Der Rechtstipp-Jahresrückblick 2018

Ein Jahr unter dem Zeichen der DSGVO, dem wohl größten Ereignis des E-Commerce-Rechts 2018 mit weitreichenden Folgen für Online-Händler – eines der Themen im Rechtstipp-Jahresrückblick. Die Geoblocking-VO schlug emotional hohe Wellen und entfachte durch medial verbreitete Halbwahrheiten rege Diskussionen. Bemerkenswerte Urteile klärten nicht nur einige Fragen, sondern warfen auch neue auf. Eins ist sicher: Langeweile hatten Shopbetreiber nicht. 2018 – ein Jahr voller rechtlicher Highlights.

 

Unsere Top 3 der rechtlichen Ereignisse 2018

 

1. Die DSGVO 

Seit dem 25.05.2018 ist die DSGVO direkt anwendbar. Das wohl das größte Ereignis des E-Commerce-Rechts 2018 hatte weitreichende Folgen für Online-Händler. Nicht nur die Datenschutzerklärung mussten sie komplett überarbeiten. Auch das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, in welchem die Verarbeitung persönlicher Daten vom Verantwortlichen dokumentiert werden muss, war eine der Pflichten. Diese Herausforderung zu meistern, war alles andere als einfach. Viele unserer wöchentlichen Rechtstipps auf dem Blog haben wir der DSGVO gewidmet, um Ihnen die Umsetzung zu erleichtern.

Sie wollen nochmal einen Blick drauf werfen? Das können Sie z. B. hier in unseren Rechtstipps der Woche zum Thema oder im Shopbetreiber-Blog.

 

2. Die Geoblocking-VO 

Seit dem 3. Dezember 2018 gilt die Geoblocking-VO und machte für viele Online-Händler eine Reihe von Anpassungen erforderlich. Wichtig: Nein, Sie müssen jetzt nicht in die gesamte EU liefern, wenn Sie das nicht wollen. Lesen Sie   einfach im Rechtstipp zum Thema oder im Shopbetreiber-Blog nochmal nach, was die wichtigsten To-Dos waren, die Sie zu beachten haben.

 

3. Facebook Fanpages 

Der EuGH entschied im Juni, dass Betreiber von Facebook Fanpages mitverantwortlich für die dortige Datenverarbeitung sind. Das war der Anfang eines großen Rätselratens wie man sich nun am besten verhalten sollte. Der einzig völlig rechtssichere Weg ist bis dato leider immer noch, die Deaktivierung der Fanpage. Behalten Sie aber auf jeden Fall die aktuellen Entwicklungen im Auge. Mehr lesen.

 

Und was ist sonst noch Wichtiges passiert? 

Seit dem 1. Januar gilt ein neues Mängelhaftungsrecht. Was sie sich merken müssen: Als Händler schulden Sie Ihren Kunden die Lieferung mangelfreier Ware. Ist die Ware mangelhaft, stehen Ihren Kunden Gewährleistungsrechte zu. Hier können Sie mehr zu dem Thema lesen. 

 

Am 13. Januar 2018 trat das Verbot für bestimmte Zahlartgebühren in Kraft. Was wird nun aus Paypal und Co, war eine der daraus entstehenden Fragen. Im Shopbetreiber-Blog haben wir Sie in diesem Beitrag zum Thema informiert.

 

Im April entschied das LG Berlin, dass Websiten-Betreiber verpflichtet sind, umfangreiche Angaben in ihrem Impressum bereit zu halten. Unter anderem ist im Impressum die E-Mail Adresse zu nennen. Dahinter darf sich allerdings kein toter Briefkasten befinden. Die Entscheidung wurde jetzt vom Kammergericht bestätigt. Lesen Sie hier mehr.

 

Webanalysetools dürfen nur noch mit Einwilligung eingesetzt werden! Oder doch nicht? Zu dieser Frage gab es im Endspurt der DSGVO im April und Mai viele Diskussionen und Meinungen. Hintergrund: Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in ihrem Positionspapier vertreten, dass der Einsatz von Webanalysetools eine Einwilligung des Nutzers voraussetzt. In unserem Rechtstipp der Woche haben wir hierzu berichtet.

 

Das LG München entschied im Juli, dass gebrauchte Ware klar und deutlich als solche zu kennzeichnen ist. Im vorliegenden Fall ging es um ein gebrauchtes Smartphone mit dem Zusatz „Refurbished Certificate“. Das reicht nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um den Artikel als gebraucht zu kennzeichnen. Sie möchten noch einmal nachlesen, was hier zu beachten ist? Dann geht’s hier lang zu unserem Beitrag zum Thema auf dem Shopbetreiber-Blog.

 

Zum Herbstbeginn legte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen Gesetzesentwurf für die Eindämmung von Abmahnmissbrauch vorgelegt. Die wichtigsten Punkte sollen hierbei höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen sein. Mehr lesen.

 

Außerdem bestätigte der BGH, dass Bewertungsbitten per E-Mail nur mit Einwilligung des Betroffenen zulässig sind. Hier geht’s zum Blogbeitrag zum Thema.

 

Im November wurde gegen das soziale Netzwerk Knuddels wegen Datenschutzverstößen ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro verhängt. Das Bußgeld fiel nach Aussage des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) gering aus, weil das Unternehmen sehr gut kooperiert hatte. Zuvor war Knuddels im Juli Opfer einer Hackerattacke geworden und hatte dabei eine Vielzahl von Nutzerdaten verloren. Besonders schwerwiegend war, dass Nutzerpasswörter unverschlüsselt gespeichert waren. Mehrere Hunderttausend dieser Passwörter, E-Mail-Adressen und Nutzernamen wurden im September im Internet verbreitet.

 

Zu guter Letzt

Vom 12. Juni bis zum 3. Juli 2018 haben wir wieder die große Abmahnstudie durchgeführt und online 3.199 Händler zu Abmahnungen befragt. Hier geht’s zu den Ergebnissen. 

Falls Sie sich nach der Lektüre nun wundern, ob wir das Verpackungsgesetz einfach vergessen haben: Nein, natürlich nicht. Das Thema beschäftigt uns ebenso wie viele Händler und wir haben in unserem Tipp der Woche auch schon hierzu berichtet. Aber das Gesetz tritt erst am 1. Januar 2019 in Kraft. Hier können Sie sich jetzt schon informieren.

 

Über den Autor

 

autor_frieder_schelleFrieder Schelle ist Wirtschaftsjurist und seit 2011 für Trusted Shops im Bereich Audit and Legal tätig. Er war verantwortlich für die Entwicklung rechtlicher Dokumente im Rahmen der Auditierung Schweizer Onlineshops und für die Betreuung deutscher und britischer Shops im Auditprozess. Seit 2014 ist Frieder im Bereich Legal Expert Services als Consultant tätig und betreut Rechtsberatungsprojekte und die Trusted Shops Abmahnschutzpakete. Frieder Schelle beschäftigt sich seit 2008 intensiv mit den Themenfeldern Wettbewerbs- und Medienrecht.

 

16.12.18
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