornierung oder Garantie zu behandeln sind, haben wir Ihnen bereits hier erklärt. 

 

Form der Widerrufserklärung

In welcher Form der Verbraucher widerruft, ist ihm überlassen:

  • per Brief
  • E-Mail, Fax
  • Telefon,
  • SMS
  • oder sogar persönlich vor Ort

Das von Gesetzes wegen vorgesehene Widerrufsformular muss er dabei nicht zwingend verwenden. Es genügt vielmehr eine klare Äußerung, dass er sich vom Vertrag lösen will. Ausreichend sind Formulierungen wie:

„Das Gerät entspricht nicht meinen Erwartungen“

oder

„Das Kleid passt mir nicht“.

 

Das Gesetz schreibt für die Widerrufserklärung keine genauen inhaltlichen Anforderungen vor. Die Begriffe „Widerruf“ oder „widerrufen“ müssen nicht zwingend verwendet werden, damit die Widerrufserklärung ausreichend ist.

Der Widerruf muss indes für den Händler als solcher erkennbar werden. Eine Unklarheit, ob es sich um einen Widerruf handelt oder um eine Reklamation, weil die Ware mangelhaft ist, darf nicht verbleiben.

Unklarheiten in der Formulierung gehen zu Lasten des Verbrauchers und können zur Zurückweisung des Widerrufsrechts durch den Online-Händler führen.

 

Keine kommentarlose Rücksendung

Entscheidend für die Wirksamkeit eines Widerrufs ist die eindeutige Erklärung des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer. Eine kommentarlose Rücksendung der Ware an den Händler ist nicht mehr ausreichend, auch wenn diese innerhalb der gesetzlich vorgesehenen 14-tägigen Widerrufsfrist erfolgt.

Der Verbraucher muss seine Widerrufserklärung entweder vor der Rücksendung der Ware abgeben oder der Rücksendung beifügen. Tut der Verbraucher das nicht, dürfen Sie als Online-Händler den Widerruf zurückweisen.

 

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Sie können als Online-Händler bestimmte Artikel vom Widerrufsrecht  ausschließen, soweit Sie den Kunden darüber in Ihrer Widerrufsbelehrung aufklären. . Auf zwei wichtige Ausnahmen wollen wir im Folgenden eingehen:

 

Hygieneartikel

Das Gesetz sieht unter anderem im § 312g Abs. 2 Nr.3 BGB folgende Ausnahme vor:

„Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:

3. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.“

 

Es sind damit Waren von der Ausnahme erfasst, bei denen die Gefahr besteht, dass sie nicht fachgerecht gelagert oder behandelt werden und die deshalb nicht weiterverkauft werden können oder dürfen, wie zum Beispiel Zahnbürsten, In-Ear-Kopfhörer, Medizinprodukte oder Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (z. B. Lebensmittel). Eindeutige Grundsätze lassen sich nur mit Vorsicht formulieren und es kommt hier – wie so oft – auf den Einzelfall an.

 

Individualisierte Ware

Nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB gilt das Widerrufsrecht nicht für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Ob eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher für die Herstellung der Ware vorliegt kann oft streitig sein. Die Grenze ist hier nicht zu niedrig zu setzen. Die Auswahl eines T-Shirts nach Größe und Farbe bedingt keinen Ausschluss des Widerrufsrechts, ebenso kann nur mit der Auswahl eines Autoreifens nach Breite, Flankenhöhe und Durchmesser ein Ausschluss des Widerrufsrechts nicht begründet werden.

Anders sieht es im Textilbereich bei maßgeschneiderten Anzügen aus, welche eindeutig der Ausnahme unterfallen. Doch zwischen diesen beiden Fällen liegen viele Fälle, die weit weniger eindeutig liegen.

Hierzu besteht ein breites Rechtsprechungsspektrum, sodass jeder Fall einzeln betrachtet werden muss. Einen kurzen Ausblick auf die bestehende Rechtsprechung in diesen Fällen halten wir hier für Sie bereit.

 

Teilwiderruf

Es ist zulässig einen Teilwiderruf auszusprechen. Der Verbraucher muss dabei deutlich machen, welchen Teil er genau widerruft. In Bezug auf die Versandkosten darf man nicht vergessen, dass einem Verbraucher grundsätzlich nur die Rücksendekosten, nicht aber die Hinsendekosten (bzw. Lieferkosten) auferlegt werden dürfen, wenn er einen Fernabsatzvertrag widerruft.

In einem Teilwiderrufsfall ist die Rückerstattung der Lieferkosten davon abhängig, wie der Händler die Versandkosten bei der Bestellung des Kunden berechnet hat. Sie können sich merken: Bei einem Teilwiderruf müssen die Hinsendekosten nicht zurückerstattet werden, die der Verbraucher ohnehin hätte zahlen müssen (für den Teil der Bestellung, den er behält).

 

Rücksendefrist

Der Verbraucher muss die widerrufene Ware nicht zwingend innerhalb der Widerrufsfrist zurücksenden. Erst mit seiner Widerrufserklärung beginnt eine neue, gesetzlich vorgesehene 14-tägige Frist für die Rücksendung der Ware. Wenn der Verbraucher die Ware zu spät zurücksendet, bleibt der Widerruf wirksam. Sie können jedoch so lange die Rückerstattung der geleisteten Zahlungen verweigern, bis Sie die Ware wieder zurückerhalten oder der Verbraucher nachweist, dass er die Ware zurückgesendet hat.

 

Erstattung

Nach Erhalt der Ware hat der Verbraucher 14 Tage Zeit, um den Widerruf zu erklären. Mit Absenden der Widerrufserklärung beginnt für den Verbraucher erneut eine Frist von weiteren 14 Tagen zu laufen, innerhalb derer er die Ware an den Händler zurückschicken muss. Hält der Verbraucher diese Fristen nicht ein, kann er dem Händler zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein, der ihm durch den verspäteten Erhalt der Ware entstanden ist.

Mit Erhalt des Widerrufs (wichtig: Nicht mit Erhalt der Ware) beginnt für Sie als Online-Händler eine Frist von 14 Tagen, innerhalb derer Sie den Kaufpreis erstatten müssen.

Eine Mahnung mit Fristsetzung seitens des Verbrauchers ist nicht notwendig und die Rückerstattung wird mit Ablauf der 14-tägigen Frist fällig. Für die Rückerstattung müssen Sie ferner dasselbe Zahlungsmittel verwenden, welches der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat (bspw. Überweisung bei Überweisung, Barzahlung bei Barzahlung), wenn Sie mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

Wie Sie sich verhalten können und welche Rechte Ihnen zustehen, wenn der Kunde zwar widerruft, die Ware aber nicht zurückgesendet hat, erläutern wir Ihnen hier.

 

Versandkosten

Im Rahmen eines wirksamen Widerrufs müssen Sie dem Kunden neben dem Kaufpreis auch die Versandkosten erstatten. Ausnahmen bestehen nur bei Expresszuschlägen und beim Teilwiderruf.

Dem Kunden können Sie hingegen die Rücksendekosten auferlegen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie ihn darüber wirksam vor Abgabe der Bestellung informiert haben.

 

Wie und wo sollten Sie über das Widerrufsrecht belehren?

Hier erklären wir Ihnen wie und wo Sie richtig über das Widerrufsrecht informieren.

 

Unser Tipp

Achten Sie stets darauf, dass Sie rechtzeitig und an der richtigen Stelle über das Widerrufsrecht, seine Folgen und etwaig durch den Verbraucher zu tragende Rücksendekosten informieren. Achten Sie auch darauf, ob der Verbraucher tatsächlich von seinem Widerrufsrecht oder Mängelhaftungsrecht Gebrauch macht. Richten Sie auch ein besonderes Augenmerk darauf, ob die 14 tägige Widerrufsfrist eingehalten wurde.

Wir stellen unseren Abmahnschutz ENTERPRISE Kunden Mustertexte zur Verfügung, um auf unberechtigte Widerrufe der Verbraucher reagieren zu können.

 

Über den Autor

 

Michael Mokov

Michael Mokov, Rechtsanwalt
Legal Consultant bei Trusted Shops GmbH im Bereich Legal Expert Services. Studium der Rechtswissenschaft in Bonn und Köln. Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf u.a. mit Auslandsstationen in St. Petersburg. Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit war er schwerpunktmäßig im Verbraucherschutz tätig und arbeitete hierbei u.a. bei den  bundesweit tätigen Kanzleien WILDE BEUGER SOLMECKE und Mingers & Kreuzer. Seit September 2018 ist er als Legal Consultant bei Trusted Shops tätig.

 

07.11.19
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