Rabatte & Sale – 5 Fehler bei der Preiswerbung
In diesem Rechtstipp der Woche stellen wir die fünf häufigsten Fehler vor, die bei einer Rabattwerbung unbedingt vermieden werden sollten.
Nach der Prüfung von 18.000 Online-Shops fallen uns bei Trusted Shops häufig typische rechtliche Fehler auf, die in der Vergangenheit bereits Gegenstand von Abmahnungen oder Gerichtsentscheidungen waren. Diese haben wir in dieser Artikelserie zusammen mit Links auf wichtige gesetzliche Bestimmungen für Sie zusammengestellt. Heute Teil 3: Produktbeschreibung; Vertriebs- und Marketingbeschränkungen. Im nächsten Teil geht es dann um die Themen Preistransparenz, Versandkosten und Zusatzkosten.
Online-Shopbetreiber sind mit einer Vielzahl schwer überschaubarer rechtlicher Anforderungen konfrontiert. Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen können negative Konsequenzen wie z. B. ein Bußgeld (§ 16 TMG), eine Abmahnung durch einen Konkurrenten, Verbände, Verbraucher- oder Wettbewerbszentralen (§§ 8, 12 Abs. 1 UWG) oder eine Verlängerung des Widerrufsrechtes auf maximal ein Jahr und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB) haben. Durch die gewissenhafte Abarbeitung der nachfolgenden Punkte können unnötige Fehler vermieden und die Rechtssicherheit des Shops deutlich verbessert werden.
Gemäß Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB müssen Online-Händler den Verbraucher vor Abgabe der Bestellung detailiert über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung informieren. Hierzu gehört eine genaue Produktbeschreibung.
Bei zahlreichen Produkten müssen aber noch weitere Pflichten beachtet werden:
Beschränkung des Kundenkreises
Viele Händler wollen ihren Kundenkreis auf gewerbliche Kunden beschränken, dass sich der Handel mit Unternehmern grundlegend vom Online-Handel mit privaten Endkunden unterscheidet. Gegenüber gewerblichen Kunden müssen beispielsweise sehr viel weniger Informationspflichten erfüllt werden als gegenüber Privatkunden. Darüber hinaus ist es möglich, Nettopreise zu nennen.
Soll der Kundenkreis also auf gewerbliche Kunden beschränkt werden, muss hierzu zunächst sehr deutlich im Shop hingewiesen werden. Ein Hinweis in den AGB reicht nicht aus. Außerdem muss sichergestellt werden, dass nur an Gewerbetreibende geliefert wird. Hierfür sollte man als Händler immer einen Gewerbenachweis des Kunden fordern.
17.07.14In diesem Rechtstipp der Woche stellen wir die fünf häufigsten Fehler vor, die bei einer Rabattwerbung unbedingt vermieden werden sollten.
Online-Händler*innen kennen es: Eine Reklamation trudelt ein – und plötzlich stellt sich die Frage: Muss ich reparieren oder ein neues Produkt liefern?