Kundenspezifikationen – Widerrufsrecht ja oder nein?

Inhaltsverzeichnis:

1. Individualisierte Ware
2. Waren aus Modulen
3. Couch - AG Siegburg
4. Couch - LG Düsseldorf
5. Couch - AG Dortmund
6. Boxspringbett
7. Fazit
8. Unser Tipp

 

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Das Fernabsatzrecht sieht für Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht vor. Doch dieses Recht soll nicht für alle Waren gelten. Der Gesetzgeber hat einen abschließenden Katalog mit Ausnahmen vom Widerrufsrecht formuliert. In unserem Rechtstipp der Woche beschäftigen wir uns mit der Ausnahme für Kundenspezifikationen, was genau dieser Ausnahme unterfällt und was die Rechtsprechung zu einzelnen Fällen sagt.

Wichtig: Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht gelten nur dann, wenn der Verbraucher klar und deutlich über jene informiert wurde. Wo genau hierüber zu informieren ist, können Sie in Martin Rätzes Artikel zum Thema nachlesen.

Individualisierte Ware

Nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB gilt das Widerrufsrecht nicht für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Hier stellt sich zunächst natürlich die Frage, wann eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher für die Herstellung der Ware maßgeblich ist. Die Grenze ist hier nicht zu niedrig zu setzen. Die Auswahl eines T-Shirts nach Größe und Farbe bedingt keinen Ausschluss des Widerrufsrechts, ebenso kann nur mit der Auswahl eines Autoreifens nach Breite, Flankenhöhe und Durchmesser ein Ausschluss des Widerrufsrechts nicht begründet werden. Anders sieht es im Textilbereich bei maßgeschneiderten Anzügen aus, welche eindeutig der Ausnahme unterfallen. Doch zwischen diesen beiden Fällen liegen viele Fälle, die weit weniger eindeutig liegen. Die unterschiedliche Rechtsprechung lässt sich sehr gut an folgenden Urteilen veranschaulichen:

Waren aus Modulen - BGH, Urt. v. 19.03.2003, Az.: VIII ZR 295/01

Zum alten Recht hat der BGH entschieden, dass eine Anfertigung nach Kundenspezifikation dann nicht vorliegt, wenn die zu liefernde Ware auf Bestellung des Verbrauchers aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können. Dieser Grundsatz ist seitdem in viele Gerichtsurteile eingeflossen (AG Schönebeck, Urt. v. 26.09.2007, Az.: 4 C 328/07, AG Hoyerswerda, Urt. v. 22.11.2007, Az.: 1 C 356/07, AG Köpenick, Urt. v. 25.08.2010, Az.: 6 C 369/09).

Couch - AG Siegburg, Urt. v.  25.09.2014 – Az.: 115 C 10/14

Bei einer Schlafcouch, die auf Auswahl des Verbrauchers aus über 100 Varianten im Online-Shop angefertigt wird, handelt es sich um Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt wird. Voraussetzung für den Ausschluss des Widerrufsrechts in diesem Fall sei, dass dem Unternehmer die Rücknahme der Ware wirtschaftlich unzumutbar ist und der Verbraucher erkennen kann, dass es sich um Ware handelt, die eigens für ihn angefertigt wird. Die Couch könne nicht ohne weiteres in die Einzelteile zerlegt und wieder nach neuer Spezifikation zusammengesetzt werden.

Couch - LG Düsseldorf, Urt. v. 12.02.2014 – Az.: 23 S 111/13, 23 S 111/13 U

Hier konnte der Kunde bei der Bestellung einer Couch aus 17 verschiedenen Farben und 578 verschiedenen Kombinationen insgesamt wählen. Das LG Düsseldorf führte hierzu aus, der Kunde könne aufgrund der langen Lieferzeit (12-16 Wochen) erkennen, dass die Ware für ihn hergestellt werde und das Sofa sei nicht ohne weiteres wieder zerlegbar und wieder zu verkaufen. Daher sei der Widerruf ausgeschlossen.

Couch - AG Dortmund, Urt. v. 28.4.2015 – Az.: 425 C 1013/15

In diesem Fall konnte eine aus verschiedenen Elementen bestehende Couch bestellt werden, welche in 17 verschiedenen Farben und 578 verschiedenen Kombinationen geliefert werden konnte. Über die „Sofort-Kaufen“-Funktion des Shops konnte der Verbraucher sehen, wie viele Artikel verfügbar sind. Das Gericht hat hier entschieden, dass im Falle der Farbkombination schwarz/weiß keine individuelle Auswahl und Herstellung vorlag, die das Widerrufsrecht des Kunden ausschließt und der Umstand, dass das Geschäftsmodell des Shops auf die Vermeidung von Lagerkosten ausgelegt sei, und die Couch-Garnitur nach der Rückabwicklung zunächst wohl eingelagert werden müssen, noch nicht zu wirtschaftlicher Unzumutbarkeit führe.

Boxspringbett - LG Arnsberg, Urt. v. 30.9.2015, I-3 S 120/15

Ein Boxspringbett, bestehend aus einer Matratze, Unterbau und Kopfteil konnte in insgesamt 2000 denkbaren Kombinationsmöglichkeiten bestellt werden. Das LG Arnsberg urteilte, dass die wirtschaftlichen Nachteile, die mit der Rücknahme bereits produzierte Ware stets verbunden sind, nicht für einen Ausschluss des Widerrufsrechts ausreichen. Notwendig sei vielmehr, dass die Rücknahme für den Unternehmer unzumutbar ist, weil die vom Kunden veranlasste Anfertigung der Ware nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann und weil der Unternehmer die Ware im Falle der Rücknahme anderweitig nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten absetzen kann, sie für ihn also wirtschaftlich wertlos ist. Vorliegend konnten die Einzelteile problemlos voneinander getrennt werden und anderweitig weiterverkauft werden. Das Widerrufsrecht war deshalb nicht ausgeschlossen.

Fazit

Die Ausnahme vom Widerrufsrecht hängt hier im Wesentlichen davon ab, ob die Rücknahme der Ware für den Händler zumutbar ist. Das wiederum hängt davon ab, ob die Ware mit zumutbarem Aufwand und hinreichender Wahrscheinlichkeit wiederverkauft werden kann. Es ergibt sich hieraus eine Prüfung in zwei Schritten:

  1. Ist eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher für die Herstellung der Ware maßgeblich? Die Grenze ist bei einem T-Shirt (Größe und Farbe) oder einem Autoreifen (Breite, Flankenhöhe, Durchmesser) noch nicht überschritten. Wann genau die Grenze überschritten ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Es gilt: Je mehr Parameter der Verbraucher wählen kann, desto eher ist die Grenze überschritten.
  2. Wenn eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher für die Herstellung der Ware maßgeblich ist:  Ist eine Rücknahme und ein Wiederverkauf durch den Händler wirtschaftlich zumutbar? Das wird bei Standardkombinationen eher der Fall sein, als bei ausgefalleneren Gestaltungen (schwarz-weiße Couch vs. pink-grüne Couch). Regelmäßig ist die Rücknahme dann zumutbar, wenn eine Ware aus Einzelteilen besteht, die leicht wieder in den Ursprungszustand versetzt werden (auseinandergebaut) können.

 

Übrigens: Die Ausnahme greift auch dann, wenn die individuelle Anfertigung der Waren noch nicht begonnen hat (EuGH, Urt. v. 21.10.2020 – C-529/19). Nach Ansicht des EuGH sei der konkrete Vertragsschluss der maßgebliche Augenblick, nach dem sich die Widerrufsrechte bestimmen. Es müsse schon bei Vertragsschluss feststehen, welche Rechte und Pflichten der Verbraucher hat. Der tatsächliche Zeitpunkt des Widerrufs könne daher nicht darüber bestimmen, ob der Verbraucher ein Widerrufsrecht hat oder nicht.

Unser Tipp

Prüfen Sie, ob Ihre Ware hinreichend individualisiert ist. Wenn eine Reihe von auswählbaren Parametern vorliegt und die Ware erst auf Kundenbestellung hin produziert wird, muss in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob die Ware wieder in den Ursprungszustand versetzt werden kann und wenn das nicht geht, ob der Weiterverkauf der Ware wirtschaftlich zumutbar ist. Wie immer gilt: Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie am besten einen Experten.

 

Hinweis: Diesen Artikel haben wir ursprünglich im September 2017 veröffentlicht und nun für Sie aktualisiert.

 

Über den Autor

 

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Frieder Schelle ist Wirtschaftsjurist und als Teamleiter Legal Consultants bei der Trusted Shops GmbH tätig. Frieder ist seit 2011 bei Trusted Shops und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit den Rechtsgebieten Wettbewerbsrecht, E-Commerce-Recht, Datenschutzrecht. Er ist Blog-Autor, Referent bei verschiedenen Veranstaltungen und betreut neben den Legal Products größere individuelle Rechtsberatungsprojekte.

 

11.11.21
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